Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich

Welche Zukunft habt ihr bei einer Unterbringung in einem Altenpflegeheim

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Joerg Moeller:

--- Zitat von: Renato am Februar 19, 2021, 10:51 ---Wir sind seit Jahren Mitglied von EXIT und wenn dann der Fall eintreten sollte, dass wir uns nicht mehr selber versorgen könnten, ist das dann unsere Alternative.

--- Ende Zitat ---

Darum beneide ich euch ja ein bisschen. In Sachen Sterbehilfe ist Deutschland ja noch im Mittelalter. :knatschig:

Das hat mich auch bei meiner Arbeit im Krankenhaus immer belastet, wenn mich da Patienten gebeten haben ihnen beim Sterben zu helfen und ich konnte nichts für sie tun :(

Viele Grüße
Jörg

Kladie:
Das ist zwar kein direktes Thema eines Diabetiker Forums aber allemal wert diskutiert zu werden.

Mein Frau und ich erreichen bald sie siebziger Jahre aber wir haben uns schon vor langer Zeit über dieses Thema Gedanken gemacht. Es ist immer ein Kompromiss denn Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten im Voraus zu bewerten ist nicht trivial - zudem wir keine Kinder oder sonstigen Vertrauenspersonen haben. Schon vor Jahren haben wir uns von unserem Haus getrennt damit wir jederzeit in eine Senioren Residenz wechseln können wenn es notwendig wird.

Aber wie Joerg Moeller schon geschrieben hat, werde ich mein Diabetesmanagement bis zum letzten Tag in meiner Hand behalten und wenn ich keine Möglichkeit mehr habe darauf Einfluss zu nehmen werde ich Renatos Möglichkeit in Betracht ziehen. Das letzte was ich möchte ist zu lange auf mein Ableben warten wenn ich meinen Hobbys und Neigungen nicht mehr nachgehen kann.

guest3322:
Ja, vielfach werden wir Schweizer ja etwas belächelt, weil wir uns etwas Zeit nehmen bei unseren Entscheidungen wie z.B. bei den bilateralen Verträgen mit der EU.
Aber vielleicht haben wir darum etwas mehr Lebensqualität und setzen uns aber auch mehr dafür ein.

Ich habe auch folgende Verfügung unterzeichnet:

Verfügung:

Der Unterzeichnende

Renato

Geboren am              Bürgerort: 

Verfügt hiermit:
«Sollte ich durch eine schwere Infektionskrankheit, z. B. Covid-19, eine Sepsis oder Ähnliches, in einen urteilsunfähigen Zustand geraten und sollte ein Überleben nur noch mit künstlicher Beatmung gewährleistet werden können, so bitte ich das behandelnde Notfallteam, solche Eingriffe zu unterlassen. Vielmehr wünsche ich mir in einer solchen Situation eine möglichst wirksame palliative Betreuung, die mir ein Sterben in Würde erlaubt: ohne Angstzustände, ohne Atemnot und ohne Schmerzen. Schliesslich geht es mir auch darum, möglichst bei mir zu Hause sterben zu dürfen.»
Ich verweise auch auf meine Mitgliedschaft bei: www.exit.ch

Stellvertretend kann auch meine Ehefrau xxxxx   entscheiden.
Xxxxx , den 27.03.2020
Renato

Anmerkung:
Hilfreich ist es, wenn in einer solchen Verfügung eine Stellvertreterperson namentlich genannt wird, mit welcher die Verfügung auch vorbesprochen wurde. Eine solche Verfügung muss nicht handschriftlich verfasst sein, muss aber die exakten Personalien inkl. Geburtsdatum und Wohnort enthalten sowie handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt werden. Damit wird sie in der Schweiz rechtsgültig und für Nothelfer sowie Ärzte verbindlich.

Joerg Moeller:

--- Zitat von: Renato am Februar 19, 2021, 15:19 ---Ich habe auch folgende Verfügung unterzeichnet:

--- Ende Zitat ---

So eine Patientenverfügung habe ich auch. Ebenso wie eine Vorsorgevollmacht, die bei meiner Schwester liegt.

Ebenso wie eine Vorsorgemappe, in der ich alles zusammengefasst habe, was nach meinem Ablegen zu regeln ist.
Und meine (anonyme) Bestattung hab ich auch schon geregelt und bezahlt.

Als mein Vater gestorben ist, gab es ein ganz nettes Durcheinander. Und das will ich meiner Schwester ersparen, daher hab ich das alles schon vorab geregelt.

Viele Grüße
Jörg

Gyuri:
Ich habe an einem Ort, den die ganze Familie kennt, für mich und meine Frau, einen Ordner angelegt.
Er beinhaltet:
Vollmachten
Betreuungsverfügungen
Patientenverfügungen

noch nicht komplett sind:
Ergänzungen "Schwere Krankheit"
und "Meine Wertvorstellung" wobei ich keine wirklichen Wertvorstellungen habe.

Da die Erbfolge bei unseren (einzigen) drei Kindern klar geregelt ist und die gesetzlichen Vorgaben unseren Wünschen entsprechen, brauche ich mir um ein Testament keine Gedanken machen.

Eine Ausnahme gibt es da aber. Ich will nicht, dass unser Haus verloren geht, weil sich die Erben vielleicht nicht einigen könnten. So habe ich jetzt schon eine Regelung gefunden, die mein Stiefvater auch schon ähnlich geregelt hat. Er gab mir schon vor Jahren eine uneingeschränkte Vollmacht auf alle seine Geldanlagen. Als es mit ihm zuende ging, sagte er mir, ich solle allen in seinem Testament genannten fünf Personen eine (erlaubte) Schenkung überweisen. So konnten wir einiges an Erbschaftssteuern sparen.

Da ich kein Testament habe/brauche, muss ich mein Haus an eine Person noch zu Lebzeiten überschreiben oder verkaufen. Meine Frau und ich behalten natürlich ein Nutzungsrecht … die anderen beiden Kinder natürlich auch, für die sich durch den Besitzerwechsel praktisch nichts ändern wird, sie haben kaum Interesse an Ungarn.
Das ungarische Erbrecht ist unserem (theoretisch) sehr ähnlich. Mit dem hoffentlich baldigen Wechsel kann es aber zu keinen größeren Überraschungen kommen. Ich warte also nur noch, wieder nach Ungarn einreisen zu dürfen.

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