Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
sascha2:
Nein, i.d.R wird ein Vergleich geschlossen.
D.h du akzeptierst die Kündigung unter Annahme einer Abfindung von x Euro.
Das dumme an solchen Klagen ist der zeitliche Aspekt.
Da all unsere Arbeitsgerichte bis unters Dach voll mit Verfahren sind, kannst Du Dich auf mind. 6 Monate einstellen.
In dieser Zeit bist Du nicht bei dieser Firma angestellt.
Sinnvollerweise ist eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen.
vreni:
Petra, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? oder gibt es in DE auch eine unentgeltliche Rechtsauskunft? Ich würde dies in Anspruch nehmen.
sascha2:
--- Zitat ---unentgeltliche Rechtsauskunft?
--- Ende Zitat ---
Nicht wirklich.
Dies gibt es z.B. in Verbindung mit einer Rechtschutz-Vers oder als "Anwaltstelefon"
Bei meiner Versicherung kann ich "kostenlosen" telefonischen Rechtsbeistand einholen.
Für kurze oder simple Anfragen reicht das völlig aus.
Bei Fragen zum Arbeitsrecht würde ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt vorziehen.
SabineS:
Hallo Trüffel,
wie gehts Dir inzwischen in dieser Angelegenheit ?
Viele Grüße
Sabine
Trüffel:
Ich wollte mal kurzen Zwischenbericht abgeben.
Es hat sich inzwischen nicht wirklich was geändert.
Von meinem Senior-Chef habe ich auf Nachfrage umgehend ein Arbeitszeugnis (für 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) erhalten, das sehr sparsam geschrieben wurde. Es besteht aus vier Sätzen. Am Ende fehlen gar die ...besten Wünsche für die Zukunft.... :moser:
Der Junior-Chef (bei ihm war ich ein gutes Jahr beschäftigt) hat erst auf mein zweites Schreiben reagiert und geantwortet, daß er mein erstes Schreiben (drei Wochen zuvor) mit der Bitte um ein Arbeitszeugnis zwar bekommen hätte, aber bisher leider noch keine Zeit dazu hatte. Er schrieb wortwörtlich: "Das Arbeitszeugnis werde ich dir auf alle fälle die nächste Zeit mal schreiben."
:kratz: Aha. :kratz:
Das ist jetzt genau zwei Wochen her, insgesamt sind das fast sechs Wochen. Er ist ein Typ, der alles SOFORT erledigt und nichts, rein gar nichts aufschiebt. Ich habe ein flaues Gefühl im Magen. :sad3:
Auf der Gehaltsabrechnung für den letzten Monat ist nur das Gehalt aufgelistet. Die vier Tage Urlaub müßten doch ausgezahlt werden, da ich sie nicht nehmen konnte.
Ich weiß nicht, ob die im Gehalt mit drin stecken oder extra aufgeführt werden müßten.
Attu berichtete mir, daß es Firmen gäbe, die Arbeitszeugnisse gegen Gebühr sichten und bearbeiten.
Da wird einem also gesagt, was fehlerhaft ist, was falsch geschrieben wurde, wie es besser aussehen könnte, was alles dazugehört...
Mal sehn, wann ich die Adresse von Attu bekomme.
Morgen gehts zum Arbeitsamt, Beratungstermin. Ich möchte mich mal etwas rundum informieren. Momentan weis ich nicht, was ich beruflich machen soll. Das eine will ich nicht mehr und Ideen habe ich nicht. :nixweiss:
Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, bzw. in Sachen Diabetes gibt für Abbonnenten des DJ (Diabetes-Journal) eine kostenlose Telefonauskunft von Oliver Ebert.
Gruß Trüffel
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln