Diabetesinfo-Forum
Plauderstündchen => Kaffeeklatsch => Thema gestartet von: Pia am Juli 03, 2008, 13:40
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Sorry, ist hier ischer falsch, aber ich bin so aufgeregt. Ich brauche dringend Euern Rat. Hatte grad einen Anruf.
Mein Sohn ist vor 2h auf dem Weg zur Uni Dortmund mit dem Fahrrad mit einem PKW zusammengeknallt, der aus einer Ausfahrt!! kam. Marcus fuhr auf dem Gehweg, (was nicht gestattet ist), weil der Radweg durch Baustelle gesperrt war. (Laut STVO muss man dann auf der Fahrbahn das Rad schieben oder fahren.) Marcus ist gottseidank scheinbar unverletzt. Blech und Geld lassen sich immer klären.
Der PKW-Fahrer hat die Polizei und Krankenwagen geholt und die Polizistin hat zu Marcus gesagt, er wäre Unfallverursacher, weil er mit dem Rad auf dem Gehweg gefahren ist und solle schon mal seine Versicherung informieren.
Der PKW scheint ne Beule und 2 fette Kratzer am Kotflügel zu haben. Das wird teuer, da Neuwagen.
Hat die Polizistin wirklich recht? Wenn der PKW aus einer Ausfahrt auf die Fahrbahn fährt, ist es doch wurscht, ob dort ein Fußgänger läuft oder ein Radfahrer (unberechtigt) fährt oder eine Katze langläuft. Oder nicht?
Falls die Polizistin wirklich Recht hat -was ich noch anzweifele, suche ich nach Ausnahmebestimmungen für Fahren auf dem Gehweg bei Sperrung des Radweges wegen Baustelle.
Auf jeden Fall soll er den Unfall bei der Uni melden als Wegeunfall, auch, wenn die sicher nicht den Schaden bezahlen am Auto.
Was meint Ihr dazu? Er hat noch kein Einkommen, wird aber ab Oktober wahrscheinlich den Job in Schottland annehmen.
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Bei uns ist in der Velovignette eine Haftpflichtversicherung pro Fall 2'000'000 inbegriffen. Die müsste bezahlen, da Velofahren auf dem Gehsteig verboten ist. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich?
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Hallo
Ich würde eher vermuten, dass Deinen Sohn, wenn überhaupt, dann nur eine Teilschuld trifft (solange er in Fahrtrichtung gefahren ist).
Der PKW Fahrer muss in jedem Fall - als Stärkerer - auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und auf Verkehrshinderniss wie Baustellen etc. mit gebotener Um- und Vorsicht reagieren.
Ich glaube kaum, dass man - wenn es nicht ausdrücjklich ausgewiesen ist - genaue Kentnisse der STVO beim Radfahrer voraussetzen kann und muss.
Eher muss der PKW-Fahrer - vor allem bei einer Ausfahrt - den fließenden Verkehr berücksichtigen und muss vor allem jederzeit bremsbereit sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Fahrer eher auf seinem Schden sitzen bleibt (dass er selber den Krankenwagen gerufen hat, wenn es nicht notwenig war und Dein Sohn es auch nicht gewünscht hat ist dann sein Hobby...)
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Er fuhr auf der linken Seite, die rechte Seite war Gehweg UND Radweg gesperrt.
Der PKW war ein Firmenfahrzeug der Deutschen Bahn.
Also ICH würde den Unfallgegner aber erst morgen direkt kontaktieren und ihm sagen, dass ich zwar die Schuldansicht nicht nachvollziehen kann, im Falle der nachgewiesenen Schuld gern regulieren würde, leider aber bis zum Herbst keine Einünfte habe. Die Zusage zum Job steht noch aus. Also bisher angebot, aber nochkeinen Vertrag. Vielleicht ist auf dem Auto ne Vollkasko und die DB hält Marcus den Guten Willen zugute und regelt es über die Vollkasko.
Ich denk schon, dass man von Radfahrern die Kenntnis der STVO erwarten kann.
