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Schulungen bei Doc Teupe im DDA
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Cesund:
Der Widerspruchsausschuss meiner Krankenkasse hat entschieden, dass die Krankenkasse den Aufenthalt im DDA nicht zahlt. Dagegen kann ich innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht klagen. Ob ich das mache, muss ich mir jetzt wohl mal überlegen.
SabineS:
Überleg nicht lang, sondern mach einfach !
Cesund:
So, der Richter am Sozialgericht hat gegen meine Klage entschieden. Die Techniker Krankenkasse braucht mir den Aufenthalt im DDA nicht zu bezahlen. :-(
Joa:

--- Zitat von: Cesund am Februar 28, 2014, 23:21 ---So, der Richter am Sozialgericht hat gegen meine Klage entschieden ...

--- Ende Zitat ---
Das ist natürlich doof. Gibt es schon eine Begründung zum Urteil/Beschluss?

Gruß
Joa
Cesund:

--- Zitat von: Joa am März 01, 2014, 10:49 ---Das ist natürlich doof. Gibt es schon eine Begründung zum Urteil/Beschluss?
--- Ende Zitat ---
Ja klar. Dem Argument der TK, dass ich an Schulungen bei den örtlichen Diabetologen teilnehmen solle hat das Gericht zugestimmt. Mein Argument, dass ich mit dem Hintergrund der vielen Schulungen, die ich schon hatte, hier nichts mehr lernen kann, hat das Gericht nicht interessiert. Stimmt schon, das ist auch eher ein Argument, das die Krankenkasse überzeugen sollte.

Ausschlaggebend war wohl, dass ich die Schulungskosten im DDA ja problemlos über die Versichertenkarte abrechnen kann, und ich deshalb ja eigentlich nur wegen der Aufenthaltskosten und Fahrtkosten geklagt habe. Das ist aber im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht enthalten. Wenn ich bewegungseingeschränkt wäre, würde die Krankenkasse die Fahrtkosten sogar übernehmen.
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