Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: reschmieba am Februar 28, 2008, 18:12
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Hallo,
wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.
Zum Hintergrund:
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag. Bislang habe ich noch keine Schwerbehinderung erfassen lassen. Fragen sind: Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
Besten Dank!
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Hallo
Als Typ 1, guteingestellt, hast Du maximal einen GdB von 40 - also noch nicht schwerbehindert (als Schwerbehinderter wärst Du nicht kündbar).
Warum sollst Du denn Dein Abeitsverhältnis kündigen? Augenscheinlich hat ja Dein Arbeitgeber keinen Grund Dir die Kündigung selbst auszusprechen, wenn Du gut eingestellt bist und keine Tätigkeiten ausübst, bei denen Du Dich oder andere potentiell gefährden könntest.
Eine kostenfreie Rechtsberatung ist schwierig (höchstens Du hast eine Rechtsschutzversicherung) - aber eine Beratung bei einem Anwalt ist auch nicht so arg - must Du gegebenefalls in Relation zur Beschäftigung und zum Arbetslohn sehen...
Cheers
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wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.
Anwälte in einem Atemzug mit "kostenfrei" zu erwähnen ist ein guter Joke ;D
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Also ein Aufhebungsvertrag.
Irrelevant. Lass dich bloß nicht drauf ein, sonst hast du beim Arbeitsamt schlechte Karten. Aufhebungsverträge sind da Kündigungen deinerseits gleichgestellt und das heißt du kriegst erstmal 3 Monate kein Geld.
Zu den weiteren Fragen wende dich am besten mal an dein lokales Versorgungsamt, die können dich da näher beraten.
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:gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:
Erst mal muss doch klar sein, warum der Arbeitgeber überhaupt auf die Idee kommt, dass er selber wg. Diabetes kündigen soll. Entweder er hat etwas in Händen, was eine Kündigung rechtfertigt (dann macht er´s selber) - oder eben nicht. Will er ihn dann trotzdem loswerden ist ne Abfindung fällig - das dürfte des Pudels Kern sein... Je nach Beschäftigungsart etc. pp kann man sich ja auch in diesem Falle an den Betriebsrat o.ä wenden. Problematisch kann es nur dann werden, wenn Du bis dato den DM >unterschlagen< hast...
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:gruebeln: glaube aber kaum, dass das Versorgungsamt als Rechtsberater fungieren wird :gruebeln:
Es geht ja nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine Auskunft.
Und wenn die Fragen wie:
Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
...nicht beantworten können sind sie im falschen Job
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Und wenn die Fragen wie:
Habe ich größeren Schutz, bzw. Anspruch auf höhere Abfindung, wenn ich als Schwerbehinderter gelte? Ist das auch gültig, wenn ich das jetzt beantrage, wo ich von der eventuellen Aufforderung schon weiß?
...nicht beantworten können sind sie im falschen Job
leider können Sie die Frage (meist) nicht beantworten - dann wird ans Arbeitsamt, den Arbeitgeber etc verwiesen- dem Versorgungsamtbeamtenmenschen kannse nur Druck machen, wenn Du vorher selber fundiert recherchiert hast. Ferner sind Beschlüsse, die den GdB und dessen Auswirkungen beinhalten, immer vom jeweiligen Beamten (un)flexibel auslegbar; d.h., zwei gleiche Fälle bedeuten nicht zwei identische Entscheidungen...
Sorry - aber leider wars bei mir so - lasse mich aber gerne eines Besseren belehren... :ja:
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wer kann mir denn einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, mit dem ich mal unverbindlich und kostenfrei zu den o.g. Stichworten telefonieren könnte? Danke für jeden Tip.
Warum sollte Dir ein Anwalt kostenlosen Rechtsrat geben? Der lebt doch davon und der Bäcker um die Ecke wird Dir die Frühstücksbrötchen sicher auch nicht ohne Bezahlung geben. Trotz Geiz-ist-geil-Mentalität wäre ein wenig Realitätsnähe hier doch angebracht. Und gerade bei einem so sensiblen Thema wie Kündigung würde ich immer ein paar Euro in eine fundierte Beratung investieren, statt nur um Geld zu sparen irgendwas kostenloses zu suchen, das sich nachher evtl. als falsch herausstellt.
Gute Infos zum von Dir gewünschten Thema findest Du auf der Seite http://diabetes-und-recht.de/ (http://diabetes-und-recht.de/) von Rechtsanwalt Oliver Ebert. Er ist selbst Diabetiker und Experte für Arbeits- und Sozialrecht. Ich habe ihn bereits mehrfach bei Vorträgen gehört und würde als erstes ihn aufsuchen, wenn ich in diesem Themenbereich Unterstützung durch einen Anwalt benötigen würde.
Gruß
chippy
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::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau ::)
aber Du kannst es gerne mal versuchen >>>klick<<< (http://www.diabetes-friend.de/index.php?action=info&key=impressum&PHPSESSID=e2e0e84f3f7c2548fb1777a450ec4751)
wir wissen ja bis jetzt nicht, wo reschmieba eigentlich herkommt...
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Wenn du dich an deinen Job klammern willst, dann gehe zum Versorgungsamt und stelle den Antrag auf Schwerbehinderung.
Wie bereits gesagt wurde ist einen einstufung von 40% drin. Solltest dich aber beeilen, da es seit einigen Jahren nicht mer so ist, das
man bei Antragstellung einen Kündigungsschutz hat, der solange besteht bis die Einstufung erteilt wurde. Nach erhalten deiner 40% gehst du dann
zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt.
