Rundschreiben der Geschäftsleitung zu WeihnachtenLiebe Mitarbeiter,
wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende
Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier im Frühstücksraum A1
beenden.
Da es im letzten Jahr einige etwas unerfreuliche Zwischenfälle gab, möchte
die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die
besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen.
1. Wenn möglich, sollten die Mitarbeiter den besagten Raum noch aus
eigener Kraft erreichen und nicht im alkoholisierten Zustand von
Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen
Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.
2. Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an
das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an
den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung „Sonst frisst mir der Meier die
ganzen Melonenschiffchen weg“ kann nicht akzeptiert werden.
3. Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt
aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der
genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis „Alkohol desinfiziert“
beseitigt nicht bei allen Mitarbeiten das Misstrauen gegen
Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.
4. Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung
aus Hagebuttentee und "Super bleifrei" ausgetauscht hat, wird darum gebeten
diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in
Erinnerung, was passierte, als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas
eine Zigarette anzündete.
5. Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von
einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die
dafür vorgesehen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr
über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.
6. Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt
werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten
durch einige Textpassagen irritiert werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige
der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Fest-
stellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub
befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestände ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der
Geburt ihrer Tochter Sylvia im September dieses Jahres.
Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln
halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsleitung
