Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => CSII - Pumpentherapie => Thema gestartet von: micha am Mai 18, 2010, 21:38
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Hi ich wollte mal Fragen wer sein Pumpe versichert hat. Und wenn ja wo sie versichert ist. Denn mit fast 4000€ hat sich doch einen ganz schönen wert.
MFG
Michael
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Guten Morgen, Michael!
Das Thema hatten wir hier schon zwei, drei Mal.
Kurz zusammengefaßt: Wenn Du Deine Pumpe von einer deutschen KK bekommen hast, bleibt die KK der Eigentümer, Du besitzt sie "nur". Daher macht eine Versicherung keinen Sinn. Solange Dir nicht grobe Fahrlässigkeit bei Verlust nachgewiesen werden kann, muß die KK Dir in dem Fall eine neue stellen. Wird Dir grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen - wird auch eine private Versicherung nicht zahlen.
Viele Grüße
Dietmar
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Es ist nicht grundsätzlich so daß die Pumpe im Besitz der Kasse verbleibt. Falls doch ist sie über die Haftpflicht abgedeckt.
Falls sie in meinen Besitz übergeht fällt sie unter Hausrat.
Bei Defekten greift die Garantie und bei "ich hab sie verschusselt" müsste man schon eine sehr spezielle Versicherung abschließen
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Es ist nicht grundsätzlich so daß die Pumpe im Besitz der Kasse verbleibt.
Eine Leih- oder Mietsache geht immer in den Besitz dessen über, der aktuell die Herrschaft oder Verfügungsgewalt innehat.
Das Eigentum an der Sache bleibt beim Eigentümer, ggf. der Kasse im Falle einer Leihpumpe.
Falls doch ist sie über die Haftpflicht abgedeckt.
Wenn man sich die Versicherungsbedingungen so anschaut, sind Miet- oder Leihobjekte in aller Regel ausgeschlossen, es sei denn, man wählt einen entsprechenden Extra-Tarif.
Falls sie in meinen Besitz übergeht fällt sie unter Hausrat.
Du meinst in Dein Eigentum? Aber auch dann würde ich mich wundern, wenn eine Insulinpumpe, als medizinisches Gerät, in der Hausratversicherung gedeckt wird.
Da wird wohl eine gesonderte Objektversicherung nötig sein? :gruebeln:
Gruß
Joa
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Am geschicktesten wäre es wohl, man ruft bei der Versicherung an und fragt blöd,
die sind dann erstmal beschäftigt denke ich.
Grüße
Markus
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Ist wie beim Rolli meiner Mutter, der wurde ihr verschrieben. Die hat sich natürlich den "Ferrari" im Shop ausgesucht und musste ca. 800,-€ zuzahlen.
Fährt sie den unschuldig gegen die Wand, bekommt sie von der Kasse ein neues Rezept. Haut sie ihn mutwillig kaputt, zahlt sie die Kosten der Kasse.
Überlebt der Rolli meine Mutter, muss ich das Ding der Kasse aushändigen, ohne Erstattung der Zuzahlung, versteht sich... :balla:
Grüsse
Ralf