Aber wer legt denn eigentlich fest, wer schuld ist oder nicht? Die Polizei doch nicht, oder?
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Hallo Pia
Die Polizei kann nur nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft geben - mehr nicht - der Rest ist Sach der Versicherungen / Gerichte.
Selbstredent sind Dienstfahrzeuge meist Vollkasko versichert - die Versicherung des Fahrers wird aber versuchen nicht auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben, sich also an Dich / Euch wenden - also an Eure Versicherung.
Klar kann man von Radfahrern auch Kenntnisse der STVO voaussetzen - aber nicht in diesem Bereich - allerdings: Dass dein Sohn auf der falschen Seite gefahren ist wird die Sache haariger machen...
Solange Dein Sohn nichts unterschriebn hat (dass er Seine Schuld zugibt o.ä.) ist die Sache offen.
Eure Versicherung würde ich in jedem Fall informieren - und in jedem Fall eine möglichst genaue Skizze des Unfalls mit örtlichen Gegebenheiten etc. anfertigen.
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Hi Pia
bei Deiner Schilderung geht nicht hervor, wer wem reingefahren ist. aber eine Teilschuld wird auf jedem Fall übrigbleiben. Wenn Er dem Auto reingefahren ist evtl. sogar die volle Schuld. Wo hat er seine Haftpflicht? Dieser sollte er das auf jeden Fall schon mal Melden. Die Schuldfrage ergibt sich normalerweise aus dem Unfallprotokoll. Wenn er mit dem Fahrad auf dem Gehweg fährt, muss er genauso bremsbereit sein wie der Autofahrer.
Also je nachdem wer wie wo wem reingefahren ist, trägt die Hauptschuld. Wobei da noch andere Faktoren zusammen kommen. Die Polizei legt nicht fest, wer Schuld hat, sondern das ergibt sich aus dem Unfallvorhergang.
Auf jeden Fall würde ich mal mit der zuständigen Haftpflicht-Versicherung darüber reden.
Grüsse Olaf
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Falls die Polizistin wirklich Recht hat -was ich noch anzweifele, suche ich nach Ausnahmebestimmungen für Fahren auf dem Gehweg bei Sperrung des Radweges wegen Baustelle.
Fahren auf dem Gehweg ist für Radfahrer grundsätzlich nie erlaubt. Ausser bei Beschilderung Gehweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei" oder wenn Dir ein Polizist im Einzelfall die Weisung erteilt, dass Du dort fahren musst (kommt so gut wie nie vor). Bei Baustellen gibts oft eine Beschilderung für gemeinsamen Geh- und Radweg, hast Du schonmal danach geschaut? In dem Fall wäre er richtig gefahren.
Ich würde vermuten, dass der Autofahrer in dem Fall eine gewisse Mitschuld bekommt, alleine schon wegen der Gefährdungshaftung, aber wird ein Anwalt besser wissen. Wenn es kein Bagatellschaden ist, wäre es wohl keine schlechte Idee einen solchen zu konsultieren. An eine Alleinschuld Deinen Sohnes glaube ich nicht. Polizisten reden viel wenn der Tag lang ist, die haben meist noch weniger Ahnung von der Rechtslage als Du und ich - darauf würde ich mich nicht verlassen. Wie gesagt, wenn der Schaden signifikant ist, würde ich mal zum Anwalt.
Das große Ärgernis bei solchen Sachen ist, dass Verkehrsführungen für Radfahrer häufig und ganz besonders bei Baustellen (aber auch sonst oft genug) so geführt sind, dass man sich überhaupt gar nicht legal verhalten kann oder man ohne Vorwarnung zum Fußgänger mutieren muss. Ich habe mir das ein paar Jahre lang angeguckt und gemeckert, aber irgendwann ist es mir zu blöd geworden und ich fahre grundsätzlich auf der Fahrbahn. Auf einmal habe ich keine Probleme mehr, auch nicht mit Rechtsabbiegern, die mich ohne zu gucken umnieten oder mit Blindfischen, die aus der Ausfahrt rausschiessen und erst am Bordstein Ihren Blick auf den Verkehr richten. Hilft Deinem Sohn jetzt natürlich nix mehr.
