Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: vollmi am Mai 08, 2009, 10:09
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Wehrpflicht-Ersatz für Diabetiker nicht legitim (Schweiz) (http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kostet-ein-engagierter-Vater-die-Schweiz-200-Millionen/story/15881866)
Das finde ich einen interessanten Bericht. Ich hab ja auch noch Wehrpflichtersatzzahlungen offen. Jetzt näme es mich natürlich wunder ob ich die ohne Anwalt loswerden könnte :) Oder ob ich die Behörde zwingen kann mir wieder einen Job bei der Armee zu geben für die WKs.
Ich fand das eh schon immer ziemlich unausgewogen. Männer müssen Militärdienst leisten Frauen nicht. Die einen welche Untauglich sind müssen Zivildienst leisten andere nicht. Die einen Untauglichen zahlen Pflichtersatz die anderen nicht.
mfG René
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Ich finde das eh ein bißchen seltsam. Ich bin wegen meiner Brille als untauglich eingestuft worden und mußte damals weder etwas zahlen noch Ersatzdienst leisten
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Hm in Deutschland ist das vermutlich wieder anderst.
Ich meine ich hätte ja Verständnis dafür wenn man zahlen müsste wenn man den Pflicht dienst nicht erfüllen will. Aber doch nicht wenn man nicht darf weil man eine Krankheit hat.
Und wenn man nicht will dann sollten alle zahlen auch Frauen, Gleichberechtigung beinhaltet ja auch Pflichten.
Und ganz ehrlich ich wäre sicher in der Lage auch mit DM1 noch Dienst zu machen. Ich meine ich war in den Logistiktruppen zu Pferd. Ich habe also mit dem Pferd Waren transportiert oder im Wald Bäume rausgezogen. Genau das was ich in meiner Freizeit als Hobby mache. ;)
Man muss halt regelmässig messen und die Insulindosis der Körperlichen Belastung anpassen, also genauso wie wenn man aufs Fussballfeld geht oder aufs Fahrrad steigt.
mfG René
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:kratz: in Deinem Profil steht nicht, woher Du kommst... :nixweiss:
Mir ging´s wie Jörg - ausgemustert wegen starker Fehlsichtigkeit :D
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:kratz: in Deinem Profil steht nicht, woher Du kommst... :nixweiss:
Ups das ging wohl unter. Habs jetzt angepasst :) Im Titel hab ichs aber erwähnt :wech:
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:patsch: siehst Du - deswegen Oggy ausgemustert :lachen: :zwinker:
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Joa im Krieg wärs auch Saublöd wenn man im Angriffsbefehl das Land welches es anzugreifen gilt übersieht ;)
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Schweizer? Land angreifen? :lach1: :lach1: :lach1:
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Schweizer? Land angreifen?
Hast recht. Wozu auch? Wenn wir ein Land wollen, ist kaufen billiger. ;)
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............. und mit Bremen fangen wir an, dann muss oggy Schweizerdeutsch lernen :lachen:
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............. und mit Bremen fangen wir an, dann muss oggy Schweizerdeutsch lernen :lachen:
Ich werde mich bemühen noch einen deutschen Politiker als Beigabe mit zu geben. Vielleicht lässt der sich sogar gewinnbringend nach Luxemburg verkaufen :gruebeln: :wech:
Aber zurück zum Thema: Mich würde das schon interessieren wie das in der Schweiz gehandhabt wird.
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Glaubst Du dass die in Luxemburg ´nen deutschen Politiker wollen??? :nein: :nein: :nein:
Und auch noch Geld für bezahlen???? :kratz: :kratz: :kratz:
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Ersatzabgabe (http://www.amz.zh.ch/www/wehrpflicht/files/Erläuterungen%20zur%20Veranlagung%20und%20zum%20Bezug%20der%20Ersatzabga%20_.pdf)
Das zur Ersatzabgabe. Diese muss für jeden ausgelassen Dienst auch for normal Diensttaugliche bezahlt werden, kann aber später wenn die Tage nachgeholt werden zurückgefordert werden
In der Schweiz hat man die Möglichkeit
- regulärer Militärdienst
- Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen, Waffenloser Dienst oder Zivildienst
- ausgemustert: Zivilschutz (der aber langsam schrumpft, in neuen Häusern müssen auch keine Zivilschutzräume mehr gebaut werden, da muss der Bauherr Ersatzabgabe leisten) Darum und weil immer mehr junge Leute aus den diversesten Gründen als dienstuntauglich ausgemustert werden, bleiben viele einfach ohne Einsatz und müssen bis zu 3 % ihres Einkommens bezahlen.
