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Treffen am 14.10.2006
cweyand83:
ich war auch mit meiner Freundin dort, wurde zwar nicht bei Dr. Teupe eingestellt - hatte daher leichte Probleme mit Schema A,B & C, es war aber trotzdem sehr interessant und habe einige Sachen gelernt, die ich bei meine Einstellung demnächst Umsetzen werde.
Hat von euch jemand nähere Informationen zu der angesprochenen Klage wg. Absetzen der Insulin-Analoga?
Adrian:
Welche Klage meinst Du? Was hast Du denn mitbekommen?
cweyand83:
Mh, bin mir nicht siocher ob man das hier im Forum schreiben darf, oder ob da gewisse Personen rechtl. Probleme bekommen könnten.
Es ging darum, dass jeder einzelne das Bundesministerium für Gesundheim & Familie auf "vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge" verklagen soll, damit die beteiligten Entscheidungsträger nicht die Gesetztesänderungen abnicken und die Analogen Insuline aus der Kassenverordnung kicken.
Llarian:
--- Zitat von: cweyand83 am Oktober 15, 2006, 15:13 ---
Es ging darum, dass jeder einzelne das Bundesministerium für Gesundheim & Familie auf "vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge" verklagen soll, damit die beteiligten Entscheidungsträger nicht die Gesetztesänderungen abnicken und die Analogen Insuline aus der Kassenverordnung kicken.
--- Ende Zitat ---
Hä? :kratz:
Das ist ein bisl Blödsinn. Denn es gibt ja noch keine Todesfolgen. Wollte man im voraus klagen, wäre es keine "Körperverletzung mit Todesfolge" (die per definitionem den Tod als unabsichtliche Folge hätte), sondern Totschlag bzw Mord, abhängig von der Intention dahinter, die eben den Tod als direktes Ergebnis der Tat zum Ziel haben.
Stammt der Schöpfer dieser Idee aus dem Raum, in dem das dt. Strafgesetzbuch zur Anwendung käme?
Grüße
Anja
unknown:
@Anja,
--- Zitat von: Llarian am Oktober 15, 2006, 15:55 ---
--- Zitat von: cweyand83 am Oktober 15, 2006, 15:13 ---
Es ging darum, dass jeder einzelne das Bundesministerium für Gesundheim & Familie auf "vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge" verklagen soll, damit die beteiligten Entscheidungsträger nicht die Gesetztesänderungen abnicken und die Analogen Insuline aus der Kassenverordnung kicken.
--- Ende Zitat ---
Hä? :kratz:
Das ist ein bisl Blödsinn. Denn es gibt ja noch keine Todesfolgen. Wollte man im voraus klagen, wäre es keine "Körperverletzung mit Todesfolge" (die per definitionem den Tod als unabsichtliche Folge hätte), sondern Totschlag bzw Mord, abhängig von der Intention dahinter, die eben den Tod als direktes Ergebnis der Tat zum Ziel haben.
Stammt der Schöpfer dieser Idee aus dem Raum, in dem das dt. Strafgesetzbuch zur Anwendung käme?
Grüße
Anja
--- Ende Zitat ---
in Althausen hat das Teupe auf der Bühne gesagt. Aber so wie ich das in meinem Umfeld, wo ich gesessen bin nicht unbedingt nur Zustimmung bekommen für den Ausspruch.
Grüßle
Norbert
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