Diabetesinfo-Forum

Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Siggi©® am Juli 13, 2007, 10:14

Titel: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Siggi©® am Juli 13, 2007, 10:14
Hallo ihr alten Hasen  :zwinker:

worin besteht eigentlich der Unterschied?

wer kann mich mal aufklären??? ... zumindest in dieser Sache
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Joerg Moeller am Juli 13, 2007, 12:53
Eine Schwerpunktpraxis für X hat sich besonders auf Patienten mit der Krankheit X spezialisiert (dort liegt deren Schwerpunkt), während ein Diabetologe DDG sich nach den Richtlinien der Deutschen Diabetesgesellschaft fortgebildet hat.

In einer Schwerpunktpraxis für Diabetes kann also auch ein Diabetologe sein, muß aber nicht. Ein Diabetologe DDG (wichtig ist das Kürzel "DDG", weil das nur in dieser Form eine geschützte Bezeichnung ist) hingegen muß seine Praxis nicht zwingendermaßen als Schwerpunktpraxis führen. (Er kann Internist sein, aber ebn z.B. auch Arzt für Allgemeinmedizin)
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Siggi©® am Juli 13, 2007, 17:32
danke Jörg,

ich dachte immer ne Schwerpunktpraxis sei größer als ne normale Praxis ... irgendwie Zwischending zwischen Praxis und Krankenhausabteilung  :)
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Joerg Moeller am Juli 14, 2007, 11:05
Nein, mit der reinen Größe hat das nichts zu tun. Nur mit der Anzahl Patienten, die dort hauptsächlich wegen X hingehen
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Matthias Widner am August 15, 2007, 08:45
Muss dieser Prozentsatz eine gewisse Größe überschreiten?
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Joerg Moeller am August 15, 2007, 10:15
Ich denke schon. Näheres wird dir sicher die zuständige KV (Kassenärztliche Vereinigung) sagen können.
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Matthias Widner am August 15, 2007, 19:59
Werd mal ne Mail schreiben.... ;)
Titel: Re: Schwerpunktpraxis / Diabetologe
Beitrag von: Hydra am August 15, 2007, 20:07
Hallöle,

es gibt noch einen Unterschied.

Eine Schwerpunktpraxis muss keine Diabetesassistentin oder Beraterin beschäftigen. Ein Diabetologe schon. Das ist wichtig, wenn man auch das DMP für Typ 1 Diabetiker abrechnen will.

Mein Hausarzt und Diabetologe kann mein DMP nicht abrechnen, da er keine "Fachkraft" hat. Da hab ich nur mit dem Kopf geschüttelt. Er war jahrelang am Diabeteszentrum am Haaner St.-Josef-Krankenhaus beschäftigt und hat die geschützte Bezeichnung Diabetologe DDG. Er hat vor der KV argumentiert, dass die "Fachkraft" nichts bei ihm zu tun hätte, da der die Diabetiker persönlich behandelt, er sie also gar nicht braucht. Hat aber nichts genutzt. :balla: Er macht es jetzt umsonst, damit ich im Programm bleibe. Leider lohnt sich so eine teure Kraft nicht für seine internistische Praxis.

LG
Hydra