Diabetesinfo-Forum

Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Trüffel am Februar 24, 2010, 18:00

Titel: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am Februar 24, 2010, 18:00
Ich hab da mal ne Frage.

Wie ist das eigentlich, wenn man krank geschrieben wird.
Der Lohn wird die ersten sechs Wochen weiterhin vom AG (Arbeitgeber) bezahlt. Danach von der KK (Krankenkasse).

Mein früherer AG bat mich auch bei einem Tag eine ärztliche Krankmeldung zu bringen, da er somit Geld von einer entsprechenden Versicherung bekäme. Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

Mein jetziger AG hat mir gekündigt, weil meine aktuelle Fehlzeit für den Betrieb nicht tragbar sei.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 19:40
@Trüffel,

du hast zwei Fragen die auch beide unterschiedliche Aspekte betreffen.

Die ersten 6 Wochen wird der Lohn vom Arbeitgeber bezahlt und dann zahlt die Krankenkasse nicht den Lohn sondern Krankengeld.
http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall
-> Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall

Der AG kann auch schon am ersten Tag und nicht erst am dritten Tag eine Krankmeldung fordern. Das ist zulässig. Das Krankengeld kann niedriger sein als Arbeitslohn und es können abweichende Regelungen auch in Tarifverträgen getroffen werden. Wobei ich davon ausgehe das die Regelung durch den Tarifvertrag die gesetzlichen Regelungen nicht verschlechtern darf. (Günstigkeitsprinzip).

Zu der Kündigung des aktuellen Arbeitgebers habe ich ein paar Fragen (Antworten gerne auch per PN wenn zu persönlich)
- Wie groß ist die Firma, sprich findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung oder nicht?
- Bist du länger als 6 Monate beschäftigt?

Ich vermute jetzt mal wenn du schreibst das die Fehlzeit für den Betrieb nicht tragbar ist das du eine Personenbedingte Kündigung bekommen hast und keine Verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung bekommen hast.
Aufgrund der Fehlzeit kommt für mich nur die Betriebsbedingte Kündigung in Frage wenn nicht noch Absatzschwierigkeiten hinzukommen.
1.) Negative (Gesundheits)Prognose
Beispielsweise:
Also als Grund kommen hohe Fehlzeiten in der Vergangenheit die auch in der Zukunft zu erwarten sind in Frage. (Langzeiterkrankung oder häufige Kurzzeiterkrankungen) Grenze die angegeben ist sind pro ja länger als 30 Arbeitstage bzw. 15 bis 25% der Arbeitstage.
2) Erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb
Störungen im Betriebsablauf (Produktion wird behindert)
Hohe Entgeltfortzahlungskosten (für mehr als 30 Arbeitstage pro Jahr)
->Kündigungschutzgesetz

Wegen der Kündigung ist zu beachten das Fristen laufen (ich glaube 3 Wochen, bin mir aber nicht sicher) die du beachten willst wenn du eine Kündigungschutzklage erheben willst.

Gruß

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Siggi©® am Februar 24, 2010, 19:41
Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

das ist mir neu

... wieviel Fehltage hast du auf diese Art denn gesammelt?
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 19:44
Laut Gesetz ist das möglich vom ersten Krankheitstag eine Bescheinigung zu verlangen.

vgl. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html

Einstieg ins Gesetz http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 20:07
Und noch ein Link zum Kündigungschutzgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am Februar 24, 2010, 22:11
Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.

das ist mir neu

... wieviel Fehltage hast du auf diese Art denn gesammelt?

Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung...  :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am Februar 24, 2010, 22:14
@unknown

Danke für Deine Antworten. Ich hatte zwar das ein oder andere bereits im Netz gefunden, aber ich bin immer noch erschlagen von dem ganzen Thema.

Ich schick Dir gleich ne PN.  ;)
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 22:29
Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung...  :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.

Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.

