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Fragen zu Typ II
maria:
das heißt doch dann, dass ein nichtspriztender DM nur Urinstreifen bekommt und damit auch kein BZ-Gerät mit Streifen.
Wie ist das denn bei den privanten KVs? Die meisten Tarife sind da im ambulanten Bereich doch relativ ähnlich, wenn es sich nicht gerade um einen Standardtarif handelt.
Maria :banane:
LordBritish:
--- Zitat von: Jörg Möller am September 08, 2005, 16:11 ---Nicht bei jedem Arzt. :nein: Es gibt da Richtgrössen der Kassenärztlichen Vereinigungen und die besagen, daß ein "Oraler" 50 Urinstreifen pro Quartal bekommen kann.
Für CT 200 Streifen, ICT 400 und Pumpe 600
Aber wie gesagt: Richtgrößen, kein Gesetz. Der Arzt kann also auch mehr verschreiben wenn er es für nötig hält, muß sich dann aber auf Fragen seiner KV einstellen.
--- Ende Zitat ---
:ja: gibt nur mehr als 600 BZ-Teststreifen bei Pumpe, wenn es eine Begründung gibt, häufige Hypos, Basalratentest ect.
Schreibt mein Doc auch gleich immer mit auf´s Rezept, wenns mal ein paar Gramm ähh ein paar Teststreifen mehr sein dürfen.
Das dumme ist halt bei Teststreifen das die irgendwie als Medikament gelten und dem Buget des Arztes belastet werden, obwohl es
strenggenommen ja eigentlich Hilfsmittel sein müssten, sind sie aber irgendwie auch nicht. Ist sozusagen ein Zwitter, sind ja auch von der
Zuzahlung ausgenommen...
Joerg Moeller:
--- Zitat von: Gela am September 08, 2005, 17:08 ---@Jörg: Könntest du bitte die Quellangabe dazu ins Forum stellen?
--- Ende Zitat ---
Klar: http://www.ddb-nrw.de/DDB/Aus%20der%20Praxis/Teststreifen/Verordnung%20von%20Blutzucker-Teststreifen.htm
--- Zitat ---So wäre es jedem möglich, einen entsprechenden Ausdruck bei Bedarf seinem Doc vorzulegen :zwinker: .
--- Ende Zitat ---
Das wird ihm aber nicht viel nutzen. Wieviele Teststreifen verschrieben werden entscheidet allein der verschreibende Arzt. Der hat die Therapiehoheit.
Joerg Moeller:
--- Zitat von: maria am September 08, 2005, 19:22 ---das heißt doch dann, dass ein nichtspriztender DM nur Urinstreifen bekommt und damit auch kein BZ-Gerät mit Streifen.
--- Ende Zitat ---
Das ist die Regel, ja.
--- Zitat ---Wie ist das denn bei den privanten KVs? Die meisten Tarife sind da im ambulanten Bereich doch relativ ähnlich, wenn es sich nicht gerade um einen Standardtarif handelt.
--- Ende Zitat ---
Die Streifen werden vom Arzt verschrieben und von den Kassen bezahlt. Welche Krankenversicherung da involviert ist ist völlig egal. Würde ein Arzt ständig die Richtgrößen überschreiten, dann meldet sich nicht die Krankenversicherung bei ihm, sondern seine Kassenärztliche Vereinigung.
(Also nicht die KV, sondern die KV :zwinker: )
Joerg Moeller:
--- Zitat von: LordBritish am September 08, 2005, 20:03 ---Das dumme ist halt bei Teststreifen das die irgendwie als Medikament gelten und dem Buget des Arztes belastet werden, obwohl es
strenggenommen ja eigentlich Hilfsmittel sein müssten, sind sie aber irgendwie auch nicht. Ist sozusagen ein Zwitter, sind ja auch von der Zuzahlung ausgenommen...
--- Ende Zitat ---
Teststreifen gelten offiziell als "nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel" (http://www.vkvd.de/info_messgeraete.htm)
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