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Hallo,
es ist niemand körperlich zu Schaden gekommen, wo ist also das Problem? Besteht keine Privat-Haftpflichtversicherung, was nach der Schilderung fast anzunehmen ist, dann wohl allenfalls ein finanzielles Problem. Andererseits, ca. 20 Jahre die Prämie gespart, dann zahlt man halt aus eigener Tasche...
Übrigens, Polizisten sind nicht doof, jedenfalls nicht viele; und wenn die Polizistin meint, dass der Radfahrer die Schuld hat, dann hat das schon Hand und Fuß.
Ein Rechtstreit verteuert die Angelegenheit nur unnötig. (Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, der hat normalerweise schon gar keine Rechtsschutzversicherung.)
Stellt Euch doch alle, die Ihr die Schuldfrage als zweifelhaft darstellt bzw. dem PKW-Fahrer die Schuld in die Schuhe schieben wollt, doch einmal vor, Ihr wäret an Stelle des Autofahrers gewesen und ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, nein auf dem Bürgersteig, wäre Euch in Euer liebstes Stück reingedonnert!!!
Fazit: Prtivathaftpflicht für 5 - 10 Euronen im Monat und dieser Fall würde keine Kopfschmerzen bereiten. ja, manchmal spart man halt am falschen Ende...
pfaelzer
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Bei Baustellen gibts oft eine Beschilderung für gemeinsamen Geh- und Radweg, hast Du schonmal danach geschaut?
Das ist die beste Idee, sich die Beschilderung noch mal vor Ort anzusehen.
Es geht mir nicht darum, dem "Autofahrer eine Vollschuld reinzudrücken". Ich habe gestern noch mal mit Marcus telefoniert. Also, die Straße war ohne Straßenverkehr, eine große Baustelle voller Schotter. Der rechte Gehweg und Radweg existierte nicht mehr, der linke Radweg auch nicht mehr. Der linek Gehweg war der einzige mögliche Weg für Fußgänger UND Radfahrer. Dass er hätte nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, ist klar, falsch ist aber auch, dass er hätte schieben müssen laut STVO, wie die Polizistin es sagte. Mit dem Rad darfst du auf einem Gehweg gar nichts, du musst auf die Fahrbahn, die gab es aber mutmaßlich nicht mehr.
So, der PKW kam aus einer Einfahrt und Marcus (nehme ich mal an) temporeich angepfiffen.
Er traf mit seinem Vorderrad auf den rechten Kotflügel des PKW und verursachte eine Beule und wie gesagt Kratzer.
Als Student hat er außer Bafög, Kindergeld und Unterhalt kein Einkommen.
Da er seit dem Studium in einer WG wohnt und nicht mehr in meinem Haushalt, habe ich meine Privathaftpflicht auf single umgestellt. Ich bin mir sicher, dass ich ihm das auch gesagt habe.
Hätte ich gewusst, dass er in der Privathaftpflicht noch für ein ganzes Erststudium mitversichert bleibt, hätte ich nicht umgestellt. DAS hat mir meine Versicherung aber erst gestern mitgeteilt.
Nach dem Motto: Aus Schaden wird man klug aber leider nicht reich, hat das Studierkind eben keine eigene Privathaftpflicht als Radfahrer,zwar mit Führerschein, aber ohne Auto.
Wenn der PKW-Fahrer den Schaden begutachten lässt plus Reparatur wird man fix bei 5000 Euro sein. Und die kann er höchstens in Raten bezahlen.
Das ist zwar NUR ein Geldproblem, aber ein riesiges. Für ihn ebenso wie für mich. Ich kann ihm nicht helfen hierbei. Und wir sind so erzogen worden, für verursachten Schaden auch aufzukommen.
Natürlich bin ich froh, dass ihm nichts weiter passiert ist.
Aber, wer von Euch Kinder hat, weiß, dass man dann auch seinen Schlaf mit opfert, wenn die Kinder Sorgen haben.
Die Frage stellt sich für mich jetzt, was man tun sollte?
