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Diabetes, Behinderung, Amtsarzt, Verbeamtung

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sonrisa:
Hallo,

ich kann verstehen, dass es dir komisch vorkommt mit einem Diabetes als schwerbehindert zu gelten. Es ist ja auch ideal, wenn man den Diabetes nicht als Behinderung empfindest sondern als Teil des Lebens. Aber das ist nunmal eine chronische Erkrankung, um die du dich jeden Tag kümmern musst, die deine Lebenserwartung senkt und dich zum Teil einschränkt. Und das alles gilt nunmal als Behinderung.
Deine Mitmenschen kennen ja gar nicht den Aufwand, der dahinter steckt. Ich kenne das, die meisten denken, wenn sie mich sehen, das ist alles ganz easy.
Ich beziehe z.B. zur Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente und, wenn ich mich zwischendurch mal gut fühle, habe ich auch immer das Gefühl, sie zu Unrecht zu bekommen. Das ist natürlich Quatsch. Das gleiche gilt für die Behinderung. Mach dir nicht soviel Gedanken, es ist dein gutes Recht, die Schwerbehinderung zu beantragen. Warum solltest du das nicht nutzen. Zumal, wenn es dir sogar in diesem Fall sogar nutzt.

lg
Hella

Yvonne1:
Hallo Mario,

Es tut mir leid, dass Du schon so lange auf Arbeitssuche bist und verstehe natürlich, dass man diesbezgl. dann etwas zurückhaltender wird, obwohl wie Du schon erwähnt hast, eben von Beginn an dann eine Art "Vertrauensbruch" besteht, was halt dann auch nicht gerade förderlich ist für eine gute Zusammenarbeit  :(. Das zb ist für mich ein Grund, erst gar nicht darauf zu bestehen als "behindert" anerkannt zu werden (=Nachteil am Arbeitsmarkt), ein weiterer Nachteil ist sicher auch, dass man spätestens dann "Auflagen bekommt bzgl. des Führerscheines" (in gewissen Abständen zum Amtsarzt, jedes Mal Gebühr zahlen usw.). Den einzigen Vorteil, dass man dadurch faktisch unkündbar wird (wobei immer ein Grund gefunden werden kann) und eine Woche an Mehrurlaub (die man meistens sowieso nicht nutzen kann), ggf. ein paar steuerliche Vorteile, wiegen m. E. die Nachteile nicht wirklich auf  :nein:. Verheimlichen kann man den DM so oder so nicht vorm Arbeitgeber, denn es wird unweigerlich immer wieder mal zu Situationen kommen, wie zb. mal eine Hypo oder ein gemeinsames Essen usw., wo man einfach merkt, dass wir ein klein wenig anders sind  ;). Bisher hatte ich mit meinem DM noch kein Problem diesbezgl., bin aber eben auch "nicht behindert" (also nicht gemeldet), mache aber vor niemanden ein Geheimnis daraus, werde deswegen auch nicht anders behandelt wie Menschen ohne DM und das möchte ich persönlich auch nicht!!! Traurig finde ich, dass es einfach einen gravierenden Unterschied gibt, ob offiziell als "behindert" anerkannt oder nicht, deswegen bin ich ja kein anderer Mensch, deswegen ist der Stand der "Krankheit" derselbe.
Auf jeden Fall halte ich Dir die Daumen, dass Du bald Erfolg hast und einen passenden Arbeitsplatz findest! 

Es ist eh bei uns in Österreich auch so, dass ab 20 Mitarbeiter davon 1 Behinderter eingestellt werden muss und wenn nicht, dass der Betrieb dann Abgaben zu zahlen hat, wobei ja auch dies wieder "unfair" ist gegenüber Betrieben, denen es einfach unmöglich ist einen Behinderten zu beschäftigen, zb. Baufirmen, wo einfach aufgrund der Behinderung es zu gefählich wäre oder der Mensch die Tätigkeit nicht ausüben kann.

MrMoods:
Wow, da kam aber jetzt viel. Das muss ich erstmal sortiert bekommen...


