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Schwerbehinderung verschweigen

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Alf:
So kannte ich das auch aber ich könnte mir gut vorstellen, dass laut "Antidiskriminierungsgesetz" die Frage tatsächlich nicht mehr gestellt werden darf.

Hexe:
Hallo

 also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.

liebe Grüsse Vera

Llarian:

--- Zitat von: Hexe am März 04, 2008, 20:57 ---also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.

--- Ende Zitat ---
Das hat ja nun wenig bis nix mit der Schwerbehinderung zu tun. Wenn Du bei so einer Frage eine Falschaussage machst, riskierst Du bestenfalls Deine Versicherung bei einem Arbeitsunfall, die Sache mit der Schwerbehinderung ist rechtlich etwas komplizierter.

Grüße
Anja

Ufuk:

--- Zitat von: diotmari am März 04, 2008, 09:08 ---Habe den Beitrag der Servicezeit Gesundheit des WDR gestern nur durch Zufall mitbekommen.
Es gibt ein Schweigerecht bei Schwerbehinderung!
Chronisch Kranke sind nicht verpflichtet bei einem Einstellungsgespräch Auskunft über ihre Schwerbehinderung zu geben.

Viele Grüße
Dietmar

--- Ende Zitat ---

Schwerbehinderungsgrad unter 50% ist laut Arbeitsamt nicht Schwerbehindert   :kratz:
Alles was unter 50%  ist muss mann nicht ehrlich sein.
Mann muss nur irgend wann mal Sterben hieß es beim Arbeitsamt.

Der Herr ....... sagte mir persönlich alles was kein Ausweiß hat ist Fake, er kann es auch ein 40% vor machen..  :balla:

Ich hatte kein Lust mehr ne scheiss Diskussion einzugehen.
Am ende des Gespräches hieß es wenn sie Krank sind, dann sind sie Krank.
Arzt ist Chef und Gott in Weiß  :lachen:

Ich hab es mit Schwerbehinderungs Sachen die Schnautze voll und hab aufgegeben. L.m.a.A.  :zwinker:

Werde morgen auch eine schriftliche Kündigung zum VDK einreichen.
Bis jetzt eine Sinn von VDK habe ich nicht fest stellen können.

So sind halt Bourgeoisie  Leute   :heilig:

Hexe:
Hallo


--- Zitat von: Llarian am März 04, 2008, 21:04 ---
--- Zitat von: Hexe am März 04, 2008, 20:57 ---also ich habe seit 1.3. einen 400 Euro Job, man musste so einen Einstellungsbogen ausfüllen, und da wurde nur gefragt, ob man eine Krankheit vorliegt, die die Arbeit beeinträchtigen könnte, und dann konnte man entweder ja oder nein ankreuzen, habe ich guten Gewissens nein gekreuzt.

--- Ende Zitat ---
Das hat ja nun wenig bis nix mit der Schwerbehinderung zu tun. Wenn Du bei so einer Frage eine Falschaussage machst, riskierst Du bestenfalls Deine Versicherung bei einem Arbeitsunfall, die Sache mit der Schwerbehinderung ist rechtlich etwas komplizierter.

Grüße
Anja

--- Ende Zitat ---

na klar hat es was damit zu tun, direkt wird nach der Schwerbeschädigung eben nicht gefragt( diesen Bogen müssen alle ausfüllen die in dieser Firma arbeiten wollen, auch für Vollzeitstellen), und gelogen habe ich da nicht, weil ich mich in der Lage fühle den Job auszuüben ohne das Diabetes oder eine meiner anderen Krankheiten, den beeinträchtigen.

liebe Grüsse Vera

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