Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Michaela V. am Juli 12, 2007, 16:32
-
Hallo,
meine Hausärztin (bin aber auch beim Diadoc) hat mir jetzt schon 2 mal vorgeschlagen einen Behindertenausweis zu beantragen. Bin seit Januar Typ 1 und spritze sehr wenig.
Sie meinte es kann nur Vorteile haben und man muss es ja nirgends angeben. So steht es auch im neuesten Diabetikerratgeber.
Was meint Ihr? Ich sehe da bis jetzt keine Vorteile und wüsste auch nicht warum ich sowas brauchen sollte! :kratz:
LG Michaela
-
hallo michaela,
es gibt von oliver ebert(rechtanwalt) das büchlein - diabetes ihr recht im alltag -
von berln chemie hab ich es kostenlos bekommen.
darin steht eindeutig, ein ausweis(den bekommt man nur ab 50%) muß vor einstellung angegeben werden, denn er hat folgen für den ag, mehr urlaub, erschwerte kündigung usw.
mfg klaus
-
Sofern du bereits in einem festen Arbeitsverhältnis stehts, würde ich den Ausweis auf jeden Fall beantragen. Ansonsten könnte es bei der Arbeitssuche Probleme geben.
-
Hallo Michaela,
hier zwei interessante Links:
http://www.diabetes-world.net/de/55741#3
http://www.virawoche.de/patienteninfos/ratgeber/ratgeber/arbeit/behinderung.htm
-
Ich habs nicht gemacht. Normalerweise würde ich glaube auch nur 40% bekommen. Kann zwar einen Gelichstellungsantrag stellen, aber falls ich mal die Arbeitsstelle wechseln möchte könnte ich Probleme bekommen. Die meisten Arbeitgeber zahlen lieber Strafe als Schwerbehinderte einzustellen. Ist leider so.
Es sei denn man bewirbt sich als Beamter, das könnte sogar Vorteile haben. Aber Beamter will ich nicht sein. ;)
-
Ich mache gerade nochmal Schule, bin also nicht am arbeiten. Meine Ärztin meinte allerdings es wäre einfacher wieder einen Job zu bekommen.Das kann ich aber auch nicht so richtig glauben. Denke ich werde erstmal nix beantragen. Mal davon abgesehen das ich bis jetzt eh nur 2 mal am Tag Insulin spritze.
Danke für eure Antworten.
Lieben Gruß
Michaela
-
Hallo Michaela
leider ist es nicht leichter sondern schwerer einen Job zu finden, mit dem Ausweis, sicher kannst du bei der Einstellung verschweigen das du einen hast, und dann nach einiger Zeit nachreichen, ist dann recht schwierig für die Firma dich wieder loszuwerden, aber das Vetrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und dir wäre dann futsch, und wer hat schon Lust unter solchen Bedingungen zu arbeiten?
liebe Grüsse Vera
-
Lohnen tut sich meiner Ansicht nach der Ausweis erst wenn man wirklich die Vorteile durch ihn spürt - sprich keine GEZ-Gebühren und befreiung für den Nahverkehr ... aber bis man die Punkte hat , da trägt man den Kopf schon unterm Arm :zwinker:
Ich hatte mich auch schon damit beschäftig - für mich überwiegen die sich dadurch entstehenden NAchteile wie beispielsweise bei der Jobsuche
-
Ich denke es kommt auch ein bißchen auf die Arbeit an, die man machen will. Im öffentlichen Dienst kann das tatsächlich Vorteile mit sich bringen; vor allem, wenn man noch jung ist. Die Dienstgeber wissen ja mittlerweile auch, daß ein Diabetiker zwar einen solchen Ausweis haben kann, aber deswegen nicht sonderlich eingeschränkt ist. Und da die ihre Behindertenquote erfüllen müssen besetzen sie die evtl lieber mit solchen Ausweisinhabern, die sie trotzdem ohne großen Aufwand beschäftigen können.