--- Zitat von: Yvonne1 am November 06, 2009, 08:57 ---Wenn es Dir weiterhilft (also Du mehr Vor- als Nachteile hast dadurch), dann solltest Du wohl den "behindertgerechten Weg" gehen. Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist..., bei uns in Österreich verzichte ich freiwillig auf die sogenannten Vorteile - denn, wo ein Vorteil ist, sind bei uns gleich 10 Nachteile (oder so ähnlich)
--- Ende Zitat ---

Hmm, das Problem bei mir ist ja: Entweder der behindertengerechte Weg oder gar keiner. Ohne Behinderung wird man wegen des Diabetes (angeblich!) direkt für untauglich erklärt. Um das eingeklammerte "angeblich" mal auszuschließen, hab ich das Gesundheitsamt angeschrieben und dort nachgefragt. Also Lesebestätigungen habe ich jetzt schon drei verschiedene bekommen, nur leider keine Antwort. Meine Mail scheint da mittels Pingpong-Verfahren die Runde zu machen.

Zum Thema Nachteile: Bei diversen mittelständischen Firmen könnte ich mir das in Deutschland gut vorstellen, aber bei großen Konzernen und im öffentlichen Dienst eigentlich eher weniger, durch die dort vorhandene Schwerbehindertenvertretung, die mitreden darf. Allerdings mangelt es mir da auch an Erfahrung, das ist alles nur graue Theorie und Bauchgefühl.


--- Zitat von: Yvonne1 am November 06, 2009, 08:57 --- äh, und behindert bin ich gaaanz sicher nicht  :zwinker: - wenn jemand zb Hormone für die Schilddrüse nimmt, ist er ja auch nicht behindert, oder doch  :kratz: ???
--- Ende Zitat ---

Naja, wenn Folgen da sind, laut Tabelle schon. :zwinker: Also der Gesetzgeber wird diese Tabelle ja nicht ohne Grund festgelegt haben. Wer übrigens mal nachlesen möchte, was da alles drinsteht, der findet die Tabelle unter:
http://vmg.vsbinfo.de/b/


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 09:51 ---Zum einen musst du ja erst einmal deinen GdB feststellen lassen. Sollte dieser unter 50 % liegen besteht nur die Möglichkeit der Gleichstellung.

--- Ende Zitat ---

Also mein GdB wurde schon auf 30% festgelegt. Allerdings hab ich mal "pro Forma" Widerspruch eingelegt. Laut meinem Hausarzt und diversen anderen Meinungen sollte man dies grundsätzlich tun, weil die Ämter seit Einführung von Hartz IV dazu gedrängt werden, erstmal den niedrigsten Prozentsatz zu Grunde zu legen, der möglich ist. Es könnte also sein, daß bei einem Einspruch wirklich nochmal was "rauszuholen" ist. Außerdem habe ich bei meinen Recherchen für den Widerspruch in der Tabelle noch ein paar Sachen entdeckt, die auf mich zutreffen. Ich glaube zwar nicht, daß ich die 50% erreichen würde, aber schaden kann es auch nicht, denke ich.


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 09:51 ---Aus meiner Erfahrung ist es sehr hinderlich wenn man eine neuen Job sucht und aber einen GdB von 50 bzw. mehr hat. Dieses schreckt viele AG ab.

--- Ende Zitat ---

Also ich habe inzwischen wirklich sehr viel recherchiert. Ich habe hier ein PDF-Dokument, das nennt sich:
ABC, Behinderung und Beruf, Handbuch für die betriebliche Praxis, 3. überarbeitete ausgabe 2008
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Laut diesem Dokument ist man als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über die Behinderung zu informieren, solange diese nicht den direkten Aufgabenbereich des Arbeitnehmers betrifft, bzw. dessen Arbeit beeinflusst. Hier heißt es wörtlich auf Seite 183/184:


--- Zitat ---Offenbarung der Schwerbehinderung

Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen. So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.

Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Seit der Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für
behinderte und schwerbehinderte Menschen normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten.

Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar.

--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 09:51 ---Tcha und wer glaubt im öffentlichen Dienst werden behinderte bevorzug eingestellt, der irrt. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dem nicht so ist. Ist zwar ein schöner Satz der immer unter Stellenausschreibungen steht ist aber leider nur Makkulatur.

--- Ende Zitat ---

Also aus einem Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter weiß ich, daß dem dort (angeblich) nicht so ist. Es geht hier konkret um eine neue Ausbildung, bei der jedes Jahr ein gewisser Prozentsatz an Behinderten eingestellt wird. Ist ja auch irgendwo logisch, denn die Behörde muss die Quote erfüllen. Wenn ich also jedes Jahr 100 Azubis mit Übernahmegarantie einstelle und direkt schon bei der Einstellung auf die Quote achte, dann muss ich mir darüber später nicht mehr den Kopf zerbrechen. Oder hab ich da nen Denkfehler?


