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SiDiary darf / will nicht mehr das Libre auslesen!
Joerg Moeller:
--- Zitat von: nobbi2406 am August 02, 2017, 10:34 ---Wirklich befasst hat sich der Kundenservice mit der Thematik nicht.
--- Ende Zitat ---
Ja, die Erfahrung hab ich auch schon gemacht. Ich hatte neulich angefragt, was es mit dem Einfluss von ASS (Acetylsalicylsäure) auf die Messwerte auf sich hat, bzw. ob es da einen Grenzwert, bzw eine Dosierung gibt, ab der das eher weniger zu befürchten ist.
Die Antwort dazu:
"Wir als rein technischer Kundendienst können Ihnen leider keine Auskünfte in medizinischen Fragen geben. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich Ihres Anliegen bei medizinischem Fachpersonal."
Ich hab mich natürlich umgehend bei mir selbst erkundigt aber die Antwort war nur :haeh:
Viele Grüße,
Jörg
nobbi2406:
:mauer:
Also ist es so wie immer: Der einzige, der den Kundenservice stört, ist der Kunde. :banane:
Alf:
Ja das ist leider die Standard-Antwort des Abbott-Kundenservice, die schlichtweg unzutreffend ist. Abbott hat Lizenzabkommen zur Verwendung der Kommunikationsschnittstelle des USB-Readers mit diversen Drittanbietern, z.B. Diabass, Diasend, wir,...
Dies wurde aufgekündigt und es ist dort festgehalten, dass diese Schnittstelle basierend auf der Spezifikation von Abbott nicht mehr verwendet werden darf.
Tatsächlich hinterfragen wir nat. ebenfalls, ob sich dadurch eine Wettbewerbsverzerrung ergibt, wenn anderen Anbietern nicht gekündigt wird, viel interessanter ist jedoch lösungsorientiert heranzugehen, dass das neue Lizenzabkommen zustandekommt, denn Rechtsstreigikeiten sind nat. immer müssig.
Aber es schadet sicher nicht, wenn Ihr Euren Wunsch weiter kundtut bei der Abbott-Hotline, dass Ihr lieber das Libre mit SiDiary auswerten möchtet... ;)
Aber der Verweis auf Airstrip als alleiniger Lizenznehmer ist nat. falsch.
Gyuri:
:kratz: Vielleicht steh ich nur auf der Leitung?
Das kommt auch davon, dass ich SiDiary gar nicht kenne.
Und ich habe kaum eine Ahnung von rechtlichen Dingen.
Aber ist es nicht so, dass von SiDiary aus dem Libre die exportierten Daten gelesen werden?
--- Zitat ---(etwas größer durch KLICK)
Ich habe die Daten mit "Transponieren" gedreht, damit ich wenigstens ein paar (zufällige) Einträge zeigen kann. Normal muss ich die importierte „ungedrehte“ Tabelle auf zwei Monitoren darstellen um darin etwas lesen zu können. Allerdings interessieren mich die hinteren Spalten (bzw. hier die unteren Zeilen) wenig, was sich aber ändern könnte.
--- Ende Zitat ---
Falls ich mich da täusche, wären meine Gedankengänge grundlegend falsch.
Bei mir wäre das eine txt-Datei mit lauter Tabs zwischen den Einträgen. Diese Datei lässt sich ganz einfach in Tabellenkalkulationen einlesen.
Wenn ich das in mein Excel mache, habe ich dann schon eine Lizenzverletzung begangen? Wohl kaum.
Wenn ich mein ganzes Excelwissen zusammentrage, kann ich mit dem eingelesenen Zahlenfriedhof meine eigenen Diagramme oder auch einfach zu lesende Tabellen erzeugen.
Ist das dann eine Lizenzverletzung? Wohl kaum.
Wenn ich jetzt allen Interessenten meine Tabellenkalkulation zur Verfügung stelle … wieso sollte ich das nicht dürfen?
Wenn dann jemand auf mich zu kommt und etwas anderes dargestellt haben will und ich ihm sage, wie er das mit Excel selbst bewältigen könnte … oder ihm jemanden nenne, der da gern meine Excel-Tabelle nach Wunsch ändert…
Wäre das dann eine Lizenzverletzung?
Ich werde ganz sicher FÜR MEINEN BEDARF etwas basteln um mir aus den exportierten Daten das eine oder andere besser dargestellt zu bekommen, als es die Libre-Software macht.
Den Export einfügen könnte wirklich jeder, der Excel sein eigen nennt bzw. eine andere Tabellenkalkulation hat mit der er zurecht kommt.
Quo:
--- Zitat von: Gyuri am August 02, 2017, 21:45 ---
Bei mir wäre das eine txt-Datei mit lauter Tabs zwischen den Einträgen. Diese Datei lässt sich ganz einfach in Tabellenkalkulationen einlesen.
Wenn ich das in mein Excel mache, habe ich dann schon eine Lizenzverletzung begangen? Wohl kaum.
Wenn ich mein ganzes Excelwissen zusammentrage, kann ich mit dem eingelesenen Zahlenfriedhof meine eigenen Diagramme oder auch einfach zu lesende Tabellen erzeugen.
Ist das dann eine Lizenzverletzung? Wohl kaum.
Wenn ich jetzt allen Interessenten meine Tabellenkalkulation zur Verfügung stelle … wieso sollte ich das nicht dürfen?
Wenn dann jemand auf mich zu kommt und etwas anderes dargestellt haben will und ich ihm sage, wie er das mit Excel selbst bewältigen könnte … oder ihm jemanden nenne, der da gern meine Excel-Tabelle nach Wunsch ändert…
Wäre das dann eine Lizenzverletzung?
--- Ende Zitat ---
Nein, das ist alles völlig legal, Du hast keinerlei Lizenzvereinbarung unterzeichnet, die Dir das untersagt, und Du greifst auf die Daten zu, die das Gerät (respektive die Abbot Software) "freiwillig" als Export speichert.
Das darf m.W. auch SiDiary weiterhin.
Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich das wiederrufene Abkommen auf die Nutzung der Schnittstelle zum direkten Auslesen des Libre via USB.
PS: Deine Auswertung finde ich ausgesprochen interessant - Du kannst mich gerne zu den Interessenten zählen ;)
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