-
Die Dienstgeber wissen ja mittlerweile auch, daß ein Diabetiker zwar einen solchen Ausweis haben kann, aber deswegen nicht sonderlich eingeschränkt ist.
Das wissen aber leider nur die Einrichtungen, welche Krankenhäuser oder sonstige gesundheitsorientierten Einrichtungen sind. Auf dem Bauamt oder z.B. weiß das wiederum keiner. Den Umgang und die Eigenschaften von Diabetis kennen nur die welche selbst betroffen sind oder ein enger Verwanter sowie Ärzte und Krankenpfleger.
Ich würde da aufpassen. Es kommt auch sehr darauf an als was man arbeiten will. Die Firmen die ich kenne (Industrie) zahlen lieber die Strafe als Behinderte einzustellen. Heutzutage sind flexible und tüchtige (Überstunden) Arbeiter gefragt, da ist es jedem Chef ein Dorn im Auge, wenn er den Ausweis sieht, unabhängig davon welche Art von Behinderung denn überhaupt vorliegt. Mein Opa war auch GF bei einer mittelständigen idustriellen Firma und hat mir von dem Antrag abgeraten.
Wenn du allerdings jung bist und Schüler, wo liegen dann deine Vorteile? Ich könnte mir vorstellen, daß du im öffentlichen Dienst wiederum leichter an einen Ausbildungsplatz kommst. Wichtig wäre aber erstmal zu wissen als was du mal arbeiten willst.
Gruß
David
-
Hi,
ich bin 30 Jahre alt und habe mal ne Ausbildung als Zahnarzthelferin gemacht. Danach war ich nur noch im Büro tätig und mache jetzt nochmal ein Studium zur Redakteurin für Digital- und Printmedien. Was ich danach arbeiten möchte oder ob ich mich Selbstständig mache weiß ich noch nicht!
LG Michaela
-
Ich kann Duff Rose nur zustimmen:
Die Firmen die ich kenne (Industrie) zahlen lieber die Strafe als Behinderte einzustellen. Heutzutage sind flexible und tüchtige (Überstunden) Arbeiter gefragt, da ist es jedem Chef ein Dorn im Auge, wenn er den Ausweis sieht, unabhängig davon welche Art von Behinderung denn überhaupt vorliegt. Mein Opa war auch GF bei einer mittelständigen idustriellen Firma und hat mir von dem Antrag abgeraten.
Denke darüber nach, was es heißt, einen Behindertenausweis zu haben. Das ist die amtliche Bestätigung, dass du nicht mehr voll leistungsfähig bist, der Grad der Minderung ist ja sogar in % angegeben. Dein Arbeitgeber soll dich trotz der Einschränkung voll bezahlen und dir zusätzlichen Urlaub und zusätzlichen Schutz gewähren. Dazu guckt noch das Versorgungsamt beim Arbeitgeber nach, ob der alles richtig macht.
Behinderungen haben nur einen Vorteil im öffentlichen Dienst, woanders ist das kontraproduktiv.
Als Selbstständiger hast du Steuervorteile, als Arbeitnehmer auf Arbeitssuche ist das der Schlüssel zur Langzeitarbeitslosigkeit.
Gerade als Redakteur wirst du vor der Deadline schwer gefordert, das kann regelmäßig ungeplante Nachtschicht bedeuten. Wenn du deinen Boss hängen lässt,weil du behindert bist, dann geht der Job baden. Das tut sich keiner freiwillig an.
Mit Behinderung bist du in der Buchhaltung oder sonstigen stressarmen Jobs unterzubringen, in der vordersten Front der Produktion in aller Regel nicht.
Was meint Ihr? Ich sehe da bis jetzt keine Vorteile und wüsste auch nicht warum ich sowas brauchen sollte! :kratz:
Du hast Recht, es gibt keine wirklichen Vorteile. Erst wenn du die Rente durch hast, aber dann reden wir nochmal. ::)
-
Hallo,
ich wäre auch eher vorsichtig !!!