Wenn du bei mir als bösem Arbeitgeber eine oder zwei Krankmeldungen unterlassen hast hättest du für jeden der beiden Fälle eine Abmahnung bekommen je nach Abstand der beiden Vorkommnisse. (Allerdings bin kein Arbeitgeber)

Und nach der ersten oder zweiten Abmahnung hätte ich versucht auf außerordentliche Kündigung (im Volksmund fristlose Kündigung) zu machen. Ob ich damit Erfolg gehabt hätte steht auf einem anderen Blatt.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 22:33
@Trüffel

Für den Fall der Lohnfortzahlung kann dir deine Krankenkasse sicher helfen. Und wird das auch kostenlos machen nach meiner Meinung nach.

Und für den Fall der Kündigung brauchst Du Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und das schnell da die Fristen für eine Kündigungsschutzklage, falls du das in Erwägung ziehst, recht kurz sind.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am Februar 24, 2010, 22:35
Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.
Hm, die Sprechstundenhilfe war gar die Gemahlin des Doktors. Aber mei, muß scheinbar nix heissen.  :knatschig:

Es sind aber wirklich zwei voneinander unabhängige Fragen, die ich eingangs gestellt hatte. Das eine steht nicht im Zusammenhang mit dem anderen. Es war nie Thema, daß ich eine Krankmeldung versäumt hätte.  :nein:
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 24, 2010, 23:33
Es sind aber wirklich zwei voneinander unabhängige Fragen, die ich eingangs gestellt hatte. Das eine steht nicht im Zusammenhang mit dem anderen. Es war nie Thema, daß ich eine Krankmeldung versäumt hätte.  :nein:

Ich wollte dir nur aufzeigen was ich als böser Arbeitgeber gemacht/versucht hätte.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am Februar 24, 2010, 23:47
Ganz getreu Deinem Motto
"Born to be bad"  :lachen:
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: MaKe am Februar 25, 2010, 04:50
Hallo Trüffel,

Ganz getreu Deinem Motto
"Born to be bad"  :lachen:

In Zeiten in denen es Arbeitgeber gibt die ihren Mitarbeitern kündigen weil sie ihr Handy im Betrieb aufladen und damit den Strom des Chefs 'klauen', muss man leider mit solchem Verhalten rechnen.

Tut mir leid für dich !!!
Ich würde aber auch den Weg den Norbert vorgeschlagen hat gehen:
- überlegen ob du was dagegen unternehmen möchtest / dich beraten lassen ob es sinnvoll ist
- wenn ja, dann schnellstens einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen um keine Fristen zu versäumen.
- wenn du in einer Gewerkschaft bist hat die ggf. zusätzliche Tipps für dich bzw. übernimmt vielleicht sogar die Kosten für den Anwalt.
- viel Glück !

Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am Februar 25, 2010, 08:56
@Trüffel,

Und MaKe hat etwas sehr wichtiges angemerkt:

Überlege dir was dein primäres Ziel ist (Aufhebung der Kündigung, falls da (Form)fehler enthalten sind, oder eine Abfindung in welcher Höhe auch immer) das du erreichen willst. Und mit welchem sekundären Ziel zu auch leben könntest.

Gruß

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am März 04, 2010, 11:20
Ich weis jetzt nicht, was in einer Kündigung stehen sollte bzw. muss.
Meine ist sehr sparsam formuliert und enthält u.a. Schreibfehler.  >:(

Da mich gerade interessiert, was es mit den sechs Wochen aufsich hat, habe ich eben gegoogelt und bin hier fündig geworden.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_09.html

Ich war vier Wochen am Stück krank geschrieben, habe anschließend zwei Wochen gearbeitet und wurde dann (wegen derselben Krankheit) erneut drei Wochen krank geschrieben. Mein AG meinte, er könne sich mich nicht leisten.  ???

Ich dachte, er könne (wolle) es sich nicht leisten, mir die sieben Wochen Lohnentgelt zu zahlen. Jedoch wie ich eben lese, trifft das überhaupt nicht zu. Es bliebe demnach bei sechs Wochen.
Im Link heißt es: Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.

