Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Susanne am April 06, 2006, 11:45
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Hallo an alle Forums-Teilnehmer!
Weil ich immer wieder höre, dass es in Österreich Unklarheiten über die allseits geliebte ??? Chefarztpflicht gibt, hier mal die Facts zu den versschiedenen Insulinen und Medikamenten:
Prinzipiell gilt immer: es gibt bei den "gelb-Box-Medikamenten", das sind die, die nciht einfach aufs Rezept verschreiben werden dürfen, jeweils einen "Regeltext". - Wenn alle Bedingungen, die da drinstehen, erfüllt sind, kann ich als Ärztin den Patienten das Medikament aufschreiben und braruch mich vor einer Kontrolle nicht wirklich zu fürchten - viele Kollegen haben aber das Ganze bereits so satt. dass sie auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, das Rezept zum Chefarzt schicken - wenns der bewiligt hat, kann man nachher keinen Ärger mehr damit kriegen. Ich zB wurde bereits aufgefordert, die komplette Dokumentation für alle solche Medikamente, die ich im Maii 2005 (!) verschrieben hab, vorzulegen.... das bedeutet einiges an Arbeit - und wenn da was nicht stimmt bzw nicht nachvollziehbar ist, gibts beim ersten Mal ein relativ nettes Gespräch und sowas Änliches wie eine Verwarnung, im Wiederholungsfall drohen Regress-Forderungen - das kann theoretisch so weit gehen, dass wir Ärzte dann den gesamten Preis, wie das Medikament in der Apotheke auf Privatrezept verkauft wird, bezahlen müssen - oft pro Schachtel 40 - 70 Euro. ( bei den Gebietskrankenkassen bekomme ich pro 3 Monate und Patient im Schnitt 30 EU)
Lantus:
Regeltext: "eine Kostenübernahme ist möglich bei: nachgewiesener Protaminsulfat-Allergie und bei eindeutig dokumentierten therpieresistenten nächtlihcen Hypoglykämien."
Mein Kommentar: man braucht, um das als Arzt ohne Chefarzt zu verschreiben: entweder einen schriftlichen(!!) Befund eines Allergie-Labors, dass der Patient auf NPH-INsuline (Insulatard, Protaphan, Insuman Basal...) allergisch ist
oder eine "Eindeutige Dokumentation" von nächtlichen Hypos unter NPH-Insulin ( ich kopiere mir da immer die Aurzeichnungen der Patienten, einige Nächte mit Hypos und dann unter Lantus einige Nächte mit schönen BZ-Verläufen).
Wenn manLantus aus irgendwelchen anderen Gründen verschreibenwill, muss das Rezept zum Chefarzt.
Levemir:
ist chefarztpflichtig, außer bei nachgewiesenen nächtlichen Hypoglykämien bei Typ 1
Mein Kommentar: Für Typ 2 Patienten wird es in manchen Bundesländern so gut wie nie bewilligt, in Wien manchmal - bei wirklich guten Gründen/wirklich guter Dokumentation
Actos 15, 30 oder 45 mg:
Regeltext: " Die Kostenübernahme kommt nur bei Patienten mit Diabetes Typ II in Frage. - Die Therpie mit Actos darf erst bei einem HbA1c ab 7 begonnen werden. - Die Therapie mit Actos hat nur als second-line-Therapie und als Kombinationstherapie mit Metformin oder Sulfonylharnstoff-Präparaten zu erfolgen.- Die Kosten werden beii Vorliegen schwerwiegender Kontraindikationen (zb Herzinsuffizienz, Leberfunktionsstörungen) nicht übernommen.- Actos darf nicht mit Insulinkombiniert werden.- Alle 6 Monate ist eine HbA1c-Bestimmung durchzuführen."
Mein Kommentar: eigentlich sehr klar, damit kann man gut umgehen.
Achtung: Acrtos darf nur als ZWEITES ( "second-line") Medikament gegeben werden, einie Kombination mit Sulfonylharnstoff ( zB Amaryl, Diamicron...) UND Metformin UND Actos geht nicht - Ausweg manchmal, wenn man die Dreierkombination machen will: der Patient bezahlt das billigste der drei, in der Regel das Metfromin, selbst.
