Diabetesfragen > CSII - Pumpentherapie

Pumpenantrag abgelehnt (Typ 2)

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Joerg Moeller:

--- Zitat von: hws am Mai 30, 2006, 10:52 ---Schlußfolgerung: Die CSII sollte bei erkennbarem Beginn der diabetischen Nephropathie, spätestens jedoch im Stadium der präterminalen Niereninsuffizienz in Erwägung gezogen werden.

--- Ende Zitat ---

Ja, wenn eine normnahe BZ-Führung mit einer ICT nicht (mehr) möglich ist. Indikation für eine Pumpe wäre dann, daß sich deine BZ-Einstellung unter Pumpe gebessert hat.
Das würde ich nicht allein am HbA1c festmachen, sondern auch in einer Verringerung der BZ-Schwankungen.

Die Resorptionschwankungen sind für deine konkreten Fall irrelevant, weil die grundsätzlich für jeden insulinpflichtigen Diabetes gelten. Ist einfach physiologisch weil zum einer der First-Pass-Effekt der Leber günstiger ausfällt und zum anderen durch das geringere subcutane Reservoir der Einfluss der Insulinase (genauer gesagt der Gluthation-Insulin-Transhydrogenase) geringer ausfällt.

Die Argumentation, daß eine Insulinsubstitution mit der Pumpe günstiger ist wird dir nicht ausreichen. Du musst der Kasse schon darlegen, warum eine ICT bei dir nicht zum Erfolg führt.

Beispiel: ich hab einen Dawn und ein Dusk-Phänomen verbunden mit einer leichten Resistenz. Daraus ergibt sich ein Profil, daß ich nachgewiesenermaßen unter ICT nicht nachstellen konnte. Das allein ist bei mir der Grund für eine CSII. Bei dir muß es etwas ähnliches (durch BZ-Protokolle nachweisbar) vorliegen, sonst sehe ich schwarz für deine Pumpe :nixweiss:

hws:
@ Llarian
Also wenn mir ein Sachbearbeiter der KK erzählen würde, dass ich "mehr Einsatz" bringen müßte bei diesen Werten, würde ich erst einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde loslassen. Die verschiedenen Werte lassen erkennen, wie schwierig der Diabetes zu handeln ist. Dass ich verschiedene Langzeitinsuline von PhP bis Semilente im Laufe der Jahre durchprobiert habe, dachte ich, wäre klar.  :patsch: Ich werde das beim Widerspruch erwähnen müssen.

@ all

Ich hatte bei der Firma Roche angefragt, ob ihnen medizinischwissenschaftliche Belege für die Überlegenheit der Pumpentherapie (CS II) gegenüber der intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) in der Dauerversorgung bei Typ 2 Diabetes bekannt sind.
Die Antwort zeigt mal wieder die schon vielzitierte Kundenmißachtung

--- Zitat ---vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unseren Produkten.
Ob für Sie eine Pumpentherapie in Frage kommt und notwendig ist, entscheidet  Ihr Arzt. Er ist der einzige, der Ihnen da "unter die Arme" greifen kann, indem er mit seinem medizinischem Wissen über DiabetesTherapien und  Ihrem Krankheitsverlauf dies für den Kostenträger so be "Gutachtet", dass diesem die Kostenübernahme leichter fällt.
--- Ende Zitat ---
Es ist doch Klasse, dass es Textbausteine gibt. Hoch leben die Call-Center.
Adeus
HWS

Llarian:

--- Zitat von: hws am Mai 31, 2006, 15:29 --- Dass ich verschiedene Langzeitinsuline von PhP bis Semilente im Laufe der Jahre durchprobiert habe, dachte ich, wäre klar.   Ich werde das beim Widerspruch erwähnen müssen.
--- Ende Zitat ---
Es ist leider nicht klar... besonders dem Sachbearbeiter oder MDK nicht. Erwähne alles, auch den kleinsten Hasensch**** und setz nichts als selbstverständlich voraus... was nicht drin steht, ist für den nicht vorhanden bzw hat nicht stattgefunden. Dokumentiere es wenn möglich mit Tagebuchaufzeichnungen oder Laborbefunden... Oftmals reicht es zwar schon, die erste kategorische Ablehnung nicht zu akzeptieren und wieder auf der Matte zu stehen, aber davon würde ich nicht ausgehen. Notfalls such das persönliche Gespräch mit dem Verantwortlichen, damit er Dir ins Gesicht sagen muß, warum gerade Du keine Pumpe haben sollst. Genauso soltlest Du aber nicht mit Standardfloskeln sondern mit speziell Deinen Fakten argumentieren.  Das wichtigse: Dranbleiben!

Grüße
Anja

hws:
Danke Anja

Adeus

HWS

hws:
Nachdem ich zweimal Kopien des Gutachtens angefordert hatte, bekam ich folgenden Brief von Techniker Krankenkasse:


--- Zitat ---Grundsätzlich werden die ärztlichen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) dem behandelnden Arzt zur Kenntnisnahme zugesandt, da nur der Facharzt den Widerspruch mit neuen ärztlichen Sachargumenten unterstützen kann.
--- Ende Zitat ---

Jetzt wird mir von der Krankenkasse vorgeschrieben, wer meinen Widerspruch einlegt. Das ist ja wohl ein starkes Stück.

Na ja, nicht mit mir.

Adeus

HWS

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