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LKW und Insulin

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drolli:
Hallo Ihr,

hat irgendjemand Infos zu den Auflagen, als insulipflichtiger Diabetiker LKW fahren zu dürfen? Ich meine, dass es durch die EU generell erlaubt ist mit auflagen, kann aber nichts gutes dazu finden !  :kratz:

Vielen Dank    :super:

drolli

Joerg Moeller:
Ich glaube nicht, daß das bundeseinheitlich geregelt ist. Von daher würde ich mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen. Ohne einen guten Diabetologen, der dir die Tauglichkeit bestätigt wird das aber schwer werden.

MaKe:
Hallo drolli,

lese dir mal die folgende Seite durch und bestelle dir ggf. die Broschüre die ganz am Ende aufgeführt wird.
So wie ich das verstehe, darfst du generell ersteinmal keinen LKW mehr fahren, zumindest nicht wenn du Insulin spritzt.
Über Ausnahmen davon wird nur mit einem ausführlichen ärztlichen Gutachten entschieden.

Viele Grüße
Mathias  :)

hajoma:
Hallo Drolli,
ich bin seit vielen Jahren im Besitz des Führerscheins für LKW und darf immer noch alles fahren. Einzig den KOM-Schein bin ich 1996 los geworden, d. h., ich habe ihn nicht neu verlängert, da es damals hieß, DM'ler dürften keine Personenbeförderung machen. Das hat sich meines Wissens nach aber auch schon geändert.
Was ich allerdings machen mußte, ist die vorgeschriebene Untersuchung wegen meinem Alter von 50 Jahren. Diesen Blödsinn haben sich "Fachleute" ausgedacht und in der STVO festgelegt. ICh muß nebenher noch alle 2 JAhre dem Straßenverkehrsamt ein Gutachten von einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung ( Was immer das bedeutet) vorlegen. Ist unverständlich, da ein Gutachten eines Diabetologen, der mich jahrelang nicht kennt, nicht ausreicht. Aber eine kurze Untersuchung eines Arztes, der mich noch nie gesehen hat, ist in Ordnung.
Das verstehe, wer will. Ich nicht.

In diesem Sinne
Achim

Llarian:

--- Zitat von: hajoma am Oktober 25, 2007, 06:53 ---
Was ich allerdings machen mußte, ist die vorgeschriebene Untersuchung wegen meinem Alter von 50 Jahren. Diesen Blödsinn haben sich "Fachleute" ausgedacht und in der STVO festgelegt.
--- Ende Zitat ---

Verschiedene körperliche und kognitive Aspekte verändern sich mit zunehmendem Alter. Bei einigen schneller, bei anderen langsamer, bei einigen mehr, bei anderen weniger. Da die Behörden keine Glaskugel haben, um die nicht mehr fahrtauglichen herauszufinden, aber für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich sind, machen sie das halt mit Untersuchungen. Nachdem vor kurzem mal wieder 500m vor meiner Haustür ein 83jähriger beim Überfahren einer roten Ampel eine Frau getötet hat und einen Vater samt Tochter überfahren (dem Vater wurden beide Beine abgetrennt), würde ich mir sowas auch für alle Führerscheinklassen wünschen.


--- Zitat ---ICh muß nebenher noch alle 2 JAhre dem Straßenverkehrsamt ein Gutachten von einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung ( Was immer das bedeutet) vorlegen. Ist unverständlich, da ein Gutachten eines Diabetologen, der mich jahrelang nicht kennt, nicht ausreicht. Aber eine kurze Untersuchung eines Arztes, der mich noch nie gesehen hat, ist in Ordnung.
Das verstehe, wer will. Ich nicht.
--- Ende Zitat ---

Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte, weil der Arzt die Neutralität verloren haben könnte. Da es aber um eine Entscheidung geht, die über das Leben anderer Verkehrsteilnehmer geht, läßt man die Sache von einem unabhängigen begutachten.

Grüße
Anja

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