Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Behindertenausweis
Duff Rose:
--- Zitat von: LordBritish am Juli 16, 2007, 17:10 ---
Da habe ich genau die Gegenteilige Erfahrung damals in der Ausbildung gemacht (technischer Ausbilsdungsberuf).
2 meiner Kollegen meinten auch mich ärgern zu müssen und haben sich bei der JAV beschwert...
Tja das Ende vom Lied war es gab allgemein ein paar Sätze vom Ausbildungssleiter das hier keiner wegen seiner Krankheit und notwendigen medizinsichen Versorgung auf die Toliette oder sonst wo abgeschoben wird und
wenn es jemanden stört, der muss ja auch nicht hinschauen usw.
--- Ende Zitat ---
Sehr gut! :super:
chippy_2001:
Hallo,
war vor ein paar Wochen bei einem Vortrag von Rechtsanwalt Ebert und die Schwerbehinderung war ein wichtiges Thema.
Vorab: Die Frage nach einer Schwerbehinderung dürfte wegen des Antidiskriminierungsgesetztes nicht mehr zulässsig sein, man kann wohl ohne die Folgen fürchten zu müssen, die Unwahrheit sagen. Wenn der Arbeitgeber später dahinterkommt und deswegen den Arbeitsvertrag anfechten will, muss er ja sagen, dass er Dich wegen der Krankheit nicht eingestellt hat. Und das darf er nicht mehr.
Allerdings meinte Hr. Ebert auch, dass man ja nicht wissen könne, ob künftig evtl. die Informationen zur Schwerbehinderung automatisch an einen größeren Empfängerkreis (z.B. Versicherungen) gehen wird und das wäre schon ein Risiko.
Aus Sicht von Hr. Ebert sind vor allem zwei Fälle interessant, um eine Schwerbehinderung zu beantragen:
1. Man ist schon älter und will der Arbeitgeber voraussichtlich nicht mehr wechseln
2. Man ist akut von einer Kündigung bedroht - Achtung! Man sollte die Schwerbehinderung bereits bestätigt haben, wenn der Chef kündigen will. Der Antrag einen Tag vorher reicht nicht mehr aus.
Du kannst aber auch den Ausweis beantragen, auf den Sonderurlaub etc. verzichten und den Arbeitgeber nicht informieren. Nur im Fall einer Kündigung ziehst Du den Ausweis quasi als Joker und bist fein raus.
Wichtig! Wenn die Schwerbehinderung einmal amtlich festgestellt wurde, wird man sie kaum noch los. Nicht-verlängern des Ausweises reicht nicht aus. Damit es für das Arbeitsrecht Sinn macht brauchst Du 50% (oder Gleichstellung) und da sind die Chancen wieder auf 0% zu kommen kaum gegeben - außer Dein Diabetes verschwindet. ;)
Infos zum Grad der Behinderung findest zu z.B. unter http://www.diabetes-news.de/info/soziales21.htm. Wichtig ist die Formulierung "schwer einstellbar". Du kannst gut eingestellt sein, weil Du Dich bemühst, eine Pumpe hast etc. aber Dein Diabetes bleibt trotzdem schwer einstellbar, sprich auch mit guten Werten kannst Du schwer einstellbar sein.
Gruß
chippy
Joerg Moeller:
Danke Chippy, das war doch mal eine gute Zusammenfassung zu dem Thema (und einiges hätte ich auch ganz anders vermutet)
chippy_2001:
Gerne.
Noch ein Link zu einem Artikel von RA Ebert aus dem Jahr 2004, damals galt das ANtidiskreminierungsgesetz noch nicht. http://www.diabetespartner.de/patienteninfo/rechte/schwerbehinderung.htm
chippy
Basalrate:
Hallo,
naja, in der Kantine fühlen sich Kollegen durch das Insulinspritzen belästigt, wenn ich das von meinem Chef zu hören bekommen würde mit der Bitte es nicht mehr zu tun, würde ich mich sehr wundern, das ist Diskriminierung oder vielleicht sogar Mobbing.
Ich habe 50% an der Backe und bisher dadurch nur Vorteile gehabt, jetzt kommt es aber zum Schlimmsten mein AG schliesst, somit nützt mir mein ganzer Kündigungsschutz nix..Und ich muss auf die Suche gehen.
Ich denke bei einem persönlichen Einstellungsgespräch, wenn es dazu kommt, sollte man dieses Thema ansprechen, schon wegen dem Vertrauensverhältnis.. und natürlich auch darauf hinweisen, dass man eben "nur" Diabetiker ist, also kaum oder eher weniger nicht voll belastbar ist, sozusagen den Grund dafür erläutern. In die Bewerbungsunterlagen selbst würde ich es nicht mit reinschreiben..weil das wohl schon zum Vorabaussortieren führen kann, ausser eben bei Behörden oder so.
Wenn also keine Vorteile ersichtlich sind, würde ich den Ausweis auch nicht beantragen, mir hat er jedenfalls jahrelang 5 Tage mehr Urlaub, etwas Geldsparen, nun durch Sozialplan mehr Abfindung und ein gewisses Maß an Kündigungsschutz beschert.
BG
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