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Treffen am 14.10.2006

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Joerg Moeller:
Das wird dann vermutlich als 'In dubio pro reo' - im Zweifel für den Angeklagten - hinauslaufen.

Es sei denn du kannst beweisen, daß diese Spätschäden daher stammen und nicht, weil du danach die Therapie hast schleifen lassen. Ich denke wenn man solche Leute verklagen will, dann darf man nicht damit rechnen, daß die mit einem Frischling von Anwalt antanzen...

LordBritish:

--- Zitat von: Jörg Möller am Oktober 15, 2006, 21:10 ---
Ich denke wenn man solche Leute verklagen will, dann darf man nicht damit rechnen, daß die mit einem Frischling von Anwalt antanzen...

--- Ende Zitat ---


...auch werden das mit Sicherheit mehrerererere Anwälte sein :zwinker:

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