Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich

verminderte Hypogefahr bei intravenöser Insulingabe

<< < (6/8) > >>

unknown:

--- Zitat von: SabineS am Juni 29, 2009, 23:09 ---Ich muss mich auch nicht mehr überwinden. Probiers doch nochmal, ... es ist nämlich eine tolle Sache!

--- Ende Zitat ---

Wie oft pro Woche/Monat verwendest Du es?

SabineS:

--- Zitat ---Wie oft pro Woche/Monat verwendest Du es?
--- Ende Zitat ---

Ich mache i.v. bei Werten ab 200-250 mg/dl und dann aber nur, wenn ich zu Hause bin und gerade Lust dazu habe. Mei,... wie oft .... ich würd jetzt mal sagen so 2-3 Mal im Monat.

Joa:
Vielleicht mal am Rande angemerkt:

Ich bin, nachdem ich das mit dem iv autodidaktisch von Anfang meiner Karriere an gemacht habe, doch auch wieder ziemlich davon ab gekommen.

Korrekturen mit Analoginsulin und Pen, verteilt in kleine Dosierungen, also statt 1 x 15 IE iv dann 5 x 3 IE sc sind fast genauso schnell und sparen das Venenstochern. Selbst bei ausgeprägter Azidose.

Und dann spart 5 x 3 IE sc meist noch 10 Einheiten Insulin als 2. iv-Schuss nach 20 Minuten.

Bei mir fiel mir auf, dass zu viel iv-Korrekturen durchaus das System auch eher destabilisiert haben. Nach so 3 bis 4 iv Anwendungen wurde die Sache eher unübersichtlich.

Fazit meinerseits: Mal angewendet, und wenn es sinnvoll ist, ist das schon was sehr Nützliches. Beim Kalibrieren für das CGMS macht es z.B. ab und an Sinn.

Aber als Dauerrezept finde ich es nicht so genial.

Gruß
Joa

johann:
Frage an die i.v-er:

In den Fachinfos - für  Novorapid beispielsweise - steht : Wenn nötig, kann  N. auch i.v. verabreicht werden, jedoch nur von medizinischem Fachpersonal.
Das würde doch heißen, dass Otto Normalinsuliner die Finger davon lassen sollte.
Oder?

Joa:

--- Zitat von: johann am Juni 30, 2009, 09:13 ---Frage an die i.v-er: ...

--- Ende Zitat ---

Das ist schon alleine eine rechtliche Frage der Haftung von NovoNordisk.

Zitat:
"Für den Bereich der Injektionen hat der Bundesgerichtshof bisher noch nicht ausdrücklich und umfassend darüber entschieden, ob und welche Injektionen ein Arzt dem nicht ärztlichen Hilfspersonal übertragen darf. Grundsätzlich stellt eine intravenöse Injektion jedoch einen Eingriff dar, der zum Verantwortungsbereich des Arztes gehört." (Quelle: http://www.thieme-connect.com/ejournals/html/roefo/doi/10.1055/s-0028-1145216#N66180)

Würde ein Hersteller sein Insulin im Waschzettel grundsätzlich dem Patienten zur iv-Injektion anheim stellen, käme er blitzschnell in Teufels Küche.
Grundsätzlich darf nur der Arzt invasive Maßnahmen, wie eine iv-Injektion ausführen, bzw. Personal, das auf Grund seiner Ausbildung dazu geeignet ist und die Aufgabe persönlich vom Arzt übertragen erhalten hat.

Wenn der Arzt dem Patienten die iv-Injektion freistellt oder gar empfiehlt, muss er sich von der Eignung des Patienten persönlich überzeugen und ihn dementsprechend unterweisen/schulen, dass von dem Vorgang kein unangemessenes Gefährdungsrisiko ausgeht.

Und das ist ja auch gut so, weil sonst würde der Arzt/NovoNordisk ggf. Tante Erna ermuntern und die borgt sich dann mal eben vom Enkel die HIV-kontaminierte Heroinspritze aus...  :kreisch:

Gruß
Joa

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln
Powered by SMFPacks Likes Pro Mod