Autor Thema: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen  (Gelesen 4480 mal)

Offline Susanne

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Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« am: April 06, 2006, 11:45 »
Hallo an alle Forums-Teilnehmer!

Weil ich immer wieder höre, dass es in Österreich Unklarheiten über die allseits geliebte ??? Chefarztpflicht gibt, hier mal die Facts zu den versschiedenen Insulinen und Medikamenten:

Prinzipiell gilt immer: es gibt bei den "gelb-Box-Medikamenten", das sind die, die nciht einfach aufs Rezept verschreiben werden dürfen, jeweils einen "Regeltext".  - Wenn alle Bedingungen, die da drinstehen, erfüllt sind, kann ich als Ärztin den Patienten das Medikament aufschreiben und braruch mich vor einer Kontrolle nicht wirklich zu fürchten - viele Kollegen haben aber das Ganze bereits so satt. dass sie auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, das Rezept zum Chefarzt schicken - wenns der bewiligt hat, kann man nachher keinen Ärger mehr damit kriegen. Ich zB wurde bereits aufgefordert, die komplette Dokumentation für alle solche Medikamente, die ich im Maii 2005 (!) verschrieben hab, vorzulegen.... das bedeutet einiges an Arbeit - und wenn da was nicht stimmt bzw nicht nachvollziehbar ist, gibts beim ersten Mal ein relativ nettes Gespräch und sowas Änliches wie eine Verwarnung, im Wiederholungsfall drohen Regress-Forderungen - das kann theoretisch so weit gehen, dass wir Ärzte dann den gesamten Preis, wie das Medikament in der Apotheke auf Privatrezept verkauft wird, bezahlen müssen - oft pro Schachtel 40 - 70 Euro. ( bei den Gebietskrankenkassen bekomme ich pro 3 Monate und Patient im Schnitt 30 EU)

Lantus:
Regeltext: "eine  Kostenübernahme ist möglich bei: nachgewiesener Protaminsulfat-Allergie und bei eindeutig dokumentierten therpieresistenten nächtlihcen Hypoglykämien."

Mein Kommentar: man braucht, um das als Arzt ohne Chefarzt zu verschreiben: entweder einen schriftlichen(!!) Befund eines Allergie-Labors, dass der Patient auf NPH-INsuline (Insulatard, Protaphan, Insuman Basal...) allergisch ist
oder eine "Eindeutige Dokumentation" von nächtlichen Hypos unter NPH-Insulin ( ich kopiere mir da immer die Aurzeichnungen der Patienten, einige Nächte mit Hypos und dann unter Lantus einige Nächte mit schönen BZ-Verläufen).

Wenn manLantus aus irgendwelchen anderen Gründen verschreibenwill, muss das Rezept zum Chefarzt.

Levemir:
ist chefarztpflichtig, außer bei nachgewiesenen nächtlichen Hypoglykämien  bei Typ 1

Mein Kommentar: Für Typ 2 Patienten wird es in manchen Bundesländern so gut wie nie bewilligt, in Wien manchmal - bei wirklich guten Gründen/wirklich guter Dokumentation


Actos 15, 30 oder 45 mg:
Regeltext: " Die Kostenübernahme kommt nur bei Patienten mit Diabetes Typ II in Frage. - Die Therpie mit Actos darf erst bei einem HbA1c ab 7 begonnen werden. - Die Therapie mit Actos hat nur als second-line-Therapie und als Kombinationstherapie mit Metformin oder Sulfonylharnstoff-Präparaten zu erfolgen.- Die Kosten werden beii Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen.- Actos darf nicht mit Insulinkombiniert werden.- Alle 6 Monate ist eine HbA1c-Bestimmung durchzuführen."

Mein Kommentar: eigentlich sehr klar, damit kann man gut umgehen.
Achtung: Acrtos darf nur als ZWEITES ( "second-line") Medikament gegeben werden, einie Kombination mit Sulfonylharnstoff ( zB Amaryl, Diamicron...) UND Metformin UND Actos geht nicht - Ausweg manchmal, wenn man die Dreierkombination machen will: der Patient bezahlt das billigste der drei, in der Regel das Metfromin, selbst.
Schade ist auch, dass es bei uns nicht  mit Insulin zusammen gegeben werden darf - dabei wirkt es gerade bei Insulinresistenz bei Leuten, die extrem viel Insulin spritzen, oft sehr gut.Hier gibts nur den Ausweg, dass der Patient unterschreibt, dass er weiß, dass Actos nicht in Kombination mit Insulin (nur in Österreich!) zugelassen ist - und dann muss er es auf Privatrezept selbst kaufen - stöhn!


Avandia 2, 4, 8 mg:
hier gilt exakt dasselbe wie für Actos


Be iweiteren Fragen/Unklarheiten fragt bitte einfach!

