Autor Thema: .....und wieder einmal Medikamentenverschreibung (und Meterial)  (Gelesen 6558 mal)

hws

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Ich bin im Augenblick in einer Klinik und hatte bei meinem Arzt einiges für 3 Monate bestellt.
Medikamente                               = kein Problem
Teststreifen                                 = statt 600 (mit Begründung) nur 300  bisher immer 500
Cleo Katheter                              = 30 statt 35
Ampullen                                      = 30 statt 35
Bevor ich da "vom Leder ziehe" an Euch folgende Fragen:
Wieviel Teststreifen können Im Quartal verordnet werden - laut kassenärztlicher Vereinigung Bayern?
Wieviel Katheter können Im Quartal verordnet werden - laut kassenärztlicher Vereinigung Bayern?
Wieviel Ampullen Teststreifen können Im Quartal verordnet werden - laut kassenärztlicher Vereinigung Bayern?
Belasten Teststreifen, Katheter und Ampullen das Budgetv des Arztes?
Adeus HWS

Offline Nordseekueste

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Teststreifen: Empfehlung der KV Bayern: "Der Arzt entscheidet, wie häufig der Blutzucker aus medizinischer Notwendigkeit der Blutzucker gemessen werden muss. Berücksichtigung "sinnvoll und wirtschaftlich"."

[Quelle: Beta-Institut, Empfehlungen der KVen der einzelnen Bundesländer]

Nachtrag: siehe http://www.forum.diabetesinfo.de/forum/index.php?action=downloads;sa=view;down=18

Offline CBM

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hws

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Danke Euch vielmals. Wißt Ihr auch was bezüglich der Budgetlastung?

Offline Adrian

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Und 30 Katheter sind eindeutig zu wenig.
Da ein Quartal über 90 Tage hat, wären das mehr als 3 Tage pro Katheter.

Eigentlich sollte man ja sogar alle 2 Tage wechseln - bei Teflon sogar häufiger.

Außerdem kann es vorkommen, dass man: Zu nahe an einem Nerv gestochen hat, zu nahe an einem Blutgefäß gestochen hat; ihn sich per Türklinke zieht; er sich entzündet; man ihn wegen unerklärlicher Werte wechseln muss; das Insulin nicht für die vollen Tage reicht; ...
Cozmo mit Humalog 

Offline CBM

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Danke Euch vielmals. Wißt Ihr auch was bezüglich der Budgetlastung?

also Teststreifen gelten als "nichtapothekenpflichtige Arzneimittel" und fließen ins Budget des Arztes ein. Die anderen Sachen sind "Hilfsmittel" und gehen extra....

Aber volle Unterstützung von mir, dass das zu wenig ist... :schimpf:

Dir noch "Gute Besserung" in die Klinik  :)

hws

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Danke Euch allen - ich mach' mich nun an's Reklamieren.
Adeus
HWS

Offline Tommi

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Hallo!

Wobei während des Klinik Aufenthalts das Material von der Klinik bereitgestellt werden muß. Jedenfalls soweit ich weiß.

Ansonsten hatte ich schon mal die Bekanntschaft mit einer übereifrigen Arzthelferin machen müssen, die alles besser wußte. Und meinte 300 Teststreifen im Quartal.... mehr geht nicht.  :balla: Ein Gespräch mit der Diabetesberaterin brachte dann alles wieder ins Lot  :super:

Aber 30 Sets für ein Quartal   :gruebeln:  wohl etwas knapp. Ich bestelle 40 bis 50 pro Quartal, je nach Restbestand bin ich auch schonmal mit 30 ausgekommen. Das ist aber die Ausnahme.

Gruß Tommi  :)

Offline Joerg Moeller

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Wobei während des Klinik Aufenthalts das Material von der Klinik bereitgestellt werden muß. Jedenfalls soweit ich weiß.

Ja, kann ich bestätigen.

Viele Grüße,
Jörg
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hws

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............und es geht weiter
« Antwort #9 am: August 19, 2012, 19:42 »
Nachdem ich nun nach vier Wochen aus der Klinik kam, bin ich schnellstens zu meinem Arzt und habe mir meinen Medikamentenvorrat ergänzt. Unter anderem wollte ich diesmal 600 Teststreifen verschrieben bekommen, da meine Hypo-Wahrnehmung gen Null tendiert. Denkste Sprechstundenmaus schrieb nur 300 auf. Mit der Bemerkung "Mehr dürfen wir nicht". Ich sagte: "Bitte nicht lügen - ohne Begründung sind bei Typ II Pumpenträgern 450 "erlaubt". Aber nix Doktorchen gab nur 450 her. Ich habe dann die KVB (Bayern) angeschrieben, wie ich die Hypos händeln solle. Die Antwort bedeutete mir, dass sie nur für Mitglieder auskunftverpflichtet sei. Als ich dann ziemlich bösartig und sarkastisch meinte, dass schließlich Ihre Verlautbarung zu der Fehlverschreibung geführt hätte, schrieb man mir ich solle mich an die Kasse wenden. Was natürlich ein Schmarrn ist, die sagen doch wie üblich, dass dies Sache des Arztes sei...........

Außerdem gab es zwei Links zum gemeinsamen Bundesausschuß (brachte aber nix)

Bitte nun um Hilfe. Wo steht geschrieben, welche Ausnahmen bei der Teststreifenverordnung vorliegen:

Ich fange jetzt schon mit dem Dankeschön an.

HWS

Danke