Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich

Will nicht nerven, aber geht um den Grad der Behinderung!

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AxTRIM:

--- Zitat von: erich49 am Oktober 02, 2006, 21:28 ---
Ich habe im Apotheken-Diabetiker-Ratgeber 10/06 gelesen, dass in Nordrhein-Westfalen sich die Versorgungsämter den Argumenten der DDG anschliessen und Diabetikern die sich mehrmals am Tag Insulin spritzen, unabhängig vom Diabetestyp einen GdB von 60 anerkennen.  :super:  Ist das wirklich an dem? :kratz: Wenn Ja warum gibt es diese Unterschiede? :kratz: Ist dort der Chef vom Versorgungsamt selbst Diabetiker? :kratz:

--- Ende Zitat ---


Holla Erich, guten Morgen Forum,

also, ich habe vor ca. 4 Wochen just for fun einen ANtrag auf Schwerbehinderung gestellt. Gestern kam der Feststellungsbescheid der aussagt das ich 40% bekomme. Also quasi nix ;D Und das obwohl ich in NRW wohne, also Erich, deine Theorie mit den 60% stimmt leider nicht.

Jetzt meine Frage; der Bescheid wurde ja unter dem Umstand ausgesprochen, dass meine Diabetes mit ICT behandelt wird. Wenn ich jetzt die Pumpe bekomme kann ich dann wieder einen Antrag stellen oder gibt es Wartezeiten oder soll ich besser direkt Widerspruch einlegen? Was meint Ihr?

Fragende Grüße,
Peter

LordBritish:

--- Zitat von: AxTRIM am November 10, 2006, 07:05 ---
Jetzt meine Frage; der Bescheid wurde ja unter dem Umstand ausgesprochen, dass meine Diabetes mit ICT behandelt wird. Wenn ich jetzt die Pumpe bekomme kann ich dann wieder einen Antrag stellen oder gibt es Wartezeiten oder soll ich besser direkt Widerspruch einlegen? Was meint Ihr?

--- Ende Zitat ---


Hallo Peter,

ich würde da erstmal Widerspruch einlegen, da gibt es ja bestimmt auch
irgendwelche Fristen...
Ob jetzt eine Pumpe mehr % bringt als ICT bin ich mír nicht so sicher,
wird da überhaupt nach der THerapieform so detailiert gefragt.
Ich würde ja denken die Fragen nur Tabletten/Insulin, leicht/schwer einstellbar.

Wenn das mit 50% oder mehr nichts wird, kannst Du glaube ich einen Gleichstellungsantrag stellen.

Viele Grüße

Markus

Stephan:
Hallo,

das mit den "garantiert 60% bei DM1" ist eine Legende.
Es gibt ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf (Landeshauptstadt NRW und Schönste Stadt am Rhein) mit dem Aktenzeichen S31 SB 388/01 vom 05.03.2003, welches die die Empfehlungen des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft bestätigt, dass Diabetiker mit mehr als 2 Injektionen pro Tag oder mit Infusionssystemen, je nach Häufigkeit der Selbstkontrollen, mit einem GdB von 50% zu bewerten sind.

Danach können sich die Versorgungsämter richten, müssen das aber nicht tun.

Meinen Erfahrungen nach ist es wirkungsvoll, eine "Schwere Einstellbarkeit" als Attribut beibringen zu können. Das ist praktisch gegeben, wenn man Pumpenträger ist, da die Kassen das nur in eben diesem Fall genehmigen.

Es gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

Gruss

Iggy

LordBritish:

--- Zitat von: Iggy Sweet am November 10, 2006, 08:46 ---
das mit den "garantiert 60% bei DM1" ist eine Legende.

--- Ende Zitat ---


Ich kenne das so 30% Diabetes, 10% bei Insulin und nochmal 10% bei schwer einstellbar,
was nicht heißt das die Werte nicht in Ordnung sind.

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