Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Neulich beim Diabetologen
Duff Rose:
Boar. Die würden mich kennenlernen. Sowas geht bei mir garnicht! :boese:
Angela:
Is echt schlimm was man da bei euch so hört. :nein: Ich weiß nicht ob es bei uns solche Dinge auch gibt. Ich hatte noch nie Probleme.
Joerg Moeller:
Das mit dem Insulin ist natürlich völliger Mumpitz. Darauf hast du einen Rechtsanspruch laut SGB V und fertig!
Allerdings ist das mit dem DMP nicht ganz so weit hergeholt. Es betrifft aber eher die Chroniker-Regelung (Chronisch Kranke müssen ja nur 1% statt 2% ihrer Jahresbruttoeinnahmen als Zuzahlung leisten). Demnächst wird für die Gewährung dieser 1% ein "therapiegerechtes Verhalten" vorausgesetzt. Die genauen Regelungen, was darunter zu verstehen ist werden noch erarbeitet (soll Ende Juli rauskommen), aber man geht jetzt schon davon aus, daß die Einschreibung in ein DMP per se als "therapiegerechtes Verhalten" gewertet werden wird.
Llarian:
--- Zitat von: Jörg Möller am Mai 09, 2007, 11:44 ---
daß die Einschreibung in ein DMP per se als "therapiegerechtes Verhalten" gewertet werden wird.
--- Ende Zitat ---
Auch das finde ich juristisch bedenklich und ich glaube nicht, daß es vor dem Sozialgericht Bestand hätte.
Grüße
Anja
Joerg Moeller:
Sagen wir mal so: die Einzelheiten werden vom GBA (Gemeinsamer Bundesausschuß) festgelegt, um das GKV-WSG (Gesetzliche Kranversicherung Wettbewerbsverstärkungsgesetz), das seit April gilt, zu konkretisieren.
Die Sozialgerichte werden dem IMHO nicht viel entgegensetzen können. Bestenfalls wäre das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, weil es IMHO dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. (Wobei das widerum auf die Definition von "chronisch krank" abzielt, die ja auch in der Chronikerregelung nicht unbedingt der medizinischen Definition entspricht.
Tip: http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/174/
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln