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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
sascha2:
Ohne es genau zu wissen, tippe ich darauf, Du arbeitest in einem kleinen Betrieb ohne Betriebsrat?
Da bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt oder zur Gewerkschaft, sofern vorhanden.
Eine Kündigungschutzklage hat i.d.R immer einen Vergleich als Ergebnis.
Wobei das Ergebnis eine Abfindung, in welcher Höhe auf immer, sein sollte.
Die Aufhebung der Kündigung ist sicherlich auch möglich.
z.B aufgrund Formfehler, falsche Fristen, falscher Kündigungsgrund, etc.
Dabei ist aber zu bedenken, das Du dann bei einem AG arbeitest, der Dich eigentlich los werden möchte.
So wie das verstanden habe, hat Dein AG nur auf einen "Grund" gewartet.
Grundsätzlich ist eine unternehmerische Entscheidung, was die Geschäftsleitung / Eigentümer mit seinem Laden anstellt.
Er kann Menschen entlassen, den Laden zu sperren oder sonst was.
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.
gruß,
Sascha
Joerg Moeller:
--- Zitat von: sascha2 am März 04, 2010, 12:09 ---Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.
--- Ende Zitat ---
Bist du sicher? Ich dachte immer das wäre das was so abläuft bei Opel & Co.
SabineS:
--- Zitat ---Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.
--- Ende Zitat ---
Na, das ist doch sicherlich falsch. Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.
@Trüffel: Ich hab den Thread erst heute gelesen. Mir tut das echt total leid. Das sind Probleme, die kein Mensch braucht...
sascha2:
Natürlich kann ein AG betriebsbedingt Kündigen.
Nur kann er keine Umsatzeinbußen oder ähnliches Vorschieben.
Das Spielchen hatten wir gerade bei uns.
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt z.B aufgrund einer Schliessung einer Niederlassung / Betriebsstätte.
Jörg, bei Opel wollte sie ja ganze Standorte schliessen --> betriebsbedingte Kündigung
--- Code: ---Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.
--- Ende Code ---
Das tut ja auch keiner. --> Unternehmerische Entscheidung.
Wenn kein Geld mehr reinkommt, kann ich sicherlich Leute entlassen, aber nicht (ohne weiteres ) betriebsbedingt.
Daher mein Tip des Tages:
Falls jemand betriebsbedingt Gekündigt wird, Fristen einhalten und eine Kündigungschutzklage einreichen und Abfindung einfahren.
Die meisten davon sind rechtlich nicht haltbar und "anfechtbar" bzw. unzulässig.
BTW: Da hilft auch kein Betriebsrat mehr.
Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, und sie wirksam wird, ist die Rechtslage ein individuelles Problem.
gruß,
Sascha
Trüffel:
Hm, wenn ich nun die Kündigungsschutzklage einreichen würde, könnte es mir dummstenfalls passieren, daß ich nicht gekündigt wäre und weiterhin arbeiten müßte.
Z.T. 8 Stunden am Tag mit der Person, die mich loshaben wollte?! :kreisch:
Ließe sich das denn vermeiden, trotz Kündigungsschutzklage?
Der Betrieb ist sehr klein, der Chef, ich, zwei 400,- Euro Arbeiterinnen (2-3 Tage die Woche) und seine Eltern. Inwieweit deren Arbeitszeit auf Papier festgehalten wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Man, ich dachte anfangs, ich mache nichts in der Richtung. Aber irgendwann wurde ich so wütend, daß ich jetzt anders denke. :moser:
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