Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Behindertenausweis
sonrisa:
Bei meiner betriebsärtzlichen Untersuchung wurde das Blut nicht untersucht, nur eine Urinprobe musste ich abgeben und die ohne Zucker abzugeben dürfte ja nicht so schwer sein.
Joerg Moeller:
--- Zitat von: chippy_2001 am August 07, 2007, 13:28 ---
Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen
--- Ende Zitat ---
Nein, natürlich nicht.
Pia:
Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?
SG Düsseldorf vom 05.03.2003
Az: S 31 SB 388/01
Bei zwei und mehr Insulininjektionen am Tag ist GdB 50-60 gerechtfertigt.
In einem Gerichtsverfahren, in dem die Klägerin gegen die Bewertung ihrer Behinderung Diabetes gegen das Versorgungsamt geklagt hatte,
hat das Sozialgericht Düsseldorf für die Klägerin entschieden.
Damit hat der Richter die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, die von den Versorgungsämtern angewendet werden,
für die Erkrankung Diabetes außer Kraft gesetzt und folgt den Bewertungskriterien des Deutschen Diabetiker-Bundes
Ludwig II:
Dieses Urteil erkennen die Versorgungsämter nicht an! 2x am Tag spritzen reicht nicht. Um 50 oder mehr zu kriegen muß dein DM schwer einstellbar sein. Da hilft evtl schon der letzte Arztbericht in dem das steht.
chippy_2001:
--- Zitat von: Pia am August 21, 2007, 13:27 ---
Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?
--- Ende Zitat ---
Es ist doch nur ein einfaches Sozialgericht also keine höhere Instanz. Es kann durch aus sein, dass andere SG in Deutschland oder auch höhere Instanzen anders entscheiden.
Gruß
chippy
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