Leider beinhaltet das nicht die 5 Tage Sonderurlaub und auch nicht die Steuervergünstigungen. Allerdings hast du dann einen gewissen Kündigungsschutz.
Nun hätte das Arbeitsamt ein Mitspracherecht bei deiner Kündigung. Das heißt aber nicht das du unkündbar bist. Könnte aber von Vorteil sein beim Aushandeln der
Abfindung. Zudem könnte bei einer Massenentlassung ein Gesunder dir vorgezogen werden. Nachteile birgt dieses allerdings auch, da du dann als Schwerbehinderter beim Arbeitsamt geführt wirst. Für neue Arbeitgeber bist du somit der gläserne Bewerber. Hast allerdings auch Anrechte auf gesonderte Förderungen nach verlusst deines Arbeitsplatz.
Lasse dich nicht auf Sachen ein, sollte sich dein Arbeitgeber von dir trennen wollen, soll er dir kündigen. Wende dich an deine hoffentlich vorhandene Gewerkschaft. Die kann Rechtsberatung leisten. Ist offt auch kulant und lasst dich rückwirkend eintreten. Ein Arbeitgeber kann zwar einen Aufhebungsvertrag anbieten, zieht dich damit aber in eine fast sichere drei Monatige sperre beim AAmt. Will er dir kündigen, darf er dir nichts negatives in dein Zeugniss schreiben. Auch eine Kündigung sollte nichts negatives enthalten. Sofern du dir nichts zu schulden kommen lassen hast. Ansonsten wäre dir aber sicherlich bereits Fristlos gekündigt worden. Eine Entlassung von seitens deinem Arbeitgeber mit dem Wortlaut "aus betrieblichen Gründen" ist wohl dann das sicherste.
Gruß EXE
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::) der liebe Oliver arbeitet aber auch nicht für mau ::)
Hat auch keiner behauptet. Aber die verlinken Infos sind nicht kostenpflichtig.
...Nach erhalten deiner 40% gehst du dann zum Arbeitsamt und beantragst eine Gleichstellung. Das bedeutet wenn du diese in der Tasche hast bist du fast einem Schwerbehinderten mit 50% gleichgestellt....
Genau das meinte ich. Infos sollten vollständig sein, vor allem wenn es um so entscheidende Dinge geht. Beim Antrag auf Gleichstellung wird der Arbeitgeber befragt und dann schaut die Arbeitsagentur mal was sie macht.
Auch ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit unkündbar.
chippy
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Hallöchen,
ich würde auch zur Gewerkschaft gehen, wenn ich eine Beratung oder Auskunft bezüglich Arbeitsrecht haben wollte, das ist zumindest für Mitglieder kostenlos
liebe Grüsse Vera
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Genau das meinte ich. Infos sollten vollständig sein, vor allem wenn es um so entscheidende Dinge geht. Beim Antrag auf Gleichstellung wird der Arbeitgeber befragt und dann schaut die Arbeitsagentur mal was sie macht.
Auch ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit unkündbar.
chippy
Das siehst du vollkommen richtig. Ich denke aber die Befragung des Arbeitgebers ist in dem Fall nicht sonderlich von Bedeutung.
Liegt natürlich an den Job den er dort macht. Meißt wird so eine Arbeitgeberbefragung in Absprache mit dem Betriebsrat geführt. Zudem besteht ab dem Antrag der Gleichstellung tatsächlich ein Kündigungsschutz bis zur vollendeten Entscheidung.
Eine Gleichstellung sollte er wohl duch bekommen. Wie Du und auch Ich bereits geschrieben haben ist aber eine Schwerbehinderung nicht gleichzusetzen mit unkündbar. Man sollte zudem abwegen ob Schwerbehinderungsprozente bzw. eine Gleichstellung immer für einem von Vorteil sind. :gruebeln:
Gruß EXE
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Eine Gleichstellung zu bekommen ist die eine Sache - aber was macht er dann damit? Eine neue Arbeit als Schwerbehinderter (bzw. Gleichgestellter) zu finden dürfte sich schwieriger gestalten als ohne?! - und einmal fetsgestellt und eingetragen kriegst Du die Gleichstellung auch nicht wieder los...
Denke mal nicht, dass es um die horrenden Steuerfreibeträge geht, oder? :kratz:
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Die Steuerbefreiung gibt es auch bei einer Gleichstellung nicht.
Also denke ich besser im Job bleiben und ordentlich seine Arbeit machen.
Sollte es nicht gehen aufgrund des Diabetes wird es sicherlich auch andere Lösungen geben.
Vielleicht auch Innerbetrieblich.
Will dich dein Arbeitgeber los werden, wird er das sicherlich schon schaffen. Egal ob mit oder ohne Kündigungsschutz.
Gruß EXE
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Man kann bei Bedarf kostenfreie Beratung bei jedem Amtsgericht erhalten. Dafür gibt es extra Beratungsscheine.
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Zum Hintergrund:
Ich habe Diabetes Typ I. Gut eingestellt, keine Probleme. Aber ICT als Therapie. Ggf. fordert mich mein Arbeitgeber auf, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Was ist denn der Hintergrund Deiner Vermutung? Oder reden wir hier auf Grund eines Gedankens?
Wie Exe schon schrieb, die Personalpolitik ist die schmutzigste Politik, das heißt, wenn ich einen Arbeitnehmer loswerden will, bekomme ich ihn auch los, egal welchen Grad der Schwerbehinderung er hat. Und will ich keinen einstellen, gelingt auch das.
Bei einer Kündigung bleibt dir immer noch der fristgemäße Widerspruch zur Kündigung und notfalls das Arbeitsgericht.