Ic Die Dienstgeber wissen ja mittlerweile auch, daß ein Diabetiker zwar einen solchen Ausweis haben kann, aber deswegen nicht sonderlich eingeschränkt ist.
Das sehe ich anders. Habe schon von einigen Diabetikern gehört, die entweder wegen des Diabetes gefeuert wurden ("...ich weiss, dass ich das als Grund nicht angeben darf, aber ich möchte keine Diabetiker bei mir in der Firma haben ...").
Das wissen aber leider nur die Einrichtungen, welche Krankenhäuser oder sonstige gesundheitsorientierten Einrichtungen sind.
Auch da nicht immer. Ich wurde von meinem Chef gebeten, nicht in der Kantine mein Insulin zu spritzen, andere Mitarbeiter fühlen sich gestört... das Ganze in der Personalkantine eines Krankenhauses...!
Ich habe keinen Behindertenausweis, da es auch Nachteile mit sich bringt, die man abwägen muss. Ausserdem - und das nicht zuletzt - fühle ich mich nicht behindert; zumindest nicht so wie manche anderen Behinderungen, die wirklich entsprechende Hilfen brauchen !!!
Viele Grüße,
Olli
-
Ic Die Dienstgeber wissen ja mittlerweile auch, daß ein Diabetiker zwar einen solchen Ausweis haben kann, aber deswegen nicht sonderlich eingeschränkt ist.
Das sehe ich anders. Habe schon von einigen Diabetikern gehört, die entweder wegen des Diabetes gefeuert wurden ("...ich weiss, dass ich das als Grund nicht angeben darf, aber ich möchte keine Diabetiker bei mir in der Firma haben ...").
Das ist ja auch kein öffentlicher Dienst.
-
Auch da nicht immer. Ich wurde von meinem Chef gebeten, nicht in der Kantine mein Insulin zu spritzen, andere Mitarbeiter fühlen sich gestört... das Ganze in der Personalkantine eines Krankenhauses...!
Da habe ich genau die Gegenteilige Erfahrung damals in der Ausbildung gemacht (technischer Ausbilsdungsberuf).
2 meiner Kollegen meinten auch mich ärgern zu müssen und haben sich bei der JAV beschwert...
Tja das Ende vom Lied war es gab allgemein ein paar Sätze vom Ausbildungssleiter das hier keiner wegen seiner Krankheit und notwendigen medizinsichen Versorgung auf die Toliette oder sonst wo abgeschoben wird und
wenn es jemanden stört, der muss ja auch nicht hinschauen usw.
Grüße
Markus
-
Da habe ich genau die Gegenteilige Erfahrung damals in der Ausbildung gemacht (technischer Ausbilsdungsberuf).
2 meiner Kollegen meinten auch mich ärgern zu müssen und haben sich bei der JAV beschwert...
Tja das Ende vom Lied war es gab allgemein ein paar Sätze vom Ausbildungssleiter das hier keiner wegen seiner Krankheit und notwendigen medizinsichen Versorgung auf die Toliette oder sonst wo abgeschoben wird und
wenn es jemanden stört, der muss ja auch nicht hinschauen usw.
Sehr gut! :super:
-
Hallo,
war vor ein paar Wochen bei einem Vortrag von Rechtsanwalt Ebert und die Schwerbehinderung war ein wichtiges Thema.
Vorab: Die Frage nach einer Schwerbehinderung dürfte wegen des Antidiskriminierungsgesetztes nicht mehr zulässsig sein, man kann wohl ohne die Folgen fürchten zu müssen, die Unwahrheit sagen. Wenn der Arbeitgeber später dahinterkommt und deswegen den Arbeitsvertrag anfechten will, muss er ja sagen, dass er Dich wegen der Krankheit nicht eingestellt hat. Und das darf er nicht mehr.
