Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Pen defekt?
hws:
Hab' vergessen zu erwähnen, dass es wahrscheinlich auf die Argumentation ankommt. Ich hab' ein Bißchen den Bauch gepinselt, von wegen Wechsel von Humalog.,
Adeus
HWS
Joerg Moeller:
--- Zitat von: LordBritish am November 20, 2008, 16:59 ---Und über den Arzt steht die KV die sozusagen vorschreibt was und wieviel er verschrieben darf.
--- Ende Zitat ---
Nicht so ganz. Die sagt ihm nur, wie er etwas verschreiben darf. Auf das 'was' und 'wieviel' haben die keinen Einfluß, denn die Therapiehoheit obliegt dem behandelnden Arzt.
--- Zitat ---Ist es insgesamt für die Anzahl der Patienten zuviel gibt es Stress sprich Regressansprüche gegen den Doc der dann die Hilfsmittel/Medikamente seiner Patienten zahlen darf
--- Ende Zitat ---
Auch nicht so ganz. Da ist zu unterscheiden zwischen Hilfsmittel (z.B. Pen-Kanülen, BZ-Messgeräte) und Heilmittel (z.B. Insulin oder Teststreifen, die zu den "nicht-apothekenpflichtigen Heilmitteln" gehören).
Meines Wissens gibt es keine Budgetierung bei Hilfsmitteln, nur bei Heilmitteln.
Was aber zum Tragen kommt ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12, Abs. 1 SGB V
Zu berücksichtigen ist aber, daß es sich hier um Einmalartikel handelt, d.h. der Arzt kann vor einem Sozialgericht nicht schlüssig darlegen, wieso ein ICT'ler mit 100 Kanülen im Quartal auskommen soll. Das wird m.E. auch nicht dadurch begründet, daß andere mit 100 Kanülen ein Jahr auskommen. Sollte etwas beim zweiten Gebrauch passieren greift IMO das Produkthaftungsgesetz nicht mehr, weil dieser Gebrauch unsachgemäß ist.
Ich bin allerdings kein Anwalt und mag mich irren :ka:
LordBritish:
--- Zitat von: Jörg Möller am November 20, 2008, 18:31 ---Auch nicht so ganz. Da ist zu unterscheiden zwischen Hilfsmittel (z.B. Pen-Kanülen, BZ-Messgeräte) und Heilmittel (z.B. Insulin oder Teststreifen, die zu den "nicht-apothekenpflichtigen Heilmitteln" gehören).
--- Ende Zitat ---
Nur er bekommt ggf. Regressansprüche und steht in der Pflicht z.B. bei Teststreifen da diese nicht als Hilfsmittel gelten.
Also gibt es da doch irgendwo eine Vorschrift oder :kratz:
Viele Grüße
Markus
Joerg Moeller:
--- Zitat von: LordBritish am November 20, 2008, 19:00 ---Nur er bekommt ggf. Regressansprüche und steht in der Pflicht z.B. bei Teststreifen da diese nicht als Hilfsmittel gelten.
Also gibt es da doch irgendwo eine Vorschrift oder :kratz:
--- Ende Zitat ---
Nein, eine Vorschrift nicht, die wäre ja rechtsverbindlich und könnte eine Klage gegen den Erlasser (in diesem Fall gegen die KVen) auslösen. Also haben sie das als Empfehlung rausgegeben. Und hier kann der Doc zwar darüber hinausgehen, muß es dann aber in jedem Einzelfall schriftlich begründen, um nicht in Regreß genommen zu werden.
Und da ist es natürlich einfacher im Rahmen der Empfehlung zu bleiben.
zuckersuesse1975:
nochmals zu den novo - pens zurück...
ich hab einen meiner pens seit ca. 4 jahren in betrieb, er funktioniert immer noch und riecht überhaupt nicht...
c.
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