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Neulich beim Diabetologen

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LordBritish:

--- Zitat von: dingo1 am Juni 26, 2007, 21:01 ---
Das Ding was dann platzt wie ein beschossener Kürbis, nennt sich Mitwirkungspflicht.

Mit grünen Werten laut blauem Pass, geht es weiter wie bisher. Wehe aber dem, der abweicht, da geht dann die Belastungsgrenze
sofort von 1% auf 2%, da man einfach mal fehlende Mitwirkung unterstellt. Wird ne enge Kiste für alle Beteiligten, wenn ich
Recht behalten sollte. Mit guten Werten wird aber nichts passieren.

Trotzdem rate ich derzeit noch immer: Finger weg vom DMP. Ob das nach Juli anders wird,
entscheide ich dann.

--- Ende Zitat ---


Na ich glaube nicht das die einen wegen schlechten Werten gelich hoch stufen.
Im Gegenteil würde ich sagen, wenn man nicht eingeschrieben ist können sie einen vorwerfen, man macht nichts bzw. nicht genügend für seinen Diabetes, egal ob es so ist oder nicht.
Durch das DMP kann man auch ein gewichtiges Argument haben, dass man was für seine Gesundheit macht.

Wenn die Werte mal nicht passen wird wohl auch der Arzt mit im Boot sein...

Mich würde interessieren ob Du schon einen konkretten Fall kennst oder besser mehrere Fälle, wo das DMP zum Nachteil ausgelegt worden ist :kratz:

Ich halte das DMP auch nicht für das Weissheits letzer Schluß, aber es ist ein Anfang.

Viele Grüße

Markus

Siggi©®:

--- Zitat von: Ludwig II am Juni 27, 2007, 20:33 ---
Ich bin bei der Postbeamten KK, ein echter Exot!

--- Ende Zitat ---


des kann man wohl wahrlich als Exoten bezeichnen  :zwinker:


@ Markus ....
sehe ich auch so - mir ist noch nie etwas negatives zu Ohren gekommen - ausser von jenen die eh gebückt in die Zukunft gehen  :zwinker:

dingo1:
hi lord british:)

>Na ich glaube nicht das die einen wegen schlechten Werten gelich hoch stufen.

so war das auch nicht von mir in der Glaskugel gemeint!

>Durch das DMP kann man auch ein gewichtiges Argument haben, dass man was für seine Gesundheit macht.

jaja, nur kommt der DMP-Kram von der Politik!

Die interessiert auch weder HBA1-C oder Cholesterin, da die Wissen, dass sie davon nichts verstehen.

Die interessiert lediglich der Faktor Körpergewicht und Rauchen (Wird beides in jedem mir bekannten DMP erfasst).
Beides eindeutig Dinge, die bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschlisslich beim Betroffenen liegen.

Man kann ja mal versuchen als Raucher oder Übergewichtiger die geforderte Mitwirkungspflicht nach obigen SGB als
ausreichend einzuklagen. Wem das gelingt, dem winkt ein sehr hoher Preis! Nochmal deutlich: die Mitwirkungspflicht erstreckt sich auf
eine gesunde Lebensweise. Nicht mehr....aber auch nicht weniger.

>Mich würde interessieren ob Du schon einen konkretten Fall kennst oder besser mehrere Fälle, wo das DMP zum Nachteil ausgelegt worden ist

Nein, gibt es auch frühestens ab 2009, da dann der derzeitige RSA geändert wird (Politik ist träge). Dafür soll ich nun zum verschobenen Termin meines
Arztes noch einige Akten mehr mitbringen (und ja, es wird wieder ein Essen;)

>Ich halte das DMP auch nicht für das Weissheits letzer Schluß, aber es ist ein Anfang

seit das was geändert wurde und der Datenschutz noch weiter ausgehebelt wurde (es dürfen auch andere Institutionen, die es nach meiner Meinung noch weniger als nichts angeht)
und quasi jedermann die Daten haben kann, sehe ich das in Verbindung mit der RSA-Änderung lediglich als obigen Unsinn auf medizinischer Minimalbasis.