1. Von sich aus jetzt, also heute auf den PKW-Fahrer zugehen und die mögliche Regulierung besprechen. Oder
2. abzuwarten, was passiert.
Ich würde ihn einfach gern etwas raten, weiß aber auch nicht, was richtig ist.
(Ich will ihn auch nicht entschuldigen, aber mit 24 und ohne eigenen Haushalt habe ich auch noch nicht gewusst, was eine Privathaftpflicht ist..) Da kannte ich höchstens mal Lebens- und Hausratsversicherung.
Eure Versicherung gibt es nicht mehr, Oggy, Marcus ist in Dortmund seit 2006 und ich in Leipzig, er ist nicht mehr in meinem Haushalt und polizeilich in Dortmund gemeldet.
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Fazit: Prtivathaftpflicht für 5 - 10 Euronen im Monat und dieser Fall würde keine Kopfschmerzen bereiten. ja, manchmal spart man halt am falschen Ende...pfaelzer
Danke pfaelzer. So einen Rat bekommt man im Schadensfall doch gern.:kloppe: Nicht böse sein, aber die Bemerkung hat mich etwas genervt, denn hätte er eine Privathaftpflicht hätte ich das nicht gepostet. Bin grad sicher auch etwas sensibel.
Ich habe meine Kinder immer zur Selbstständigkeit erzogen. Marcus arbeitet zweimal im Jahr in Schottland für die Studiengebühren, ist ansonsten in der EU unterwegs und bittet mich wirklich nur im seltenen Extremfall um Hilfe. Er hat nicht gewusst - nenn es naiv, dass man so eine Versicherung haben muss, glaubte, IRGENDWO bei mir noch mitversichert zu sein und ich habe nicht gewusst, dass er keine Privathaftpflicht hat, sonst hätte ich ihn schon genervt. JETZT weiß er es auch. Entscheiden, was er tut, muss er es eh dann selbst. Ich kann ihm nur sagen, was ICH machen würde. Und genau DAS weiß ich im Moment noch nicht.)
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Dass er hätte nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, ist klar, falsch ist aber auch, dass er hätte schieben müssen laut STVO, wie die Polizistin es sagte. Mit dem Rad darfst du auf einem Gehweg gar nichts, du musst auf die Fahrbahn,
Nein, das ist falsch. Die Polizistin hat Recht: entweder auf dem Radweg fahren, wenn der nicht vorhanden ist auf der Straße und wenn das nicht möglich ist oder man nicht will: schieben. Was du vermutlich übersehen hast: wer sein Rad schiebt ist kein Radfahrer sondern ein Fußgänger.
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Ja genau wie du sehe ich das auch. ICH würde den Autofahrer kontaktieren, habe inzwischen auch ein Urteil gefunden, passt genau dazu, Marcus ist schuld, falls die Baustellen-Beschilderung nicht etwas Anderes hergibt.
Ich als Autofahrer verfluche auch oft genug Radfahrer, wenn sie angefegt kommen und du eigentlich nicht recht weißt, woher und wieso.
Das werd ich ihm heute so sagen und dann muss er selbst weitersehen.
Ich danke Euch ganz lieb für Euern Rat und wünsche Euch schon mal ein schönes WE.
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Als Verkehrsteilnehmer muss ich im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtsnahme in gewissen Maße auch mit dem Fehlverhalten rechnen.
Allerdings glaube ich nicht, dass ich auf einem Fußweg mit einem Radfahrer der vielleicht mit 20 oder 30 km/h fährt rechnen muss. Wenn ich aus einer Ausfahrt komme und schaue rechts und links und sehe niemanden und dann raus fahre weil ich nicht damit rechne, dass dort ein wesentlich schnellerer Verkehrsteilnehmer widerrechtlich fährt, dann sehe ich keinerlei Mitschuld seitens des des Autofahrers.
Ich drück Deinem Junior die Daumen, dass es nicht so teuer wird.
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Übrigens, Polizisten sind nicht doof, jedenfalls nicht viele; und wenn die Polizistin meint, dass der Radfahrer die Schuld hat, dann hat das schon Hand und Fuß.
