Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie
Medizinischer Dienst hat abgelehnt.
Taurec:
Hallo,
soeben habe ich einen anrufen meiner Kasse bekommen. Der Medizinische Dienst hat nach Testphase meine Pumpe abgelehnt.
Und das obwohl der HBa1C gesungen ist, das DAWN-Syndrom "beseitigt" worden ist und und und.
Ich kann und werde natürlich mit meinem Arzt dagegen Einspruch einlegen.
Hat jemand ein paar Tips/Ideen dazu?!
chippy_2001:
Zuerst mal schade, dass Du so kurz vor Weihnachten keinen positiven Bescheid bekommen hast.
Bei mir drängt sich in den letzten Monaten aber der Eindruck auf, dass wie bei so vielem zuerst Mal einfach abgelehnt wird. Erst nach einem Einspruch beschäftigt man sich richtig mit dem Thema. Du scheinst ja nachweisbar Erfolge zu haben und dann ist das doch ein guter Ansatz, um zusammen mit Deinem Arzt einen Einspruch zu formulieren. Und ein findiger Außendienstler des Pumpenherstellers Deines Vertrauens hat sicher auch noch ein paar gute Tipps für Dich.
Wünsche viel Erfolg!
chippy
Joa:
--- Zitat von: Taurec am Dezember 15, 2008, 12:05 ---soeben habe ich einen anrufen meiner Kasse bekommen. Der Medizinische Dienst hat nach Testphase meine Pumpe abgelehnt.
Und das obwohl der HBa1C gesungen ist, das DAWN-Syndrom "beseitigt" worden ist und und und.
Ich kann und werde natürlich mit meinem Arzt dagegen Einspruch einlegen.
Hat jemand ein paar Tips/Ideen dazu?!
--- Ende Zitat ---
Blöde A...löcher, die da beim MDK.
Ich denke aber, die haben keine Chance. Selbst wenn Du keine schwer beeindruckenden Erfolge vorweisen kannst, dürfte Dein Job als Rettungssanitäter alleine eine 100%ige Indikation für eine Pumpe abgeben.
Vermutlich wechselnde Arbeitszeiten (Schichtdienst), unvorhersehbar schwankenden körperliche Anforderungen mit dem Bedarf kurzfristiger Anpassungen der Insulinversorgung und so was alles. Da ist die Pumpe einfach das anerkannt bessere Steuerungsinstrument gegenüber basalen Insulinmengen usw. usf..
Also erst mal sofort einen Widerspruch ohne Begründung. Stellungnahme wird nachgereicht. Um überhaupt eine Stellungnahme abgeben zu können, dabei gleich das Gutachten des MDK anfordern.
Und dann schaun wir mal, was die sich da mal wieder aus den Fingern gesaugt haben.
Gruß
Joa
LordBritish:
--- Zitat von: Joa am Dezember 15, 2008, 20:45 ---Also erst mal sofort einen Widerspruch ohne Begründung. Stellungnahme wird nachgereicht. Um überhaupt eine Stellungnahme abgeben zu können, dabei gleich das Gutachten des MDK anfordern.
--- Ende Zitat ---
Der Arzt der die Verordnung erstellt hat dürfte auch ein Exemplar des Gutachtens haben bzw. die Begründung warum abgelehnt.
Da kommt man sicherlich wesentlich schneller dran...
Viele Grüße
Markus
Joa:
--- Zitat von: LordBritish am Dezember 15, 2008, 20:48 ---
Der Arzt der die Verordnung erstellt hat dürfte auch ein Exemplar des Gutachtens haben bzw. die Begründung warum abgelehnt.
--- Ende Zitat ---
Glaub ich zwar nicht, aber nachfragen ist sicher keiin Problem?
Gruß
Joa
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