Allerdings meinte Hr. Ebert auch, dass man ja nicht wissen könne, ob künftig evtl. die Informationen zur Schwerbehinderung automatisch an einen größeren Empfängerkreis (z.B. Versicherungen) gehen wird und das wäre schon ein Risiko.
Aus Sicht von Hr. Ebert sind vor allem zwei Fälle interessant, um eine Schwerbehinderung zu beantragen:
1. Man ist schon älter und will der Arbeitgeber voraussichtlich nicht mehr wechseln
2. Man ist akut von einer Kündigung bedroht - Achtung! Man sollte die Schwerbehinderung bereits bestätigt haben, wenn der Chef kündigen will. Der Antrag einen Tag vorher reicht nicht mehr aus.
Du kannst aber auch den Ausweis beantragen, auf den Sonderurlaub etc. verzichten und den Arbeitgeber nicht informieren. Nur im Fall einer Kündigung ziehst Du den Ausweis quasi als Joker und bist fein raus.
Wichtig! Wenn die Schwerbehinderung einmal amtlich festgestellt wurde, wird man sie kaum noch los. Nicht-verlängern des Ausweises reicht nicht aus. Damit es für das Arbeitsrecht Sinn macht brauchst Du 50% (oder Gleichstellung) und da sind die Chancen wieder auf 0% zu kommen kaum gegeben - außer Dein Diabetes verschwindet. ;)
Infos zum Grad der Behinderung findest zu z.B. unter http://www.diabetes-news.de/info/soziales21.htm. Wichtig ist die Formulierung "schwer einstellbar". Du kannst gut eingestellt sein, weil Du Dich bemühst, eine Pumpe hast etc. aber Dein Diabetes bleibt trotzdem schwer einstellbar, sprich auch mit guten Werten kannst Du schwer einstellbar sein.
Gruß
chippy
-
Danke Chippy, das war doch mal eine gute Zusammenfassung zu dem Thema (und einiges hätte ich auch ganz anders vermutet)
-
Gerne.
Noch ein Link zu einem Artikel von RA Ebert aus dem Jahr 2004, damals galt das ANtidiskreminierungsgesetz noch nicht. http://www.diabetespartner.de/patienteninfo/rechte/schwerbehinderung.htm
chippy
-
Hallo,
naja, in der Kantine fühlen sich Kollegen durch das Insulinspritzen belästigt, wenn ich das von meinem Chef zu hören bekommen würde mit der Bitte es nicht mehr zu tun, würde ich mich sehr wundern, das ist Diskriminierung oder vielleicht sogar Mobbing.
Ich habe 50% an der Backe und bisher dadurch nur Vorteile gehabt, jetzt kommt es aber zum Schlimmsten mein AG schliesst, somit nützt mir mein ganzer Kündigungsschutz nix..Und ich muss auf die Suche gehen.
Ich denke bei einem persönlichen Einstellungsgespräch, wenn es dazu kommt, sollte man dieses Thema ansprechen, schon wegen dem Vertrauensverhältnis.. und natürlich auch darauf hinweisen, dass man eben "nur" Diabetiker ist, also kaum oder eher weniger nicht voll belastbar ist, sozusagen den Grund dafür erläutern. In die Bewerbungsunterlagen selbst würde ich es nicht mit reinschreiben..weil das wohl schon zum Vorabaussortieren führen kann, ausser eben bei Behörden oder so.
Wenn also keine Vorteile ersichtlich sind, würde ich den Ausweis auch nicht beantragen, mir hat er jedenfalls jahrelang 5 Tage mehr Urlaub, etwas Geldsparen, nun durch Sozialplan mehr Abfindung und ein gewisses Maß an Kündigungsschutz beschert.