Ein Rechtstreit verteuert die Angelegenheit nur unnötig. (Wer keine Privathaftpflichtversicherung hat, der hat normalerweise schon gar keine Rechtsschutzversicherung.)
Ich habe nicht behauptet, dass Polizisten doof sind, sondern nur dass die nicht entscheiden, wer Schuld ist. Das tut im Zweifelsfalle ein Richter und es passiert sehr häufig, dass der zu ganz anderen Schlüssen kommt, als die Polizisten, die den Unfall aufnehmen.
Ob sich eine Rechtsstreit "lohnt", kann ich nicht sagen, aber bei 5.000€ Schaden die im Raum stehen würde ich mir das wohl überlegen (aber mal ehrlich: 5.000 für ne Beule im Kotflügel - wie krank ist das denn?).
Stellt Euch doch alle, die Ihr die Schuldfrage als zweifelhaft darstellt bzw. dem PKW-Fahrer die Schuld in die Schuhe schieben wollt, doch einmal vor, Ihr wäret an Stelle des Autofahrers gewesen und ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, nein auf dem Bürgersteig, wäre Euch in Euer liebstes Stück reingedonnert!!!
Als PKW-Fahrer wäre ich froh, dass ich kein Kind umgenietet habe. Das darf nämlich auf dem Gehweg fahren und das hätte der Fahrer genauso umgeholzt. Ebenso einen Jogger - die sind meist genauso schnell wie der durchschnittliche Radfahrer.
Allerdings - wenn ich mir so das letzte Posting mit der etwas ausführlicheren Schilderung der Gegebenheiten anschaue, dann vermute ich, dass der Löwenanteil der Schuld beim Radfahrer hängenbleibt. Je nachdem an was für einen Richter man kommt, vielleicht auch alles. Falsche Strassenseite, Gehweg und das noch in Kombination mit hoher Geschwindigkeit - das geht alles absolut nicht und egal wie die Sache ausgeht: Dein Sohn sollte sich mal Gedanken machen, wie man sich mit dem Rad im Strassenverkehr bewegt. So jedenfalls nicht.
Aber die Frage:
Wer zum Teufel bringt Menschen auf die Idee, dass der Gehsteig eine Fahrradfahrbahn ist?
kann ich Dir beantworten: Behörden, die regelmässig Gehwege als benutzungspflichtig für Radfahrer ausschildern, gerne auch in beide Richtungen, obwohl der Platz vielleicht grade mal für Fußgänger ausreicht und zahlreichen Ein- und Ausfahrten die Sache äusserst gefährlich machen. Der einzige Unterschied zwischen einem normalen Gehweg (auf dem man nicht fahren darf) und einem gemeinsamen Geh- und Radweg (auf dem man fahren muss) ist oftmals ein blaues Schild. Wie soll man einem Radfahrer sinnvoll vermitteln. warum er auf dem einen nicht fahren darf, auf dem anderen aber muss?
Dazu kommen noch zahlreiche selbsternannte Hilfssherrifs in Autos, die Radfahrer in den Graben drängen, meist in Verbindung mit lang anhaltendem lautem Hupen und Gebrüll "ey, Rad Weg!", auch wenn daneben nur ein Gehweg ist.
Darum fahren viele Radfahrer irgendwann auf allem, was halbwegs nach mit dem Rad befahrbar aussieht. Natürlich schneller als Schrittgeschwindigkeit, weil sie ja sonst gleich laufen könnten. Nein, das ist nicht erlaubt, ich finde das nicht gut und ich mache das selbst auch nicht. Aber ich mache mir hin und wieder Gedanken, warum das so ist.
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Will mich dann auch mal einmischen.
In einem anderen Forum haben wir einen Thread "fragen an die hilfbereiten Juristen".
dies ist im Grunde ja ganz nett nur der konsenz daraus ist:
Wenn man es wirklich genau wissen will bleibt einem nichts anderes übrig als zum Advokaten zu gehen.
