Diabetesinfo-Forum

Plauderstündchen => Kaffeeklatsch => Thema gestartet von: Llarian am März 14, 2010, 21:40

Titel: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 14, 2010, 21:40
Hallo!

Mal eine blöde Frage, nur teilweise im Scherz: Ist es eine Beleidigung, wenn ich auf die Frage "was denkst Du?" demjenigen mit "das sag ich lieber nicht, weil ich keine Anzeige wegen Beleidigung möchte" antworte? Ich spreche sie zwar nicht aus, deute sie aber mehr als deutlich an....

Grüße
Anja
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: unknown am März 14, 2010, 21:48
Hallo Anja,

wenn die Frage lautet "was denkst Du über mich" dann wäre ich wahrscheinlich bei deiner Antwort persönlich beleidigt. Allerdings glaube ich nach meinem Rechtsempfinden nicht das es eine Beleidigung ist für die mich der andere Anzeigen könnte.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: vreni am März 14, 2010, 21:51
 :nein: das ist eine reguläre Antwort. Ich habe auch die Angewohnheit zu fragen "was denkst Du " und wenn jemand z.B. sagt, das sag ich jetzt lieber nicht ist das für mich i.o., ist mir lieber als eine als eine langatmige Erklärung "nichts" sagen zu müssen.
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 14, 2010, 22:01
wenn die Frage lautet "was denkst Du über mich" dann wäre ich wahrscheinlich bei deiner Antwort persönlich beleidigt. Allerdings glaube ich nach meinem Rechtsempfinden nicht das es eine Beleidigung ist für die mich der andere Anzeigen könnte.
Okay, eine Ebene weiter: Könnte er abmahnen wegen Beleidung oder ungebührlichem Verhalten gegenüber einem Vorgesetzten?

:nein: das ist eine reguläre Antwort. Ich habe auch die Angewohnheit zu fragen "was denkst Du jetzt" und wenn jemand z.B. sagt, das sag ich jetzt lieber nicht ist das für mich i.o., ist mir lieber als eine als eine langatmige Erklärung "nichts" sagen zu müssen.
Das wäre aber etwas entschäft ;) Meine version wäre ja, daß ich deutlich sage, daß es eine Beleidung wäre, wenn ich sie nur aussprechen würde. Damit impliziere ich eine Beleidung ja genauso wie z.B. mit einem gestreckten Mittelfinger...

vG
Anja
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: unknown am März 14, 2010, 22:05
wenn die Frage lautet "was denkst Du über mich" dann wäre ich wahrscheinlich bei deiner Antwort persönlich beleidigt. Allerdings glaube ich nach meinem Rechtsempfinden nicht das es eine Beleidigung ist für die mich der andere Anzeigen könnte.

Okay, eine Ebene weiter: Könnte er abmahnen wegen Beleidung oder ungebührlichem Verhalten gegenüber einem Vorgesetzten?

Das wäre aber etwas entschäft ;) Meine version wäre ja, daß ich deutlich sage, daß es eine Beleidung wäre, wenn ich sie nur aussprechen würde. Damit impliziere ich eine Beleidung ja genauso wie z.B. mit einem gestreckten Mittelfinger...

vG
Anja

Eine Abmahnung in einer Firma wäre wahrscheinlich schon drin. Und wenn jemand meint das er deshalb nicht mehr mit dir zusammenarbeiten könnte, also das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann wäre vielleicht auch eine außerordentliche (=fristlose) Kündigung drin. Ob er damit, vor allem mit letzterem durch kommt in Deutschland vor einem Arbeitsgericht ist ein anderer Punkt.

OT: Ich vermute das bei so etwas auch ein Integrationsamt die Kündigung bei einen Schwerbehinderten durchwinkt.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 14, 2010, 22:14
OT: Ich vermute das bei so etwas auch ein Integrationsamt die Kündigung bei einen Schwerbehinderten durchwinkt.
Ich bin derzeit nicht schwerbehinderte Auszubildende.

vG
Anja
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: unknown am März 14, 2010, 22:51
Hallo Anja,

OT: Ich vermute das bei so etwas auch ein Integrationsamt die Kündigung bei einen Schwerbehinderten durchwinkt.
Ich bin derzeit nicht schwerbehinderte Auszubildende.

vG
Anja

das hatte ich aus einem anderen Thread im Kopf aber ich wollte das OT zu dem Fragenkomplex hinzufügen.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: diotmari am März 15, 2010, 08:15
ouuuch....Anja,
manchmal ist Diplomatie doch hilfreich  :zwinker:
Die Frage läßt sich ja überspitzen:
"Für was halten Sie mich eigentlich?"
Wenn ich da das Hinterteil andeutete habe ich sowohl bei Staatsdienern, als auch "Vorgesetzten" eher schlechte Karten, sprich Anzeige oder eben ne Kündigung in Aussicht.....

Die Gedanken sind halt nicht immer frei....... :nein:

Viele Grüße
Dietmar
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 15, 2010, 18:44
ouuuch....Anja,
manchmal ist Diplomatie doch hilfreich  :zwinker:
Noch habe ich ja nichts gesagt ;D

Grüße
Anja
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: SabineS am März 15, 2010, 19:59
Noch habe ich ja nichts gesagt ;D

Du checkst also im Vorfeld ab, wie weit Du gehen darfst? Das find ich cool.  :teufelchen: 
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 15, 2010, 20:43
Jei nun... ich bin halt ein Schisser. Und langsam tut mir die Zunge weh vom ständigen Draufbeißen.
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Scrat am März 15, 2010, 20:49
Die Frage ist doch immer, wie man es angeht:

Einer fragt einen Polizisten: "Darf man zu einem Polizisten Rindvieh oder Bulle sagen?"
Polizist: "NEIN - natürlich nicht, denn es wäre strafbar!" "Aber man darf zu einem
Rindvieh Wachtmeister sagen?" Polizist: "Das macht zwar keinen Sinn, ist aber
nicht strafbar!" "Danke für die Antwort, Herr Wachtmeister!"
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Llarian am März 15, 2010, 20:59
So lange der Arzt uns etwas verbietet, ist alles in Ordnung. Ernst wird die Lage, wenn er uns plötzlich alles erlaubt" Robert Lembke
Gefällt! ;)
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Joerg Moeller am März 16, 2010, 09:55
Jei nun... ich bin halt ein Schisser. Und langsam tut mir die Zunge weh vom ständigen Draufbeißen.

Du hast eben das Pech keine Brillenträgerin zu sein. Die kann man nämlich auch schön mal mit dem Mittelfinger nach oben schieben :teufelchen:
Titel: Re: Blöde Frage
Beitrag von: Adrian am März 16, 2010, 11:51
Jei nun... ich bin halt ein Schisser. Und langsam tut mir die Zunge weh vom ständigen Draufbeißen.

Du hast eben das Pech keine Brillenträgerin zu sein. Die kann man nämlich auch schön mal mit dem Mittelfinger nach oben schieben :teufelchen:

Oder Informatiker, dann könnte man binär bis 4 zählen:
1: oooo1
2: ooo1o
3: ooo11
4: oo1oo


... die richtige Antwort wäre außerdem 132.