Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie
Medizinischer Dienst hat abgelehnt.
anja1708:
Hallo Lars,
aja also geht die Kasse davon aus, dass man vorher aufgibt.... :mauer:
Muss man dann die Anwaltkosten selbst tragen ?
LG und alles Gute - starke Nerven :knuddel:
hws:
Meine Klage läuft seit ca. 2,5 Jahren. Kosten enstehen normalerweise nicht. Kosten für den Anwalt übernimmt Gewerkschaft oder Rechtschutzversicherung.
Zu meiner "Arbeistszeit" war es so, dass die Kasse in jedem Fall die Kosten zu zahlen hat. Es herrscht der "Amtsermittlungsgrundsatz" - das heißt, dass Du nichts beweisen mußt, sondern dass das Gericht untersucht. Für die erste Instanz benötigst Du auch keinen Anwalt. Jedoch kann es Dir passieren, dass ein Anwalt nicht für die Kosten arbeitet, die das Gericht auferlegt. Ich mußte erst einmal 750 Euro löhnen. (Es ist der "Diabetes"Anwalt Ebert)
Adeus
HWS
Joa:
--- Zitat von: anja1708 am Juli 17, 2009, 21:27 ---aja also geht die Kasse davon aus, dass man vorher aufgibt.... :mauer:
--- Ende Zitat ---
Dieses Spiel wird heute schon fast regelhaft gespielt. Die Verwaltungen müllen den Anspruchsteller mit Scheinargumenten und Behauptungen nur so zu, dass die Schwarte kracht und setzen auf den Desorientierungs- und Resignationseffekt.
--- Zitat ---Muss man dann die Anwaltkosten selbst tragen ?
--- Ende Zitat ---
Dazu muss man wohl in der Regel erst mal bereit sein. :(
Wenn die Kasse der Beschwerde folgt und die Pumpe dann letztlich genehmigt, ist das so gut wie sicher.
Sollte die Kasse aber bei der Ablehnung bleiben und Taurec (Lars) bekommt in einem folgenden gerichtlichen Hauptverfahren Recht, können auch die Kosten des Vorverfahrens, incl. Anwaltskosten, der KK auferlegt werden.
Gruß
Joa
Joa:
--- Zitat von: hws am Juli 17, 2009, 22:41 ---Meine Klage läuft seit ca. 2,5 Jahren. Kosten enstehen normalerweise nicht. Kosten für den Anwalt übernimmt Gewerkschaft oder Rechtschutzversicherung.
--- Ende Zitat ---
Im Vorverfahren treten Rechtsschutzversicherungen i. d. R. wohl nicht für die Kosten ein, wenn sie überhaupt den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit abdecken (siehe ggf. Versicherungsvertrag).
Gut natürlich wenn man einer Interessenorganisation angehört, die in solchen Fällen Rechtsberatung oder gar rechtliche Vertretung anbietet.
Gruß
Joa
hws:
Ich hab' gracias a deus beides - musste jedoch 750 Euro "zuzahlen". Die werde ich auch bei einem eventuellen Obsiegen nicht zurückbekommen.
HWS
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln