Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie

Medizinischer Dienst hat abgelehnt.

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Taurec:
Eben nicht Blume.. weil es ja garnicht erst zu einer Klage gekommen ist das leider nicht so.

Joa:

--- Zitat von: Taurec am Mai 31, 2010, 22:08 ---Eben nicht Blume.. weil es ja garnicht erst zu einer Klage gekommen ist das leider nicht so.

--- Ende Zitat ---

Na ja, dann lehnst Du die Akzeptanz der Schweigeverpflichtung ab und verkaufst Deine Story zum Preis der Anwaltskosten der Presse.  :zwinker:

Klar, die Hunde rechnen mit Deiner Zwickmühle, lieber die Taube in der Hand zu haben, als den Spatz auf dem Dach zu sehen.

So perfide funktioniert unser Sozialstaat eben heutzutage.

Gruß
Joa

Sonnenblume:
Ich habe eben noch mal alles überflogen und werde nicht ganz schlau, vermute aber, dass Du Widerspruch gegen die Ablehnung erhoben hast und dieser war jetzt erfolgreich, d.h. Du bzw. Dein Anwalt hast einen Abhilfebescheid erhalten? Auch dann müsste die Krankenkasse eine Entscheidung zur Kostentragung treffen und die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erstatten.
Solltest Du aufgrund eines Widerspruchsbescheides bereits Klage erhoben haben und vor der gerichtlichen Entscheidung wurde ein Vergleich angeboten, sollte gleichzeitig auch eine Regelung zur Kostentragung getroffen werden, wenn dies nicht erfolgt, bleibst Du in der Tat auf Deinen Kosten sitzen. Den Vergleich würde ich so jedoch nicht annehmen, denn hätte die Krankenkasse die Pumpe gleich bewilligt, hättest Du keinen Anwalt einschalten müssen.

Naja, auf jeden Fall sollte Dein Anwalt das wissen, wenn nicht sollte er mal das SGB X bzw. SGG lesen.

Grüße
Sonnenblume

hws:
Es lebe SGB X.  Aber wie lange würdest Du warten? Ich habe 5 (fünf) Jahre gewartet.

HWS

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