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Privater Medikamentenkühlschrank für Insulin
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Cosi:
Hallo,

also mir haben jetzt zwei gute bekannte Diabetikerinnen mit Insulin ausgeholfen und damit komme ich über die Runde bis zum nächsten Rezept  :super:
Meine BZ-Werte sind auch wieder top und das ist mir das Wichtigste.

@Joa,
den Namen des Herstellers möchte ich nicht nennen, habe wenig Lust mir noch mehr Ärger einzuhandeln als ich schon hatte.

Und hier habe ich in der Gebrauchsanweisung des Herstellers etwas ganz Interessantes gefunden:

Das Kältegerät ist für die Verwendung im Haushalt bestimmt. Es eignet sich zum Kühlen, Einfrieren und Tiefkühllagern von LEBENSMITTELN sowie zur Eisbereitung. Wird das Gerät zweckentfremdet oder falsch bedient, kann vom Hersteller keine Haftung für eventuelle Schäden übernommen werden.

Also habe ich keinen Ersatzanspruch für Medikamente, ich habe das Gerät ja zweckentfremdet.

VG Cosi
Joerg Moeller:
Auslegungssache: Das Insulin ist ja für dich ein MITTEL um zu überLEBEN. Also ein Lebensmittel  :zwinker:

Aber warum gehst du nicht zum Arzt und holst dir ein Rezept, anstatt dir Insulin zu organisieren?
Joa:

--- Zitat von: Cosi am September 26, 2007, 16:30 ---
Das Kältegerät ist für die Verwendung im Haushalt bestimmt. Es eignet sich zum Kühlen, Einfrieren und Tiefkühllagern von LEBENSMITTELN sowie zur Eisbereitung. Wird das Gerät zweckentfremdet oder falsch bedient, kann vom Hersteller keine Haftung für eventuelle Schäden übernommen werden.
Also habe ich keinen Ersatzanspruch für Medikamente, ich habe das Gerät ja zweckentfremdet.

--- Ende Zitat ---

Durch die Einlagerung von Insulin kann kein Schaden am Gerät entstehen, für deren Haftung der Hersteller hier eintreten sollte.
Gegen einen Ausfall der Kühlung ist Insulin auch grundsätzlich wesentlich unemfindlicher, als jeder schimmelige Joghurt.
Also auch hier weder Schaden noch sonstwas durch "Zweckentfremdung" zu erwarten.

Ich glaub jedenfalls kaum, dass dieser Passus den Hersteller in diesem Zusammenhang entlastet.
Wenn Du viel Zeit, Streitlust und eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du m. E.  ggf. den Rechstweg in Betracht ziehen.
Fehlt Dir einer  der drei Punkte, solltest Du Dich besser anders arrangieren, was Du ja auch in Angriff genommen hast.  :zwinker:
So nach dem Motto:  Schwamm drüber.  :super:

Gruß
Joa
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