Ich bin sprachlos.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: sascha2 am März 04, 2010, 12:09
Ohne es genau zu wissen, tippe ich darauf, Du arbeitest in einem kleinen Betrieb ohne Betriebsrat?

Da bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt oder zur Gewerkschaft, sofern vorhanden.

Eine Kündigungschutzklage hat i.d.R immer einen Vergleich als Ergebnis.
Wobei das Ergebnis eine Abfindung, in welcher Höhe auf immer, sein sollte.

Die Aufhebung der Kündigung ist sicherlich auch möglich.
z.B aufgrund Formfehler, falsche Fristen, falscher Kündigungsgrund, etc.

Dabei ist aber zu bedenken, das Du dann bei einem AG arbeitest, der Dich eigentlich los werden möchte.

So wie das verstanden habe, hat Dein AG nur auf einen "Grund" gewartet.

Grundsätzlich ist eine unternehmerische Entscheidung, was die Geschäftsleitung / Eigentümer mit seinem Laden anstellt.
Er kann Menschen entlassen, den Laden zu sperren oder sonst was.

Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

gruß,
Sascha

Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Joerg Moeller am März 04, 2010, 12:29
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

Bist du sicher? Ich dachte immer das wäre das was so abläuft bei Opel & Co.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: SabineS am März 04, 2010, 12:42
Zitat
Nur die Begründung muss passend sein. Er kann z.B nicht betriebsbedingt Kündigen, wenn der Umsatz ausbleibt.

Na, das ist doch sicherlich falsch. Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.

@Trüffel: Ich hab den Thread erst heute gelesen. Mir tut das echt total leid. Das sind Probleme, die kein Mensch braucht...
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: sascha2 am März 04, 2010, 13:02
Natürlich kann ein AG betriebsbedingt Kündigen.

Nur kann er keine Umsatzeinbußen oder ähnliches Vorschieben.

Das Spielchen hatten wir gerade bei uns.

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt z.B aufgrund einer Schliessung einer Niederlassung / Betriebsstätte.


Jörg, bei Opel wollte sie ja ganze Standorte schliessen --> betriebsbedingte Kündigung

Es kann doch keiner von einem Arbeitgeber verlangen, dass er die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt, wenn kein Geld mehr reinkommt.Das tut ja auch keiner. --> Unternehmerische Entscheidung.

Wenn kein Geld mehr reinkommt, kann ich sicherlich Leute entlassen, aber nicht (ohne weiteres ) betriebsbedingt.


Daher mein Tip des Tages:

Falls jemand betriebsbedingt Gekündigt wird, Fristen einhalten und eine Kündigungschutzklage einreichen und Abfindung einfahren.
Die meisten davon sind rechtlich nicht haltbar und "anfechtbar" bzw. unzulässig.


BTW: Da hilft auch kein Betriebsrat mehr.

Sobald die Kündigung ausgesprochen ist, und sie wirksam wird, ist die Rechtslage ein individuelles Problem.

gruß,
Sascha
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am März 04, 2010, 14:15
Hm, wenn ich nun die Kündigungsschutzklage einreichen würde, könnte es mir dummstenfalls passieren, daß ich nicht gekündigt wäre und weiterhin arbeiten müßte.
Z.T. 8 Stunden am Tag mit der Person, die mich loshaben wollte?!  :kreisch:
Ließe sich das denn vermeiden, trotz Kündigungsschutzklage?

Der Betrieb ist sehr klein, der Chef, ich, zwei 400,- Euro Arbeiterinnen (2-3 Tage die Woche) und seine Eltern. Inwieweit deren Arbeitszeit auf Papier festgehalten wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Man, ich dachte anfangs, ich mache nichts in der Richtung. Aber irgendwann wurde ich so wütend, daß ich jetzt anders denke.  :moser:
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: sascha2 am März 04, 2010, 14:44
Nein, i.d.R wird ein Vergleich geschlossen.

