Diabetesinfo-Forum

Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: SabineS am Mai 12, 2009, 21:19

Titel: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: SabineS am Mai 12, 2009, 21:19
Hallo,

da in diesem Jahr unüblich hohe Krankheitskosten auf mich zugekommen sind bzw. zukommen werden (Zahnarzt, Narbenbehandlung, Praxisgebühren und Zuzahlungen, IGEL-Leistungen beim Gyn, evtl. Althausen) überlege ich gerade, obs nicht interessant ist, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben.

Kennt sich hier jemand damit aus? Weiss jemand, ab welchem Betrag (bzw. Prozentsatz) es Sinn macht, die Kosten als "Außerordentliche Belastungen" geltend zu machen?

Viele Grüße
Sabine
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: unknown am Mai 12, 2009, 21:25
Bei mir hat Althausen alleine ausgereicht um den Steuersatz zu senken. Also etwas zurückzubekommen.

Wenn ich es richtig im Kopf habe lohnt sich das vom 1 Euro an, solche Kosten einzutragen.

Grüßle

Norbert
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: SabineS am Mai 12, 2009, 22:06
Zitat
Wenn ich es richtig im Kopf habe lohnt sich das vom 1 Euro an, solche Kosten einzutragen.

Hmm, in meinem Kopf ist gespeichert, dass es erst ab X% des Bruttoeinkommens Sinn macht, weils darunter einen Pauschalbetrag gibt, der so und so nicht versteuert wird oder weil die Belastungen bis zu einer bestimmten Höhe zumutbar sind ... ?!
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: tannie1973 am Mai 12, 2009, 22:25
Hallo Sabine,

Außergwöhnliche Belastungen wirken sich nur aus, wenn man über einen bestimmten Betrag kommt und der hängt von deinem Familienstand, ob du Kinder hast und deinem Jahreseinkommen ab! Und wenn du über diesen Betrag kommst, dann ist auch nur der Teil darüber absetbar! Alles was da drunter fällt sind sog. zumutbare Kosten!
Ich hoffe es war verständlich erklärt...  :gruebeln:

Viele Grüße
Tanja
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: SabineS am Mai 12, 2009, 22:56
Ja, danke für die Erklärung. Meine entsprechenden Gehirnzellen sind jetzt wieder reaktiviert. Gibts im Internet irgendwo eine Tabelle dafür? Ich hab leider auf die Schnelle keine gefunden.
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: Llarian am Mai 13, 2009, 18:07
Google ist Dein FReund und Helfer: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14308.xhtml?currentModule=home

Grüße
Anja
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: SabineS am Mai 13, 2009, 22:27
Super !   Vielen Dank !
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: Archchancellor am Mai 14, 2009, 08:06
Hmm, in meinem Kopf ist gespeichert, dass es erst ab X% des Bruttoeinkommens Sinn macht, weils darunter einen Pauschalbetrag gibt, der so und so nicht versteuert wird oder weil die Belastungen bis zu einer bestimmten Höhe zumutbar sind ... ?!
:ja:, laut meiner Steuerberaterin ist dies so.
Ich habe die immer angegeben bis Sie mich darauf aufmerksam machte. Es sind glaube ich 1% vom Brutto. Werde jedoch noch mal nachfragen wieviele %e es genau sind.

@Tanja:
das hatte ich vorausgesetzt ==> DANKE

@Llarian:
http://www.gidf.de/ (http://www.gidf.de/)
(http://img.gidf.de/gidf/gidf_3.png) (http://"http://www.gidf.de")

Archchancellor
Alle in theologischen Werken üblichen Verherrlichungen des Christentums, daß es im Mittelalter wenigstens die Sklaverei abgeschafft habe, beruhen auf krasser Unwissenheit oder verlogender Apologetik. Ungefähr das Gegenteil ist wahr...Wo sie in Europa aufhörte, sind politische und ökonomische Verhältnisse die Ursache; niemals aber ein Verbot der Kirche. Ja, die Sklaverei nimmt in Südeuropa gegen Ende des Mittelalters einen Aufschwung, und die Kirche ist nicht bloß am Sklavenbesitz beteiligt, sondern verhängt auch geradezu Versklavung als Strafe in den verschiedensten Fällen.
(Ernst Troeltsch, ev. Theologe, Philosoph u. Historiker, 1865-1923)
Titel: Re: Krankheitskosten in der Steuererklärung
Beitrag von: Llarian am Mai 14, 2009, 18:36
Es sind glaube ich 1% vom Brutto. Werde jedoch noch mal nachfragen wieviele %e es genau sind.
Das war die Grenze, ab der "schwerwiegend chronisch Kranke" sich bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen können. Für Normalos sind es 2%.

Grüße
Anja