Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Diabetes, Behinderung, Amtsarzt, Verbeamtung
MrMoods:
Hi!
Ich beabsichtige, einen neuen Lebensweg einzuschlagen und in eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst auf Bundesebene einzusteigen. Dies setzt natürlich eine amtsärztliche Untersuchung voraus. Hat da jemand Erfahrungen in Kombination mit Diabetes? Mir wurde gesagt, daß der Diabetes in Verbindung mit einer Behinderung akzeptabel ist (eingeschränkt tauglich), ohne Behinderung aber das absolute Aus für diesen Weg.
Man hört von vielen Seiten viel Unterschiedliches. Da mir aber keiner wirklich was dazu sagen kann, versuche ich es auf die sichere Methode und habe bei mir einen GdB feststellen lassen und die Gleichstellung beantragt. Das sollte einige Türen öffnen. Es macht aber irgendwo auch ein schlechtes Gewissen, weil ich meinen Diabetes eigentlich selbst noch gar nich als "Behinderung" akzeptiert habe. Ich fühle mich einfach nicht behindert und habe nun irgendwie im Hinterkopf, daß ich ungerechtfertigt irgendwelche Vorteile ausnutze. Was mir leider auch genau so von kleinen Teilen der Familie, der Kollegen und der Freunde/Bekannten bestätigt wird. Ein anderer Teil kann diesen Weg nachvollziehen und befürwortet diesen. Der Großteil hält sich bedeckt bzw. ich habe nicht mit vielen Leuten über das Thema gesprochen.
Ich würde mal gern Eure Meinung dazu lesen.
Gruß
MrM
Yvonne1:
Hallo!
Wenn es Dir weiterhilft (also Du mehr Vor- als Nachteile hast dadurch), dann solltest Du wohl den "behindertgerechten Weg" gehen. Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist..., bei uns in Österreich verzichte ich freiwillig auf die sogenannten Vorteile - denn, wo ein Vorteil ist, sind bei uns gleich 10 Nachteile (oder so ähnlich) - äh, und behindert bin ich gaaanz sicher nicht :zwinker: - wenn jemand zb Hormone für die Schilddrüse nimmt, ist er ja auch nicht behindert, oder doch :kratz: ???
Mario68:
Tcha, heikle Frage. Kann man so direkt nicht beantworten.
Zum einen musst du ja erst einmal deinen GdB feststellen lassen. Sollte dieser unter 50 % liegen besteht nur die Möglichkeit der Gleichstellung. Ist dein GdB mit 50 oder höher festgestellt worden, wird die Sache interessant.
Aus meiner Erfahrung ist es sehr hinderlich wenn man eine neuen Job sucht und aber einen GdB von 50 bzw. mehr hat. Dieses schreckt viele AG ab. Leider gelten heute noch sehr viele Vorurteile bei den AG. ZBsp Behinderte wird man ja nicht mehr los, Behinderte sind ja nur ständig krank usw. Besitzt man dagen einen Job sieht die Sache wesentlich besser aus. Angefangen über 5 Tage mehr Urlaub über den allzeit beschworenen Kündigungsschutz bis hin auf finanzielle Unterstützung seitens des Versorgungsamtes zur Optimierung des Arbeitsplatzes.
Tcha und wer glaubt im öffentlichen Dienst werden behinderte bevorzug eingestellt, der irrt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dem nicht so ist. Ist zwar ein schöner Satz der immer unter Stellenausschreibungen steht ist aber leider nur Makkulatur.
Und eins habe ich gelern, sollte der neue AG nicht dirkt nach dem GdB fragen werde ich ihn auch nicht darauf hinweisen. Auch wenn, dass heißt erst einmal auf den Zusatzurlaub zu verzichten. Der Kündigungsschutz bleibt in jedenfall erhalten.
Gruß Mario
Yvonne1:
Hallo Mario!
--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 09:51 ---
Und eins habe ich gelern, sollte der neue AG nicht dirkt nach dem GdB fragen werde ich ihn auch nicht darauf hinweisen. Auch wenn, dass heißt erst einmal auf den Zusatzurlaub zu verzichten. Der Kündigungsschutz bleibt in jedenfall erhalten.
Gruß Mario
--- Ende Zitat ---
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn man bei der Einstellung was verschweigt, dass dann der Kündigungsschutz trotzdem Aufrecht ist :kratz:, der AG geht ja dann von anderen Bedingungen aus :gruebeln:.
Widerum weiß ich nicht, wie es in Deutschland ist, aber bei uns in Österreich bekommt ja auch der AG Begünstigungen bzw. braucht er keine "Strafe" zahlen (die ab einer bestimmten Betriebsgröße (Mitarbeiter) sonst anfällt, wenn man keinen Behinderten einstellt).
Mario68:
Hallo Yvonne1,
es ist immer eine Streitfrage, ob man dem AG gleich beim ersten Gespräch von einem GdB erzählen sollte. Mittlerweile wird geraten, erst einmal nichts zu sagen es sei den der AG fragt gezielt nach dem GdB. Dieses ist dann warheitsgemäß zu beantworten. Das Ganze ist dem gleichzustellen wie die Beantwortung nach einer Schwangerschaft bei Einstellung durch den AG. Auch hier sind Frauen nicht verpflichtet darauf zu antworten. Natürlich ist es immer besser dieses vorher zu tun. Das Vertrauensverhältnis ist somit gleich von Anfangan gestört.
Egal ob man dem AG was vom GdB erzählt hat oder nicht, ab einem GdB von 50 besteht Kündigungsschutz. Dieses gilt auch bei einem GdB von 30 allerdings nur, wenn man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lässt.
Eine Kündigung im nachhinein durch den AG wegen eines nicht angegebenen GdB ist immer unwirksam. Hier gilt der Grundsatz der Gleichberechtigung. Ein Bewerber darf auf Grund einer Erkrankung bzw. Behinderung bei Eignung nicht benachteiligt werden. Natürlich lassen sich sicherlich im Einzellfall andere Gründe finden die dann zu einer Kündigung führen würden.
Und noch ein kurzes Wort zur Behindertenabgeabe. Bei uns in Deutschland muss ein AG bei einer Anzahl von 20 MA einen Schwerbehinderten einstellen. Macht er dieses nicht, muss er eine Schwerbehindertenabgabe leisten. Leider zahlen viele AG lieber diese Abgabe als einen schwerbehinderten einzustellen. Obwohl viele schwerbehinderte durchaus viele Arbeiten von "normalen MA" machen könnten haben viele AG nur Vorurteile gegenüber Schwerbehinderte. Obwohl es viele Möglichkeiten der Eingliederungsbeihilfen seitens des Rententrägers gibt. Sei es durch finanzielle Mittel oder durch Einrichtungsgegenstände usw.
Ich bin leider seit fast zwei Jahren arbeitslos und kann somit ein Lied von dem Ganzen siengen. Erst heißt es immer alles kein Problem aber dann wird man doch nicht genommen sowie der AG von dem GdB erfährt.
Gruß Mario
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