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LKW und Insulin

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drolli:
moin moin,

vielen Dank für die Hilfe !! :super:

--- Zitat von: Jörg Möller am Oktober 24, 2007, 22:44 ---

Ich glaube nicht, daß das bundeseinheitlich geregelt ist. Von daher würde ich mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen. Ohne einen guten Diabetologen, der dir die Tauglichkeit bestätigt wird das aber schwer werden.

--- Ende Zitat ---

Da werde ich noch einmal anfrage
n, ich habe vorhin bereits eine Email an das Bundesverkehrsministerium geschickt. Wenn ich eine Nachricht bekomme, stelle ich sie hier rein.


--- Zitat von: MaKe am Oktober 25, 2007, 05:32 ---
...lese dir mal die folgende Seite durch und bestelle dir ggf. die Broschüre die ganz am Ende aufgeführt wird.
So wie ich das verstehe, darfst du generell ersteinmal keinen LKW mehr fahren, zumindest nicht wenn du Insulin spritzt.
Über Ausnahmen davon wird nur mit einem ausführlichen ärztlichen Gutachten entschieden.

--- Ende Zitat ---

Vielen Dank auch dafür; die Broschüre ist allerdings von 2004, soweit ich weiss hat sich seitdem durch das EU-Recht etwas geändert.

Bis dahinn

drolli

hajoma:

--- Zitat ---Verschiedene körperliche und kognitive Aspekte verändern sich mit zunehmendem Alter
--- Ende Zitat ---

Das mag wohl unbestritten sein, aber ich denke, die meisten können das durch eine größere Erfahrung wettmachen.
So schlimm das auch ist, wenn ein sehr alter Mensch einen anderen im Straßenverkehr ein Leid zufügt, sollte doch nicht vergessen werden, daß die überwiegenden Unfälle mit Todesfolge von sehr jungen Fahrer/innen verursacht werden.
Ich jedenfalls würde es begrüßen, daß nicht gleich einen 18-jährigen alles erlaubt wird. Ich könnte mir vorstellen, daß es besser wäre, eine Stafflung einzuführen. Z.B. bis 25 max. 50 PS, bis 28 80 PS. So könnten sicher auch einiges an Verkehrsunfällen verhütet werden. Aber solange es noch so ist, daß Papa dem Sprößling zum bestandenen Abi eine GTI vor die Tür stellt, wird sich nichts ändern.

--- Zitat ---Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte
--- Ende Zitat ---

Ich sehe das etwas anders. Ich denke, mein Diabetologe kann, da ihm viel mehr Informationen über den Verlauf meiner Krankheit vorliegen, viel besser über meine Fahrtauglichkeit entscheiden, wie ein Arzt, der nichts von mir weiß außer dem, was ich ihm erzähle.
Aber so sieht jeder das anders.
In diesem Sinne
Achim

Joa:

--- Zitat von: hajoma am Oktober 25, 2007, 20:50 ---

--- Zitat ---Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte
--- Ende Zitat ---

Ich sehe das etwas anders. Ich denke, mein Diabetologe kann, da ihm viel mehr Informationen über den Verlauf meiner Krankheit vorliegen, viel besser über meine Fahrtauglichkeit entscheiden, wie ein Arzt, der nichts von mir weiß außer dem, was ich ihm erzähle.

--- Ende Zitat ---


Mmmh, vermutlich hat Dein Diabetologe da schon einen besseren Überblick, als Gutachterarzt "XYZ".
Aber was würdest Du zu Deinem Diabetologen sagen, wenn er seine objektivierte Einschätzung:

"Aufgrund der Sachverhalte A... B... C... muss ich leider zu der Einschätzung gelangen, dass Herr Achim Hajoma zwar insgesamt seinen Stoffwechsel gut führen kann, aber dass ich Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer und meines Patienten selber durch hypoglykämisch bedingte Bewusstseinseinschränkungen nicht verantwortlich ausschließen kann."

Und die Pappe wäre weg.  :staun:

Daher ist es grundsätzlich nach meiner Ansicht nicht nur ok, sondern sogar erforderlich, dass eine objektive Begutachtung von Gefährdungssachverhalten nicht durch Personen aus dem Umfeld des Begutachteten erfolgt. Eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ist allerdings dabei sicher zu einzufordern.

Eine Aussage über die Qualität der Begutachtung durch bestellte Gutachter, will ich jetzt und hier aber nicht machen. Das Verfahren sollte aber genormt und ziemlich bekannt sein.
Die Entscheidung wird aber letztlich ggf. ein Verkehrsrichter zu treffen haben. Der allerdings an eindeutigen Gutachtenaussagen auch schwerlich vorbei käme.

Gruß
Joa


chippy_2001:

--- Zitat von: Joa am Oktober 25, 2007, 21:43 ---
Daher ist es grundsätzlich nach meiner Ansicht nicht nur ok, sondern sogar erforderlich, dass eine objektive Begutachtung von Gefährdungssachverhalten nicht durch Personen aus dem Umfeld des Begutachteten erfolgt. Eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ist allerdings dabei sicher zu einzufordern.

--- Ende Zitat ---


Da stimme ich voll und ganz zu. Problem ist aber, dass viele dieser berechtigten Gutachter von Diabetes nicht wirklich Ahnung haben. Ich kenne Fälle, bei denen der Gutachter Diabetes gerade so mal buchstabieren konnte.
Dabei kommen dann oft auch putzige Auflagen raus, z.B. BZ-Messen vor jeder Fahrt. Prima Sache. Der Patient fährt samstags zum Einkaufen, misst vor der Abfahrt in der Garage. Stopp beim Bäcker für zwei Brötchen. Anschließend wieder messen, denn er hat das Fahrzeug ja abgestellt. Dann geht's zum Metzger mit anschließendem messen...
Wenn in dem Gutachten steht vor jeder Fahrt und es passiert was, weil der Patient nach dem Bäcker nicht gemessen hat, findet sich sicher ein Jurist, der deswegen die Pappe kassiert.  :mauer:

chippy

Llarian:

--- Zitat von: chippy_2001 am Oktober 26, 2007, 13:11 ---
Wenn in dem Gutachten steht vor jeder Fahrt und es passiert was, weil der Patient nach dem Bäcker nicht gemessen hat, findet sich sicher ein Jurist, der deswegen die Pappe kassiert.
--- Ende Zitat ---

Kennst Du Fälle in denen das passiert ist oder hast Du da mal eine Quelle?

Grüße
Anja

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