--- Zitat von: Yvonne1 am November 06, 2009, 11:44 ---Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn man bei der Einstellung was verschweigt, dass dann der Kündigungsschutz trotzdem Aufrecht ist  :kratz:, der AG geht ja dann von anderen Bedingungen aus  :gruebeln:.

--- Ende Zitat ---

Das hat nichts mit Verschweigen zu tun. Das ist einfach ein Umstand, der den Arbeitgeber nichts angeht, sofern Du die von Dir geforderte Arbeit zuverlässig erledigst. Bei der Verbeamtung ist das was anderes, weil der Dienstherr ja eine Fürsorgepflicht hat und sich um Deine Krankheiten kümmern und für selbige auch (Beihilfe) zahlen muss. Daher muss man ja auch zum Amtsarzt. Aber ich sag es mal ganz krass: Wenn es Dein Job ist, im Keller Akten zu sortieren, was geht es denn den Arbeitgeber an, wenn Du ein Forunkel am Ar*** hast?


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Mittlerweile wird geraten, erst einmal nichts zu sagen es sei den der AG fragt gezielt nach dem GdB. Dieses ist dann warheitsgemäß zu beantworten.

--- Ende Zitat ---

Aber auch nur dann, wenn die Behinderung Deinen Job betreffen könnte. Siehe oben.


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Egal ob man dem AG was vom GdB erzählt hat oder nicht, ab einem GdB von 50 besteht Kündigungsschutz. Dieses gilt auch bei einem GdB von 30 allerdings nur, wenn man sich beim Arbeitsamt gleichstellen lässt.

--- Ende Zitat ---

Habe gestern noch ein Gerichtsurteil ausgegraben, daß dies bei einer Gleichstellung nur dann zutrifft, wenn die Gleichstellung schon mindestens 3 Monate vor der Kündigung bestand hatte.


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Eine Kündigung im nachhinein durch den AG wegen eines nicht angegebenen GdB ist immer unwirksam.

--- Ende Zitat ---

Nein. Wenn die Behinderung Deine Arbeit beeinflusst, ist sie wirksam. Wobei das ja dann im Einzelfall ein Richter entscheidet.


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Natürlich lassen sich sicherlich im Einzellfall andere Gründe finden die dann zu einer Kündigung führen würden.

--- Ende Zitat ---

Da brauchste nur mal Zeitung lesen. Frikadellenessen und Handyaufladen reicht scheinbar.  :kotz:


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Leider zahlen viele AG lieber diese Abgabe als einen schwerbehinderten einzustellen. Obwohl viele schwerbehinderte durchaus viele Arbeiten von "normalen MA" machen könnten haben viele AG nur Vorurteile gegenüber Schwerbehinderte. Obwohl es viele Möglichkeiten der Eingliederungsbeihilfen seitens des Rententrägers gibt. Sei es durch finanzielle Mittel oder durch Einrichtungsgegenstände usw.

--- Ende Zitat ---

Naja, viele wissen das nicht. Man muss es Ihnen schmackhaft machen.


--- Zitat von: Mario68 am November 06, 2009, 12:44 ---Ich bin leider seit fast zwei Jahren arbeitslos und kann somit ein Lied von dem Ganzen siengen. Erst heißt es immer alles kein Problem aber dann wird man doch nicht genommen sowie der AG von dem GdB erfährt.

--- Ende Zitat ---

Naja, ich werd da wohl aufs Ganze gehen müssen. Denn wie ich schon schrieb, ich muss zum Amtsarzt. Das bedeutet allein schon durch die Tatsache, daß ich Diabetiker bin: Entweder eine Chance mit Behinderung oder keine Chance ohne Behinderung. Ich habe also nichts zu verlieren.


--- Zitat von: sonrisa am November 06, 2009, 14:57 ---Aber das ist nunmal eine chronische Erkrankung, um die du dich jeden Tag kümmern musst, die deine Lebenserwartung senkt und dich zum Teil einschränkt. Und das alles gilt nunmal als Behinderung.

--- Ende Zitat ---

Ja, die Definition ist mir bekannt. Es ist trotzdem schwer, sich in dieses Muster einzufügen.  :heilig:


--- Zitat von: sonrisa am November 06, 2009, 14:57 ---Deine Mitmenschen kennen ja gar nicht den Aufwand, der dahinter steckt. Ich kenne das, die meisten denken, wenn sie mich sehen, das ist alles ganz easy.
Ich beziehe z.B. zur Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente und, wenn ich mich zwischendurch mal gut fühle, habe ich auch immer das Gefühl, sie zu Unrecht zu bekommen. Das ist natürlich Quatsch. Das gleiche gilt für die Behinderung. Mach dir nicht soviel Gedanken, es ist dein gutes Recht, die Schwerbehinderung zu beantragen. Warum solltest du das nicht nutzen. Zumal, wenn es dir sogar in diesem Fall sogar nutzt.