BG
-
Ich denke bei einem persönlichen Einstellungsgespräch, wenn es dazu kommt, sollte man dieses Thema ansprechen, schon wegen dem Vertrauensverhältnis.. und natürlich auch darauf hinweisen, dass man eben "nur" Diabetiker ist, also kaum oder eher weniger nicht voll belastbar ist, sozusagen den Grund dafür erläutern. In die Bewerbungsunterlagen selbst würde ich es nicht mit reinschreiben..weil das wohl schon zum Vorabaussortieren führen kann, ausser eben bei Behörden oder so.
Hallo BG,
so wie ich Rechtsanwalt Ebert verstanden habe, kann man beim Diabetes jetzt wohl so wie bei der Schwangerschaft vorgehen. Da kann man bzw. wohl eher frau auch erzählen was man will, weil die Frage anzulässig ist. Einzige Ausnahme: wenn wegen gesetzlicher Vorschriften Schwangere an dem angestrebten Arbeitsplatz nicht beschäftigt werden dürfen (z.B. in der Chemieindustrie in bestimmten Bereichen). Falls Dir keine solchen Vorschriften für Deinen gewünschten neuen Job und Diabetes einfallen, dürfte ja alles klar sein.
Wichtig: In der Probezeit nicht mit dem Diabetes haussieren gehen, denn da kann der Arbeitgeber ja ohne Angabe von Gründen kündigen.
chippy
-
Blöd ist nur, wenn man dann zu einer Betriebsärztlichen Untersuchung muß. Falls das in dem Betrieb so üblich ist würde ich schon erwähnen, daß ich Diabetiker bin.
-
Hallo Jörg,
meiner Meinung nach unterliegt doch auch der Betriebsarzt der ärtzlichen Schweigepflicht. Und wenn Du jetzt einen Bürojob anstrebst, steht dem doch dein Diabetes nicht im Wege. Wenn Du es dem Doc dann sagst, weiß er es und kann im Notfall entsprechend reagieren, sollte es aber nicht an den Arbeitgeber weitergeben dürfen.
chippy
-
Soviel ich weiß - ist schon länger her, daß ich bei einem war - entbindet man den ja durch Unterschrift von seiner Schweigepflicht.
Aber selbst wenn nicht: wenn der AG - warum auch immer - dem gesagt hat, wir stellen keine Diabetiker ein, dann war's das.
Es sei denn man hat einen normwertigen 1c und an diesem Morgen einen normwertigen BZ. Wenn man dann nicht gerade eine Pumpe trägt oder total durchlöchert aussieht dürfte dem das auch nicht auffallen.
-
Hallo Jörg,
Zitat von den Seiten des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm) (dem Landesdatenschutzbeauftragten):
"Zugleich unterliegen sie wie andere Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht nach § 9 der MBO-ÄK bzw. § 203 StGB - auch gegenüber dem AG (§ 8 Abs. 1 S. 3 ASiG). Hiervon gibt es aufgabentypische Ausnahmen: Bei Einstellungsuntersuchungen wird in der Bereitschaft zur Untersuchung das stillschweigende Einverständnis gesehen, das Ergebnis dem AG bekannt zu geben, aber nur, soweit es für die Tätigkeit relevant ist, also v.a., ob gegen eine bestimmte Beschäftigung gesundheitliche Bedenken bestehen oder nicht."
Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen - sonst macht mein Chef seit Jahren was falsch - und dann kann der Arbeitgeber den Betriebsarzt auch nicht zu irgendwas verpflichten. Ggf. würde sich der Betriebsarzt ja auch gegenüber dem Bewerber schadenersatzpflichtig machen, oder?
Außerdem greift hier aus meiner Sicht wieder das Antidiskriminierungsgesetz: So wie ich das Gesetz verstehe, muss der potentielle Arbeitgeber das Gegenteil beweisen, wenn der Bewerber behauptet, er sei diskriminiert worden. Dabei kann er sich ja dann kaum auf die betriebsärtzliche Untersuchung stützen, wenn ihm der Arzt vorschriftswidrig den Diabetes mitgeteilt hat.