Liebe Grüße
Susanne





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Offline Angela

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #1 am: April 06, 2006, 12:59 »
Levemir:
ist chefarztpflichtig, außer bei nachgewiesenen nächtlichen Hypoglykämien  bei Typ 1
also das ist mir neu. Ich weiß nur es gibt da einen bestimmten Text den man draufschreiben muß, aber da kommt vor das sie es genehmigen wenn man nächtliche Hypos hat. Aber wie willst denen beweisen das du welche hast? Mit dem Chefarzt schlafen?  :lachen:
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Offline Alf

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #2 am: April 06, 2006, 13:02 »
Mit dem Chefarzt schlafen?  :lachen:
Höchstens "neben ihm" - ansonsten würde die körperliche Aktivität den Basalratentest unbrauchbar machen... :zwinker:  :lachen:
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Offline Der Süsse

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #3 am: April 06, 2006, 13:04 »
Mit dem Chefarzt schlafen?  :lachen:
Höchstens "neben ihm" - ansonsten würde die körperliche Aktivität den Basalratentest unbrauchbar machen... :zwinker:  :lachen:

Schlafen ja aber auch nicht.
Weil wie soll er díe Hypos dann mitbekommen  :kratz:

Grüsse Olaf
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Offline Angela

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #4 am: April 06, 2006, 13:55 »
 :kratz: gute Frage.
Nur das Blöde mein Chefarzt ist eigentlich weiblich...... das ergibt ein Problem und eigentlich hat Martin mit ihr zu tun......  >:( aber weiter will ich jetzt gar nicht denken.
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Offline Susanne

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #5 am: April 06, 2006, 15:44 »
hallo Angela, das hab ichja gemeint - "chefarztpflochtig" heisst dass man es dem Chefarzt vorlegen muss,
Wenn man als Arzt S E H R   mutig ist, kann mans auch verscshreiben , wenn man die Dokus hat übernächtliche Hypos, und die halt dan auf Aufforderung volrgen... abe rder übliche Weg ist der zum Chefarzt.

Liebe Grüße

Susanne
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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #6 am: April 06, 2006, 21:32 »
Ja ich weiß, ich brauch ja auch immer eine Chefarztbewilligung. Nur ich hab kein Problem damit. Ich weiß was mein Arzt drauf schreiben muß alles andere macht Martin, weil der braucht nur einen Stock tiefer zur Chefärztin gehen.
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Offline Joerg Moeller

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #7 am: April 09, 2006, 11:10 »
Fein. Dann stell dir jetzt mal vor du hättest Martin nicht, wüsstest nicht was dein Arzt draufschreiben muss und müsstest brav mit jedem Rezept erst zum Chef gehen...  ;D

Wenn ich weiß, daß ich nur mit Krawatte in ein Restaurant darf, dann hab ich zwei Möglichkeiten:
1. draußen bleiben und mich ärgern
2. nach hause gehen und eine Krawatte umlegen.

Hier werden nicht alle die Rahmenbedingungen gekannt haben, unter denen ein bestimmtes Medikament verordnet werden darf. :zwinker:
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Offline Angela

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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #8 am: April 09, 2006, 13:28 »
Ja aber der Diabetologe muß es auch wissen! Weil der praktische Arzt hat keine Ahnung.
Martin sagt, das muß auch der praktische Arzt wissen, weil die bekommen Bücher wo das alles drinnen steht, wie ein Medikament zu verschreiben ist. Und das ist mir dann auch eingefallen, weil ich da mal eine kleine Auseinandersetzung mit unseren Firmenarzt hatte. der hat mir damals ein Medikament verschrieben, was er nicht hätte tun dürfen (auch chefarztpflichtig). Und ein Freund, der Assistent bei einem praktischen Arzt ist, hat mich dann auf die Stelle hin gewiesen. Ich hab das dann dem Arzt gezeigt. Naja, dem hat das nicht sehr gefallen damals.  ::)
« Letzte Änderung: April 09, 2006, 14:57 von Angela »
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Re: Österreich - Chefärztl. Beestimmungen
« Antwort #9 am: April 09, 2006, 15:13 »
Ja Angela. wir bekommen zweimal jährlich ein Buch dazu - sogar 2 Exemplare pro Ordination! - Nur wenn man die Änderungen kennen will, die es jedes Monat(!) gibt, muss man sich halt ein  Abo vom Apothekerverband leisten. Da bekomme ich jeden Monat eine Diskette und dann weiß mein Arztprogramm auch, wie die Regeltexte genau heissen.

Nur: gerdae für Ärzte, die wenig Erfahrung mit Diabetes-Therapie haben, klingen diese "Regeltexte" recht abschreckend.

Ich freu mich für Dich, dass Du so einen guten Kontakt zur Krankenkasse hast - nur hat den nicht jeder, und zum Bezug eines Medikamentes darf es ja auch keine Rolle spielen, ob man wen bei der GKK kennt oder nicht.

Daher denk ich immer noch, es macht Sinn, dass auch Diabetiker selbst wissen, wie die Regeltexte lauten - denn dann kann man zB gezielt schon die richtigen Seiten aus dem Tagebuch kopiert mitbringen und hat eine bessere Gesprächsbasis mt dem Hausarzt.

Liebe Grüße
susanne

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