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Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?

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Joerg Moeller:

--- Zitat von: chippy_2001 am Oktober 19, 2006, 07:34 ---
Ergo muss der Diabetiker im Zweifelsfall beweisen, dass nach der Umstellung keine Stoffwechselentgleisungen drohen.

--- Ende Zitat ---


Ich glaube du übersiehst dabei den Grundsatz "In dubio pro reo".
Ich muß nicht beweisen, daß mein Stoffwechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt stabil war; 'die' müssen beweisen, daß er es nicht war. Aber für mich gilt natürlich auch: ich bin kein Jurist (und die denken wirklich nicht immer mit gesundem Menschenverstand)

cweyand83:
Dr. Teupe hatte beim Treffen davon erzählt, dass dieses Jahr unverhältnismäßig viel Diabetiker ihren Führerschein verloren haben - der bestellte Gutachter ist ja nicht mehr der behandelnde Arzt, denn der könnte sich ja für den Patienten einsetzen wollen  :knuddel:

Und wenn der Gutachter hört: Diabetiker -> Therapie umgestellt -> möglicher Unterzucker.. dann ist der Führerschein ganz schnell weg!

chippy_2001:

--- Zitat von: Jörg Möller am Oktober 19, 2006, 11:20 ---

--- Zitat von: chippy_2001 am Oktober 19, 2006, 07:34 ---
Ergo muss der Diabetiker im Zweifelsfall beweisen, dass nach der Umstellung keine Stoffwechselentgleisungen drohen.

--- Ende Zitat ---


Ich glaube du übersiehst dabei den Grundsatz "In dubio pro reo".
Ich muß nicht beweisen, daß mein Stoffwechsel zu einem bestimmten Zeitpunkt stabil war; 'die' müssen beweisen, daß er es nicht war. Aber für mich gilt natürlich auch: ich bin kein Jurist (und die denken wirklich nicht immer mit gesundem Menschenverstand)

--- Ende Zitat ---

Lieber Jörg,

gilt leider nicht immer. Mir wurde erklärt, dass die Behörden zunächst einmal davon ausgehen, dass ein insulinpflichtiger Diabetiker nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und eben durch ein Gutachten das Gegenteil bewiesen werden muss. In dubio pro reo greift hier leider nicht.

Es geht ja auch um das Risiko, den Führerschein vollständig zu verlieren. Je nach Bundesland ist man verpflichtet, auf die Frage nach einem Diabetes bei der Beantragung des Führerscheins wahrheitsgemäß zu antworten. Wenn man dies nicht tut und es kommt später mal raus, kann die Behörde die "Lüge" im Antrag als Grund dafür nehmen, grundsätzlich an den Aussagen des Diabetikers zu zweifeln und ihm die Eignung zum Führen von Kfz abzusprechen. (Im Diabetes Journal war vor ein paar Monaten mal ein interessanter Artikel von Rechtsanwalt Ebert zu diesem Thema.)

Ich musste selbst mal ein Gutachten beibringen und Du kannst mir glauben, dass ich gottfroh war, als die Behörde mir die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Basis dieses Gutachtens bescheinigt hat. Ich will nicht dran denken, was ich ohne den Lappen machen würde. Und meine Diabetes Einstellung ist nicht schlecht.

chippy

Joerg Moeller:
Wie schon erwähnt: Juristen denken anders, und mit Logik und gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun :knatschig:

LordBritish:

--- Zitat von: Jörg Möller am Oktober 19, 2006, 13:11 ---
Wie schon erwähnt: Juristen denken anders, und mit Logik und gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun :knatschig:

--- Ende Zitat ---


Ja müssen sie ja zwangsläufig, da die Gesetze auch öfters unlogisch sind :zwinker:

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