Schließlich kannst du ja nachher nicht wirklich behaupten wollen:
"Im Forum die haben mir das aber so gedagt ..."
Archchancellor
Wenn 50 Millionen Menschen eine Dummheit machen, bleibt es dennoch eine Dummheit.
(gemailt von: Jana)
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Gibt es in DE keine kostenlose Rechtsauskunft bei Gemeinden?
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Als PKW-Fahrer wäre ich froh, dass ich kein Kind umgenietet habe. Das darf nämlich auf dem Gehweg fahren und das hätte der Fahrer genauso umgeholzt.
Gutes Argument! Das sollte meiner Auffassung nach zumindest für eine Teilschuld des Autofahrers reichen. Ich bin auch schon aus solchen typischen Hofeinfahrten rausgefahren. Da sieht man erst zu spät, ob da jemand kommt (wenn kein Verkehrsspiegel vorhanden ist). Da muß man eben im Schneckentempo so lange vorwärts kriechen, bis man die Lage richtig überblicken kann. Und das sollte dann eigentlich auch reichen, damit ein Radfahrer (egal ob Kind oder nicht) sieht, daß da ein Auto kommt.
Völlig unabhängig von der Beschilderung: entweder hat hier der Radfahrer geschlafen oder das Auto ist zu schnell da rausgekommen. Ich sehe darin jedenfalls genug Momente, die gegen ein sofortiges und vollumfängliches Schuldanerkenntnis sprechen.
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ich meine es ist so das man als Autofahrer wenn man aus ner Ausfahrt übern Gehweg fahren muß, daß dann die Fußgänger Vorrecht haben und man als Autofahrer Schrittempo fahren sollte.
Ich denke wenn der PKW Fahrer Schrittempo gefahren wäre, dann hätte er das Rad gesehen und es hätte keinen Zusammenstoß gegeben.
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Nun, Räder sind mal etwas schneller als Fussgänger unterwegs, kenne ich von meinen "Jungen" :ja:
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Hallo Pia,
ich kenne das leider aus eigener Erfahrung, ich konnte den Radfahrer leider nicht sehen, wäre der auf dem guten vorhandenen Radweg gefahren und nicht auf den Bürgersteig hätte ich ihn gesehen wo ich aus der Einfahrt kam.
Fakt ist beide haben eine Teilschuld, in DE bekommt meistens der Radfahrer mehr Recht.
Die Mitarbeiterin von meiner Versicherung hatte mir gesagt, selbst wenn ein Radfahrer bei Rot über die Ampel fährt bekommt er nur 50% Teilschuld.
Sogar dementsprechend 50% des Schmerzenzgeld was ihm auch bei einer Eigenverschuldung entsprechend zusteht.
Der Anwalt vom ADAC hatte mir gesagt, in meinem Fall könnte man so mit dem Radfahrer 50-75% Teilschuld bei einem Gerichtverfahren zusprechen. Das ging aber schon damals ziemlich ins Geld 1000 Euro ohne Anwalt, Entschädigungen usw. das war nur was das Gericht in der ersten Instanz kostet.
Viele Grüße
Markus
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Moin Loits,
ich wollte nur mal kurz berichten, wie es bisher weiter ging. Also. Marcus hat am Freitag den Unfallgegner angerufen, (Ich finde eben auch, es ist wichtig, im direkten Gespräch zu bleiben.) er hat seinen Willen bekundet, den Schaden zu regulieren, aber auch seine fianzielle Situation erklärt und den Unfallgegner gefragt, was er inzwischen unternommen hat. Der war wohl auch erleichtert, dass Marcus nichts weiter passiert ist. (Wäre ich wohl auch gewesen...) und sagte, dass er das an seine Versicherung weitergegeben hat und damit jetzt nichts mehr zu tun hat, weil die Sachbearbeiterin das jetzt regelt.