D.h du akzeptierst die Kündigung unter Annahme einer Abfindung von x Euro.

Das dumme an solchen Klagen ist der zeitliche Aspekt.
Da all unsere Arbeitsgerichte bis unters Dach voll mit Verfahren sind, kannst Du Dich auf mind. 6 Monate einstellen.

In dieser Zeit bist Du nicht bei dieser Firma angestellt.


Sinnvollerweise ist eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen.


Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: vreni am März 04, 2010, 15:24
Petra, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? oder gibt es in DE auch eine unentgeltliche Rechtsauskunft? Ich würde dies in Anspruch nehmen.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: sascha2 am März 04, 2010, 20:01
Zitat
unentgeltliche Rechtsauskunft?
Nicht wirklich.

Dies gibt es z.B. in Verbindung mit einer Rechtschutz-Vers oder als "Anwaltstelefon"
Bei meiner Versicherung kann ich "kostenlosen" telefonischen Rechtsbeistand einholen.
Für kurze oder simple Anfragen reicht das völlig aus.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht würde ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt vorziehen.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: SabineS am April 04, 2010, 12:29
Hallo Trüffel,

wie gehts Dir inzwischen in dieser Angelegenheit ?

Viele Grüße
Sabine
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: Trüffel am April 25, 2010, 23:20
Ich wollte mal kurzen Zwischenbericht abgeben.

Es hat sich inzwischen nicht wirklich was geändert.

Von meinem Senior-Chef habe ich auf Nachfrage umgehend ein Arbeitszeugnis (für 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) erhalten, das sehr sparsam geschrieben wurde. Es besteht aus vier Sätzen. Am Ende fehlen gar die ...besten Wünsche für die Zukunft....  :moser:

Der Junior-Chef (bei ihm war ich ein gutes Jahr beschäftigt) hat erst auf mein zweites Schreiben reagiert und geantwortet, daß er mein erstes Schreiben (drei Wochen zuvor) mit der Bitte um ein Arbeitszeugnis zwar bekommen hätte, aber bisher leider noch keine Zeit dazu hatte. Er schrieb wortwörtlich: "Das Arbeitszeugnis werde ich dir auf alle fälle die nächste Zeit mal schreiben."
 :kratz:  Aha.  :kratz:
Das ist jetzt genau zwei Wochen her, insgesamt sind das fast sechs Wochen. Er ist ein Typ, der alles SOFORT erledigt und nichts, rein gar nichts aufschiebt. Ich habe ein flaues Gefühl im Magen.  :sad3:

Auf der Gehaltsabrechnung für den letzten Monat ist nur das Gehalt aufgelistet. Die vier Tage Urlaub müßten doch ausgezahlt werden, da ich sie nicht nehmen konnte.
Ich weiß nicht, ob die im Gehalt mit drin stecken oder extra aufgeführt werden müßten.

Attu berichtete mir, daß es Firmen gäbe, die Arbeitszeugnisse gegen Gebühr sichten und bearbeiten.
Da wird einem also gesagt, was fehlerhaft ist, was falsch geschrieben wurde, wie es besser aussehen könnte, was alles dazugehört...
Mal sehn, wann ich die Adresse von Attu bekomme.

Morgen gehts zum Arbeitsamt, Beratungstermin. Ich möchte mich mal etwas rundum informieren. Momentan weis ich nicht, was ich beruflich machen soll. Das eine will ich nicht mehr und Ideen habe ich nicht.  :nixweiss:

Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, bzw. in Sachen Diabetes gibt für Abbonnenten des DJ (Diabetes-Journal) eine kostenlose Telefonauskunft von Oliver Ebert.


