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Kreditkartenbetrug
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Kalo:
Was ist denn davon zu halten, den wahrscheinlich per Lastschrift eingezogenen Betrag des Kreditkartenunternehmens platzen zu lassen und denen dann nur den zu Recht belasteten Betrag (also das, was Du tatsächlich über Deine Kreditkarte gezahlt hast) zu überweisen, so dass der zu Unrecht belastete Betrag im Moment mal nicht Dein Konto belastet. Das Ganze verbunden natürlich mit einem Schreiben an das Kreditkartenunternehmen, dass man die Zahlung solange zurückhält, bis die ganze Angelegenheit geklärt ist, denn man muss doch Verständnis dafür haben, dass das nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden darf.
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--- Zitat von: Kalo am Januar 27, 2009, 00:27 ---Was ist denn davon zu halten, den wahrscheinlich per Lastschrift eingezogenen Betrag des Kreditkartenunternehmens platzen zu lassen und denen dann nur den zu Recht belasteten Betrag (also das, was Du tatsächlich über Deine Kreditkarte gezahlt hast) zu überweisen, so dass der zu Unrecht belastete Betrag im Moment mal nicht Dein Konto belastet. Das Ganze verbunden natürlich mit einem Schreiben an das Kreditkartenunternehmen, dass man die Zahlung solange zurückhält, bis die ganze Angelegenheit geklärt ist, denn man muss doch Verständnis dafür haben, dass das nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden darf.

--- Ende Zitat ---

Also ich halte nichts davon die Lastschrift platzen zu lassen. Das geht gemäss AGB wahrscheinlich auch nicht da es unbestrittene Forderungen sein müssen. Und das ist ja ohne Prüfung und ohne Anzeige bei der Polizei keinesfalls der Fall.
Verständnis ist da von der Seite Mastercard nicht zu erwarten.

Und was wird Mastercard machen wenn die Lastschrift platzt? Die werden versuchen sich das Geld zu holen. Sie es durch Kontakt mit der Bank oder per Gerichtsvollzieher, Pfändung oder was für sie noch möglich ist. Ich vermute auch das es einen Eintrag bei der Schufa/Creditreform gibt. Damit hat auch die Hausbank vielleicht noch Probleme einen Dispo oder Zwischenkredit zur Verfügung zu stellen. Das ist sicher kein guter Weg.

Grüßle

Norbert


Joerg Moeller:

--- Zitat von: Duff Rose am Januar 26, 2009, 22:05 ---Das wird es sein. Ich frage mich nur wie die den kriegen wollen und wenn einer online meine Daten geklaut hat wie die dann trotzdem beweisen, dass ich bzw. mein Account etwas gebucht hat. Online gibt es keine Unterschrift... :gruebeln:

--- Ende Zitat ---

Aber Log-Files mit der IP des Bestellers (wenn der nicht über einen Anon-Proxy gekommen ist)
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--- Zitat von: Jörg Möller am Januar 27, 2009, 10:49 ---
--- Zitat von: Duff Rose am Januar 26, 2009, 22:05 ---Das wird es sein. Ich frage mich nur wie die den kriegen wollen und wenn einer online meine Daten geklaut hat wie die dann trotzdem beweisen, dass ich bzw. mein Account etwas gebucht hat. Online gibt es keine Unterschrift... :gruebeln:

--- Ende Zitat ---

Aber Log-Files mit der IP des Bestellers (wenn der nicht über einen Anon-Proxy gekommen ist)

--- Ende Zitat ---

Das Problem ist aber dabei, das die Logfiles auch nicht unbedingt lange aufgehoben werden, sondern auch nach einer Zeit gelöscht werden.
Und dann stellt sich die Frage in welchem Land der Server stand/steht und wie man an den Betrieber ran kommt.

Grüßle

Norbert
Joerg Moeller:

--- Zitat von: unkown am Januar 27, 2009, 11:21 ---
--- Zitat von: Jörg Möller am Januar 27, 2009, 10:49 ---Aber Log-Files mit der IP des Bestellers (wenn der nicht über einen Anon-Proxy gekommen ist)

--- Ende Zitat ---

Das Problem ist aber dabei, das die Logfiles auch nicht unbedingt lange aufgehoben werden, sondern auch nach einer Zeit gelöscht werden.
Und dann stellt sich die Frage in welchem Land der Server stand/steht und wie man an den Betrieber ran kommt.

--- Ende Zitat ---

Der Server steht vermutlich in dem Land, in dem der Verkäufer sitzt der das Konto belastet hat. Und es ist unwahrscheinlich, daß er die Logs schon nach so kurzer Zeit löscht, weil er damit die Rechtmässigkeit seiner Forderung nachweisen kann.
Wie gesagt: IP ermitteln dürfte das geringste Problem sein. IP zurückverfolgen dann schon eher...
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