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Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
Adrian:
Was mir nur eben kommt:
Hätte man hier vielleicht einen Tatbestand, wegen dem man vor Gericht gehen könnte (wenn schon nicht die Kärperverletzung) ;-)
Zumindest der Verdienstausfall in den ersten x Wochen in denen man Krankgeschrieben wurde sollte ersetzt werden.
LG|Adrian
chippy_2001:
--- Zitat von: Adrian am November 08, 2006, 12:50 ---
Hätte man hier vielleicht einen Tatbestand, wegen dem man vor Gericht gehen könnte (wenn schon nicht die Kärperverletzung) ;-)
Zumindest der Verdienstausfall in den ersten x Wochen in denen man Krankgeschrieben wurde sollte ersetzt werden.
LG|Adrian
--- Ende Zitat ---
Dürfte schwierig werden. Zumindest in D gibt es ja in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und innerhalb der sechs Wochen sollte man das eigentlich gebacken kriegen. Einen Schaden hat natürlich der Arbeitgeber, aber der hat wohl niemand zum Verklagen.
Habe irgendwo mal gelesen, dass der Patient niemanden hat, den er wegen der Nicht-Mehr-Verordenbarkeit von Analoga juristisch belangen kann. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (oder wie der heißt) sei wohl kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt. Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.
chippy
Joerg Moeller:
--- Zitat von: chippy_2001 am November 08, 2006, 12:59 ---
Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.
--- Ende Zitat ---
Die sind ganz arm dran: verschreiben sie kein Analogon mehr, obwohl es nötig gewesen wäre kann man sie für Schäden haftbar machen (wenn man den Schaden zweifelsfrei darauf zurückführen kann). Aber wenn sie es verschreiben, dann steht ihnen ein Papierkrieg ins Haus.
Adrian:
--- Zitat von: chippy_2001 am November 08, 2006, 12:59 ---
Dürfte schwierig werden. Zumindest in D gibt es ja in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und innerhalb der sechs Wochen sollte man das eigentlich gebacken kriegen. Einen Schaden hat natürlich der Arbeitgeber, aber der hat wohl niemand zum Verklagen.
--- Ende Zitat ---
Das gilt aber für Freiberufler nicht.
Außerdem: Man wird ja "mutwillig" für 6 Wochen krank gemacht. Wenn Person A eine Person B krankenhausreif prügelt, muss dann Person A nicht dem Arbeitgeber von B den Ausfall ersetzen?
--- Zitat ---
Habe irgendwo mal gelesen, dass der Patient niemanden hat, den er wegen der Nicht-Mehr-Verordenbarkeit von Analoga juristisch belangen kann. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (oder wie der heißt) sei wohl kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt. Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.
chippy
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist das andere Problem: Wer ist verantwortlich. Der Arzt sicher nicht.
Den Bundesausschuß - wieso nicht? Wenn der Beschluss denn kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt war - ja dann gilt er ja gar nicht, oder?
Zumindest jedoch, denke ich, die Krankenkassen, die "aus Prinzip" keine Rabattverträge abschließen obwohl sie es könnten (die Hersteller den Rabatt gewähren).
Es gab ja welche, die sagen: "Nein, machen wir nicht, damit würden wir den Beschluss unterlaufen..." obwohl es dem Beschluss ja nicht um das Nichtverwende von KZA sindern um den Preis geht - Rabattverträge sogar gewünscht sind.
LG|Adrian
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