Militärdienst geht zum grossen Teil zu Lasten der Wirtschaft, wenn Männer wochenlang fehlen gibt es zwar eine kleine Entschädigung, die aber kaum der Rede wert ist. Darum verstehe ich auch nicht, warum die Ersatzabgabe auf Private abgewälzt wird, wenn dann auf das Unternehmen, weil in dieser Zeit der Angestellte zur Verfügung steht.
Fragt sonst konkret, das ist so ein kompliziertes weitläufiges Gebiet.
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Darum und weil immer mehr junge Leute aus den diversesten Gründen als dienstuntauglich ausgemustert werden, bleiben viele einfach ohne Einsatz und müssen bis zu 3 % ihres Einkommens bezahlen.
Fragt sonst konkret, das ist so ein kompliziertes weitläufiges Gebiet.
d. h. wenn ich in der Schweiz eine Reserveübung habe und die nicht machen kann muss ich auch die 3% zahlen?
Also im schlimmsten Fall trifft mich die 3% jedes Jahr weil die Arme mich jedes Jahr wollte ich aber nicht wollte oder konnte?
Oder wird das nur bei der ersten Militärausbildung fällig?
Im ersten Fall wäre das ja richtig teuer für den Mann.
Grüßle
Norbert
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Versteh ich alles nich!
Eigentlich müsste man doch dafür bezahlen dass man zum Militär darf.
Gibt doch da so tolles Survivaltraining und Zeltlager im Wald und so tolle Sachen. :zwinker: :zwinker:
Lg Jens-Peter
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Reserveübung = WK
http://www.vbs.admin.ch/
Die Aufgebotsliste wird frühzeitig publiziert, so hat jeder die Möglichkeit, den WK zu verschieben (wegen Studium, Familienkonstallation etc.). Nur wenn jemand den WK ganz ausfällen lässt muss er bezahlen. Unser Geschäft bezahlt den Mitarbeitern die Ersatzabgabe freiwillig, oft können wir aus auftragstechnischen Gründen einfach nicht 3 Wochen auf jemanden verzichten und verschieben geht auch nicht immer. Und wir stellen dann auch das Gesuch.
Die Diensttage pro Jahr oder 2 Jahren sind je nach Truppengattung und Rang verschieden und ändern dauernd.
Für die Erstausbildung kann der Termin gewünscht werden, da sich ja viele noch im Studium befinden. Es gibt aber eine Altersgrenze, mir im Augenblick unbekannt, die eingehalten werden muss. Rekrutenschule kann nicht mit Geld abgegolten werden. Wer diese nicht machen will, muss einen Weg finden sich dienstunfähig erklären zu lassen. Meist durch Arztzeugnis oder Psychiater. Dann wird bezahlt..........
ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden :kratz: und auch beantwortet. Die Schweizerarmee ist ja dauernd im Umbruch.......
ach ja Norbert DEN Politiker wollen wir nicht :nein: :wech:
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Wenns mir recht ist, kriegt man die Kohle aber wieder zurück wenn man die WKs die man verpasst hat nachholt sobald man seine Diensttage komplett hat.
Also ich werde jetzt auf jedenfall nochmal einspruch erheben. Soll ich noch drohen das ich es weiterziehe wenn sie nicht einlenken und dann noch die bereits bezahlten Beträge zurückfordern werde?
Dann könnt ich mir n neues Auto kaufen :baeh:
mfG René
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Da wäre die Fortsetzung
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bund-kaempft-gegen-MilitaersteuerAusfall/story/15469894