--- Ende Zitat ---

Danke für die aufmunternden Worte...  :prost:


--- Zitat von: Yvonne1 am November 06, 2009, 20:24 ---ein weiterer Nachteil ist sicher auch, dass man spätestens dann "Auflagen bekommt bzgl. des Führerscheines" (in gewissen Abständen zum Amtsarzt, jedes Mal Gebühr zahlen usw.).

--- Ende Zitat ---

Habe ich noch nie was von gehört und habe ich auch nicht bekommen. Scheint wohl nur in Österreich so zu sein.


--- Zitat von: Yvonne1 am November 06, 2009, 20:24 ---zb. Baufirmen, wo einfach aufgrund der Behinderung es zu gefählich wäre oder der Mensch die Tätigkeit nicht ausüben kann.

--- Ende Zitat ---

Hmm, das seh ich etwas anders. Wer seinen Diabetes im Griff hat, der kann alles machen. Ich arbeite auch körperlich. Zwar nicht so stark, wie auf dem Bau oder sonstwo, aber das ist machbar. Du musst auch mal überlegen, daß es auch andere Behinderungen gibt. Es gibt auch Hautkrankheiten oder z.B. den Verlust einer Ohrmuschel oder Zahnlosigkeit. Warum sollte so jemand nicht ganz normal arbeiten können?

Ok, es ist etwas utopisch, daß der Arbeitgeber nun drauf wartet, daß jemand mit der für den Job geeigneten Behinderung auftaucht, aber wenn sich diese Gelegenheit bietet, wieso nicht?





P.S.

Ich habe heute (einen Tag nach Antragsabgabe) einen Anruf von einer sehr netten Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes bekommen. Sie wird mir die Gleichstellung genehmigen, hat mir aber angeboten, damit ich keine Probleme mit meinem derzeitigen Arbeitgeber bekomme, mir eine "Zusicherung der Gleichstellung" auszustellen. So erfährt der derzeitige Arbeitgeber nichts davon, ich kann mich damit bewerben und sobald ich die Zusage bekomme, brauch ich nur Anrufen und bekomme die endgültige Gleichstellung.

Ich hatte bisher VIEL mit Arbeitsamt und ARGE zu tun, aber so freundlich, kompetent und hilfsbereit war da noch nie jemand.

Yvonne1:
Hallo,

dann wünsche ich Dir ganz viel Glück, dass das alles so klappt, wie Du es Dir vorstellst  :super:.

Andreas:
Hab ja monatelang nach unsachlichen Anfeindungen das Forum gemieden - aber hier möchte ich doch etwas Mut machen:

Ich wurde - inzwischen auf Lebenszeit - verbeamtet, trotz Pumpentherapie und ohne Schwerbehinderung.
Grundlage waren die dokumentierten Quartalsuntersuchungen mit allen Hba1c der letzten zwei Jahre, die der Amtsarzt angefordert hat. Hinzu kam ein Gutachten meines Diabetologen, dass mein Diabetes hervoragend eingestellt sei und keine Diabetes bedingten Fehltage in den letzten zwei Jahren aufgetreten seien. Da auch der vor Ort vorgenommene Hba1c-Wert (wie alle anderen) deutlich unter 7 lag (meist 6,2 oder 6,3), stand meiner Verbeamtung nichts im Wege.
Der Amtsarzt empfahl mir ausdrücklich, mich als Behinderter einstufen zu lassen. Dabei erwähnte er nicht nur die Vorteile im Beruf (mehr Urlaub, weniger Wochenstunden etc.), sondern auch den leichteren Weg zur Verbeamtung. Ohne Behinderung müsste er eine Prognose bis zur Pensionierung abgeben (Fehltage, Frühpensionierung), mit Behinderung nur für die nächsten zwölf Jahre. Und dass er für den Zeitraum der nächsten zwölf Jahre eine Frühpensionierung leichter ausschließen könnte, als bei einer Prognose für die nächsten 30 Jahre, leuchtete mir sofort ein.

Fazit: Eine Verbeamtung ohne Behinderung ist möglich, mit Behinderung fällt sie leichter. Allerdings benötigt man meines Wissens 50% (die ich inzwischen habe) ...

Vielen Gruß,
Andreas

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