Dann hat Marcus bei der Vollkasko-Versicherung des Unfallgegners bzw. der Deutschen Bahn angerufen und die haben ihm zu verstehen gegeben, dass in solchen Situationen Radfahrer meist eine Art "Narrenfreiheit oder Bonus" (Wie es der Lord schon sagte..) haben und, wenn die DB davon ausgeht, dass Radfahrer ohne Führerschein in den meisten Fällen über keine Privathaftpflicht verfügen, es möglich sein kann, dass er regulierungsfrei davon kommt. Die Beschilderung wollte er sich noch ansehen, hat es aber bis gestern nicht geschafft, weil er neben dem Studium noch Job hatte und nun erst mal ein kaputtes Rad. Der Gehweg war der einzige passierbare Weg für Fußgänger und Radfahrer für beide Seiten.
Heute ruft er die Sachbearbeiterin der DB an. Dann wird er wohl ein Ergebnis bekommen, was die Bahn dazu meint.
Sollte die Bahn ihm die Kosten auferlegen, müssen wir mal sehen, wie wir argumentieren. Ich habe den Verdacht, die Entscheidung wird von der Sachbearbeiterin abhängig sein. Dann kann er nur Minimalratenzahlung anbieten.
Ich werde ihm da finanziell nicht unter die Arme greifen. Da soll er selbst durch (Das macht er auch..).
Und dann wollte er sich um eine zeitlich befristete Privathaftpflicht kümmern, weil er ja wahrscheinlich ab Oktober in Schottland ist für die nächsten Jahre.
Jörg, ich habe ja die Beule nicht gesehen, aber, wenn es wirklich der Kotflügel war und die ein Gutachten veranlassen + Reparatur, das kann teuer werden.
Da der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, bekommen beide noch mal einen Anhörungsbogen. Aus Ausfahrten schleiche ich auch nur cm für cm als Autofahrer, WEIL ich mit Kamikazeradfahrern rechne...aber die sind eben auch wie die Blitze. Du guckst hin, keiner da, du guckst weg und er ist an dir vorbei.
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Das scheint ja richtig spannend zu werden ::)
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Spannend ja, nur eben leider nicht lustig. Aber ich habe immer wieder im Hinterkopf, er ist unverletzt geblieben. DAS ist wichtig. Alles Andere lässt sich irgendwie regeln.
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Spannend ja, nur eben leider nicht lustig. Aber ich habe immer wieder im Hinterkopf, er ist unverletzt geblieben. DAS ist wichtig. Alles Andere lässt sich irgendwie regeln.
Da hast Du vollkommen Recht materielle Dinge sind ersetzbar, Menschen und Gesundheit nicht.
Viele Grüße
Markus
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Die Beschilderung hat er sich gestern angesehen, keine Ausnahmeregelungen, sondern nur Bausstellenschild.
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Vielleicht macht es Sinn, diese Baustelle zu fotografieren?
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Auch eine gute Idee. Aber ich habe mich gestern schon wieder geärgert. Erst wird mum angerufen, die dann fast einen Herzkasper bekommt. Und als ich nach dem Ergebnis des Telefonates mit der Sachbearbeiterin fragte, sagte das Studierkind: Bin ich heute nicht dazu gekommen. Dabei reg ich mich grundsätzlich darüber auf, wenn Jemand sagt, er hätte an einem Tag nicht 5-10 min Zeit gehabt für ein Telefonat. Aber das war so der Zeitpunkt, sich als Mutter wieder mal zu sagen: Beratung und Betuttelung erfolgt, bitte Ziehen Sie sich jetzt wieder zurück. Ich werde danach nicht wieder fragen. Und er wird mir dann sicher heute Abend oder morgen erzählen: Ach übrigens....die Sachbearbeiterin .....It's the game and we know that's the game;-)
Aber dafür lagen gestern per Post 2 selbstgebaute Kartoffelpuffer/Reibekuchen in meinem Briefkasten. Die WG hatte wieder mal gekocht und mir am Telefon vorgeschwärmt. Und ich sagte: Schickt mir bitte den Rest...die 2 Teile habe ich dann heute meinem Mitarbeiter geschenkt. Weil die passen so gar nicht in meinen Ernährungsplan.
Jaja, kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen...
Das Studierkind kennt nur noch ein Wort im Moment: Bachelorarbeit.