@ Wolfgang, warum nachdenklich
Art. 79 Restwegaufzeichnungsgerät; Fahrtenschreiber
1 Bei jedem meldepflichtigen Verkehrsunfall muss, falls vorhanden, vor der Fahrzeugbergung und/oder -verschiebung das Restwegaufzeichnungsgerät oder das Einlageblatt des Fahrtenschreibers auf der Unfallstelle ausgebaut bzw. sichergestellt werden
Scheiben-kleister (ein Wort wenn man ein bisschen sauer ist bei uns)