Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Behindertenausweis
chippy_2001:
--- Zitat von: Basalrate am August 05, 2007, 10:19 ---
Ich denke bei einem persönlichen Einstellungsgespräch, wenn es dazu kommt, sollte man dieses Thema ansprechen, schon wegen dem Vertrauensverhältnis.. und natürlich auch darauf hinweisen, dass man eben "nur" Diabetiker ist, also kaum oder eher weniger nicht voll belastbar ist, sozusagen den Grund dafür erläutern. In die Bewerbungsunterlagen selbst würde ich es nicht mit reinschreiben..weil das wohl schon zum Vorabaussortieren führen kann, ausser eben bei Behörden oder so.
--- Ende Zitat ---
Hallo BG,
so wie ich Rechtsanwalt Ebert verstanden habe, kann man beim Diabetes jetzt wohl so wie bei der Schwangerschaft vorgehen. Da kann man bzw. wohl eher frau auch erzählen was man will, weil die Frage anzulässig ist. Einzige Ausnahme: wenn wegen gesetzlicher Vorschriften Schwangere an dem angestrebten Arbeitsplatz nicht beschäftigt werden dürfen (z.B. in der Chemieindustrie in bestimmten Bereichen). Falls Dir keine solchen Vorschriften für Deinen gewünschten neuen Job und Diabetes einfallen, dürfte ja alles klar sein.
Wichtig: In der Probezeit nicht mit dem Diabetes haussieren gehen, denn da kann der Arbeitgeber ja ohne Angabe von Gründen kündigen.
chippy
Joerg Moeller:
Blöd ist nur, wenn man dann zu einer Betriebsärztlichen Untersuchung muß. Falls das in dem Betrieb so üblich ist würde ich schon erwähnen, daß ich Diabetiker bin.
chippy_2001:
Hallo Jörg,
meiner Meinung nach unterliegt doch auch der Betriebsarzt der ärtzlichen Schweigepflicht. Und wenn Du jetzt einen Bürojob anstrebst, steht dem doch dein Diabetes nicht im Wege. Wenn Du es dem Doc dann sagst, weiß er es und kann im Notfall entsprechend reagieren, sollte es aber nicht an den Arbeitgeber weitergeben dürfen.
chippy
Joerg Moeller:
Soviel ich weiß - ist schon länger her, daß ich bei einem war - entbindet man den ja durch Unterschrift von seiner Schweigepflicht.
Aber selbst wenn nicht: wenn der AG - warum auch immer - dem gesagt hat, wir stellen keine Diabetiker ein, dann war's das.
Es sei denn man hat einen normwertigen 1c und an diesem Morgen einen normwertigen BZ. Wenn man dann nicht gerade eine Pumpe trägt oder total durchlöchert aussieht dürfte dem das auch nicht auffallen.
chippy_2001:
Hallo Jörg,
Zitat von den Seiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (dem Landesdatenschutzbeauftragten):
"Zugleich unterliegen sie wie andere Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht nach § 9 der MBO-ÄK bzw. § 203 StGB - auch gegenüber dem AG (§ 8 Abs. 1 S. 3 ASiG). Hiervon gibt es aufgabentypische Ausnahmen: Bei Einstellungsuntersuchungen wird in der Bereitschaft zur Untersuchung das stillschweigende Einverständnis gesehen, das Ergebnis dem AG bekannt zu geben, aber nur, soweit es für die Tätigkeit relevant ist, also v.a., ob gegen eine bestimmte Beschäftigung gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht."
Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen - sonst macht mein Chef seit Jahren was falsch - und dann kann der Arbeitgeber den Betriebsarzt auch nicht zu irgendwas verpflichten. Ggf. würde sich der Betriebsarzt ja auch gegenüber dem Bewerber schadenersatzpflichtig machen, oder?
Außerdem greift hier aus meiner Sicht wieder das Antidiskriminierungsgesetz: So wie ich das Gesetz verstehe, muss der potentielle Arbeitgeber das Gegenteil beweisen, wenn der Bewerber behauptet, er sei diskriminiert worden. Dabei kann er sich ja dann kaum auf die betriebsärtzliche Untersuchung stützen, wenn ihm der Arzt vorschriftswidrig den Diabetes mitgeteilt hat.
Gruß
chippy
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