Gruß Trüffel

Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: unknown am April 25, 2010, 23:33
Von meinem Senior-Chef habe ich auf Nachfrage umgehend ein Arbeitszeugnis (für 13 Jahre Betriebszugehörigkeit) erhalten, das sehr sparsam geschrieben wurde. Es besteht aus vier Sätzen. Am Ende fehlen gar die ...besten Wünsche für die Zukunft....  :moser:

Attu berichtete mir, daß es Firmen gäbe, die Arbeitszeugnisse gegen Gebühr sichten und bearbeiten.
Da wird einem also gesagt, was fehlerhaft ist, was falsch geschrieben wurde, wie es besser aussehen könnte, was alles dazugehört...
Mal sehn, wann ich die Adresse von Attu bekomme.

Morgen gehts zum Arbeitsamt, Beratungstermin. Ich möchte mich mal etwas rundum informieren. Momentan weis ich nicht, was ich beruflich machen soll. Das eine will ich nicht mehr und Ideen habe ich nicht.  :nixweiss:

Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, bzw. in Sachen Diabetes gibt für Abbonnenten des DJ (Diabetes-Journal) eine kostenlose Telefonauskunft von Oliver Ebert.


Gruß Trüffel

4 Sätze sind bei 13 Jahren Betriebszugehörigkeit kein "Zeugnis". Da muss mehr drin stehen.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: diotmari am April 26, 2010, 07:14
Guten Morgen, Trüffel!

Auf die Schnelle (gefunden): Dir steht ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (http://www.arbeitszeugnisse.info/seite2.html) zu, das ist Dein RECHT, das kannst Du anmahnen und einklagen!!!

Alles Lieben und Gute
Dietmar
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: vreni am April 26, 2010, 07:31
hab da auch was gefunden

http://www.arbeitszeugnis.de/

Notfalls würde ich das Zeugnis selber aufsetzen und den ehemaligen Chef auffordern, dies zu unterschreiben.
Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: MaKe am April 26, 2010, 07:59
Hallo Trüffel,

wie Dietmar schon schrieb:
Wichtig ist dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis einforderst.
Hierzu ist die Firma verpflichtet.
Ein Zeugnis mit 4 Sätzen schadet dir eher als es hilft in deinem weiteren beruflichen Werdegang.
Auch solltest du dich im eigenen Interesse, wo die Firma sich schon so anstellt, schlau machen was welche Formulierung im Zeugnis bedeutet.
Da in einem Arbeitszeugnis nicht negatives drinne stehen darf, gibt es eine Art Code mit dem man auch positiv formuliert schreiben kann dass man von dem Mitarbeiter nichts hält.
Hierzu gibt es Literatur, aber sicherlich auch Angebote von Gewerkschaften etc. da mal drüber zu schauen.
Wenn du zum Arbeitsamt gehst, kannst du dort auch mal fragen. Es ist ja auch im Interesse am Amt dass du ein vernnftiges Zeugnis bekommst um schnellst möglich wieder aus deren Statistiken zu verschwinden.
Auch bieten die in der Regel ein Bewerbungstraining an, schadet auch nie und da kann man auch nochmal das Zeugnis überprüfen lassen.
Ich wünsche dir viel Erfolg!

Titel: Re: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Beitrag von: SabineS am April 26, 2010, 19:45
Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht vom Arbeitgeber nicht mal böse gemeint war, wenn er nur vier Sätze und keine guten Zukunftswünsche reingeschrieben hat. Dein Chef, der nur drei Personen angestellt hat, und kaufmännisch nicht viel am Hut hat, der weiss vielleicht gar nicht so recht, wie so ein Arbeitszeugnis aussehen muss.
Ich kenne Fälle, in denen der Mitarbeiter sein Zeugnis selbst formulieren durfte. An Deiner Stelle würde ich mich mal so richtig mit dem Zeugnis-Thema befassen, selbst ein Zeugnis formulieren und den Arbeitgeber unterschreiben lassen. Wenn er Dir nicht allzu böse gesinnt ist, dann macht er das vielleicht. Der muss doch froh sein, wenn er die Sache vom Tisch hat.