Gruß
chippy
-
Bei meiner betriebsärtzlichen Untersuchung wurde das Blut nicht untersucht, nur eine Urinprobe musste ich abgeben und die ohne Zucker abzugeben dürfte ja nicht so schwer sein.
-
Bei einem Bürojob sollten doch eigentlich keine gesundheitlichen Bedenken für Diabetiker bestehen
Nein, natürlich nicht.
-
Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?
SG Düsseldorf vom 05.03.2003
Az: S 31 SB 388/01
Bei zwei und mehr Insulininjektionen am Tag ist GdB 50-60 gerechtfertigt.
In einem Gerichtsverfahren, in dem die Klägerin gegen die Bewertung ihrer Behinderung Diabetes gegen das Versorgungsamt geklagt hatte,
hat das Sozialgericht Düsseldorf für die Klägerin entschieden.
Damit hat der Richter die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, die von den Versorgungsämtern angewendet werden,
für die Erkrankung Diabetes außer Kraft gesetzt und folgt den Bewertungskriterien des Deutschen Diabetiker-Bundes
-
Dieses Urteil erkennen die Versorgungsämter nicht an! 2x am Tag spritzen reicht nicht. Um 50 oder mehr zu kriegen muß dein DM schwer einstellbar sein. Da hilft evtl schon der letzte Arztbericht in dem das steht.
-
Guckt mal, das habe ich beim suchen nach einem anderen Urteil gefunden. Erfahrungsgemäß hauen solche Urteile alles andere außer Kraft. Ich war über die Höhe erstaunt. Was meint Ihr dazu?
Es ist doch nur ein einfaches Sozialgericht also keine höhere Instanz. Es kann durch aus sein, dass andere SG in Deutschland oder auch höhere Instanzen anders entscheiden.
Gruß
chippy
-
Achso, ja, chippy, Du hast Recht. Das hatte ich nicht beachtet.
Weil Gerichtsurteile ja oft Strittige Angelegenheiten aushebeln.
Also ist das Sozialgericht eigentlich nix groß wert bzw. klärt nur die Klagen über die "doofen" Ablehnungsbescheide der Ämter für Familie und Soziales...?
-
Achso, ja, chippy, Du hast Recht. Das hatte ich nicht beachtet.
Weil Gerichtsurteile ja oft Strittige Angelegenheiten aushebeln.
Also ist das Sozialgericht eigentlich nix groß wert bzw. klärt nur die Klagen über die "doofen" Ablehnungsbescheide der Ämter für Familie und Soziales...?
So darfst Du es nicht sehen. Ich weiß nicht, ob in den von Dir genannten Verfahren die Behörde Revision eingelegt hat. Falls nein, war das Urteil des SG für die Klägerin sehr viel wert.
Allerdings schließen sich wohl die wenigsten Gerichte der Ansicht des SG Düsseldorf bzw. des Richters dieser spezielllen Verhandlung an. Das Urteil stammt aus dem Jahr 2003 und dort heißt es
...Da die "Anhaltspunkte" einer gesetzlichen Legitimation entbehren, können sie - nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - nur dann und nur insoweit angewandt werden, als sie dem gegenwärtig herrschendem Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft entsprechen....
...Die "Anhaltspunkte" entsprechen unter 26.15, beim "Diabetes mellitus" dem herrschenden, wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht...
Trotzdem werden die Anhaltspunkte weiter verwendet und es gibt wohl kaum eine Flut von SG Urteilen, die diese Anwendung aushebeln.
Ich würde einfach darauf abzielen, dass es in den Anhaltspunkten "schwer einstellbar" heißt. Du kannst trotz sehr gutem HbA1c "schwer einstellbar" sein, bist aber aufgrund Deiner Anstrengungen gut "eingestellt.
Gruß
chippy
-
Deswegen gehen ja auch viele davon aus, daß man als Pumpi per se schwer einstellbar ist. Wäre man es nicht würde man ja keine Pumpe bekommen.