den blauen Pass gab es vorher schon. Ist da was grossartig anderes enthalten?
Nein. Es ist also durchaus ausreichend, wenn man die dort enthaltenen Werte prüfen/checken lässt. Ein DMP braucht es dafür nicht, wenn da ein Arzt was gegenteiliges meint, lügt er!

mfG
Dingo1

Adrian:

--- Zitat von: dingo1 am Juni 28, 2007, 13:37 ---
RSA-Änderung

--- Ende Zitat ---


Sorry, RSA steht bei mir für "Rivest, Shamir und Adleman" (drei berühmte Kryptographen). Hat zwar auch was mit Datensicherheit zu tun, ist hier aber wohl weniger gemeint, oder ;-)

Sorry, ich komm nicht drauf...

Llarian:

--- Zitat von: Siggi©® am Juni 27, 2007, 09:44 ---
Mir gehts übrigends PRIMA mit dem DMP ... aber Schwarzmaler gibts ja auch überall  :patsch:

--- Ende Zitat ---

Sooo schwarz gesehen ist das nicht.
Mal ein Artikel darüber, was Kassen so anstellen:


--- Zitat ---
Der Verrat am GKV-Versicherten

Vertrauen Patienten Ihrer Krankenkasse? Man sollte meinen, ja, doch das kann sich als ein fataler Fehler herausstellen. Es gibt Fälle, in denen Kassen Patientendaten erfragen, um diese dann gegen den Versicherten zu verwenden. Datenschutz scheint bei Krankenkassen ein Fremdwort zu sein.

„Die Datensammelwut der Krankenkassen wird jetzt zunehmend zum Instrument, um Patienten berechtigte Leistungen widerrechtlich zu verweigern." Dieses Fazit zog jetzt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) Wolfram Arnim Candidus auf Grundlage verschiedener Fälle, die der DGVP vorgetragen wurden:

Eine Krankenkasse fragte eine Patientin nach den Leistungen ab, die ihr von der Pflegekasse mitfinanzierter Pflegedienst für sie erbringe. Solche Daten werden dazu genutzt, um sich als Krankenkasse widerrechtlich vor Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu drücken. Die Abfrage dieser Daten sei unzulässig, denn Krankenkasse und Pflegekasse seien rechtlich getrennte Einrichtungen. Es sei zumindest ein Verstoß gegen den Datenschutz, erläuterte Candidus. In der Folge der Abfrage müsse der Betroffene mit der rechtswidrigen Ablehnung von Zahlungen der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkassen rechnen.

In einem anderen Fall verweigerte die Krankenkasse einer allein stehenden Patientin ärztlich verordnete Leistungen der Pflege mit dem Argument, sie sei aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, einen Haushalt zu führen und lebe nicht mit Verwandten zusammen. „Diese rechtliche Begründung ist falsch; sie würde alle Alleinstehenden von Leistungen der häuslichen Pflege ausschließen. Es ist ungeheuerlich, dass eine Krankenkasse derart am Recht vorbei geht", entrüstet sich der DGVP-Präsident. Zudem würden die Daten auf unlauterem Weg erhoben: So frage die Krankenkasse nach Mietverträgen oder den Verträgen mit der Pflegekasse. Dies seien Vereinbarungen, die sie nichts angehen und die sie nicht erheben dürfe. Es gebe Fälle, in denen der Patient nach Verweigern der Aussage durch die Verweigerung von Kostenübernahmen abgestraft werde, so Candidus.

Die DGVP rät den Betroffenen, der Datensammelwut und ablehnenden Bescheide von Krankenkassen zu widersprechen. Auch sollten Patienten im Zweifelsfall rechtliche Beratung suchen. Im Falle einer widerrechtlichen Leistungsverweigerung durch die Krankenkasse muss die Kasse dann auch die Kosten der Rechtsberatung tragen.

Die DGVP bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung an.

Der Hausarzt, Heft 11/07, S. 25

--- Ende Zitat ---


Grüße
Anja

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