Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Alf am Oktober 06, 2004, 13:59
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Über eine Konversation mit einem SiDiary-Anwender bin ich über die Frage gestolpert, welcher Arzt sich eigentlich Diabetologe nennen darf?
Ist das etwas, wofür ein Arzt zusätzliche Qualifikationen nachweisen, Prüfungen ablegen muss oder darf das im Grunde "jeder"?
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Ich glaube das kann in D jeweils die Landesärztekammer des betreffenden Bundeslandes festlegen.
Habe irgendwo gelesen, dass in Baden-Württemberg lediglich dazugeschreiben werden muss, wer den "Titel" verliehen hat (z.B. DDG).
Wie das in Österreich aussieht - werde mich erkundigen - muss eh bald mal wieder zur OÖGKK, die müssten's ja wissen.
PS: Hallo, alle miteinand!
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Also bei uns in Österreich gibt es den Titel Diabetologe nicht. Wie das in Deutschland ist weiß ich nicht so genau, aber vielleicht weiß Jörg es? :kratz:
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Über eine Konversation mit einem SiDiary-Anwender bin ich über die Frage gestolpert, welcher Arzt sich eigentlich Diabetologe nennen darf?
Jeder. Das ist weder ein Titel noch eine geschützte Berufsbezeichnung.
Ich darf auch meine selbstgemachte Schokolade unter der Bezeichnung "Beste Schokolade der Welt" verkaufen.
Ich darf sie aber nicht 'Milka' nennen, denn das ist ein geschützter Handelsname.
Ebenso darf ein Arzt sich nicht einfach "Diabetologe DDG" nennen. (Und erst dieser Zusatz 'DDG' zeigt an, daß er sich nicht einfach so nennt, weil es ihm ganz gut gefällt)
Ist das etwas, wofür ein Arzt zusätzliche Qualifikationen nachweisen, Prüfungen ablegen muss
Ja, und diese Qualifikationen sind nicht ohne: http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/?inhalt=/redaktion/fortbildung/anerk_curriculum.html
Angeboten wird das derzeit in Bochum (Bergmannsheil) und in Berlin (Charité).
Weiß ich zufällig, weil Susi dieses Jahr noch die Seminare an der Charité belegt.