Schade ist auch, dass es bei uns nicht mit Insulin zusammen gegeben werden darf - dabei wirkt es gerade bei Insulinresistenz bei Leuten, die extrem viel Insulin spritzen, oft sehr gut.Hier gibts nur den Ausweg, dass der Patient unterschreibt, dass er weiß, dass Actos nicht in Kombination mit Insulin (nur in Österreich!) zugelassen ist - und dann muss er es auf Privatrezept selbst kaufen - stöhn!
Avandia 2, 4, 8 mg:
hier gilt exakt dasselbe wie für Actos
Be iweiteren Fragen/Unklarheiten fragt bitte einfach!
Liebe Grüße
Susanne
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Levemir:
ist chefarztpflichtig, außer bei nachgewiesenen nächtlichen Hypoglykämien bei Typ 1
also das ist mir neu. Ich weiß nur es gibt da einen bestimmten Text den man draufschreiben muß, aber da kommt vor das sie es genehmigen wenn man nächtliche Hypos hat. Aber wie willst denen beweisen das du welche hast? Mit dem Chefarzt schlafen? :lachen:
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Mit dem Chefarzt schlafen? :lachen:
Höchstens "neben ihm" - ansonsten würde die körperliche Aktivität den Basalratentest unbrauchbar machen... :zwinker: :lachen:
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Mit dem Chefarzt schlafen? :lachen:
Höchstens "neben ihm" - ansonsten würde die körperliche Aktivität den Basalratentest unbrauchbar machen... :zwinker: :lachen:
Schlafen ja aber auch nicht.
Weil wie soll er díe Hypos dann mitbekommen :kratz:
Grüsse Olaf
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:kratz: gute Frage.
Nur das Blöde mein Chefarzt ist eigentlich weiblich...... das ergibt ein Problem und eigentlich hat Martin mit ihr zu tun...... >:( aber weiter will ich jetzt gar nicht denken.
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hallo Angela, das hab ichja gemeint - "chefarztpflochtig" heisst dass man es dem Chefarzt vorlegen muss,
Wenn man als Arzt S E H R mutig ist, kann mans auch verscshreiben , wenn man die Dokus hat übernächtliche Hypos, und die halt dan auf Aufforderung volrgen... abe rder übliche Weg ist der zum Chefarzt.
Liebe Grüße
Susanne
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Ja ich weiß, ich brauch ja auch immer eine Chefarztbewilligung. Nur ich hab kein Problem damit. Ich weiß was mein Arzt drauf schreiben muß alles andere macht Martin, weil der braucht nur einen Stock tiefer zur Chefärztin gehen.
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Fein. Dann stell dir jetzt mal vor du hättest Martin nicht, wüsstest nicht was dein Arzt draufschreiben muss und müsstest brav mit jedem Rezept erst zum Chef gehen... ;D
Wenn ich weiß, daß ich nur mit Krawatte in ein Restaurant darf, dann hab ich zwei Möglichkeiten:
1. draußen bleiben und mich ärgern
2. nach hause gehen und eine Krawatte umlegen.
Hier werden nicht alle die Rahmenbedingungen gekannt haben, unter denen ein bestimmtes Medikament verordnet werden darf. :zwinker:
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Ja aber der Diabetologe muß es auch wissen! Weil der praktische Arzt hat keine Ahnung.
Martin sagt, das muß auch der praktische Arzt wissen, weil die bekommen Bücher wo das alles drinnen steht, wie ein Medikament zu verschreiben ist. Und das ist mir dann auch eingefallen, weil ich da mal eine kleine Auseinandersetzung mit unseren Firmenarzt hatte. der hat mir damals ein Medikament verschrieben, was er nicht hätte tun dürfen (auch chefarztpflichtig). Und ein Freund, der Assistent bei einem praktischen Arzt ist, hat mich dann auf die Stelle hin gewiesen. Ich hab das dann dem Arzt gezeigt. Naja, dem hat das nicht sehr gefallen damals. ::)
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Ja Angela. wir bekommen zweimal jährlich ein Buch dazu - sogar 2 Exemplare pro Ordination! - Nur wenn man die Änderungen kennen will, die es jedes Monat(!) gibt, muss man sich halt ein Abo vom Apothekerverband leisten. Da bekomme ich jeden Monat eine Diskette und dann weiß mein Arztprogramm auch, wie die Regeltexte genau heissen.
Nur: gerdae für Ärzte, die wenig Erfahrung mit Diabetes-Therapie haben, klingen diese "Regeltexte" recht abschreckend.
Ich freu mich für Dich, dass Du so einen guten Kontakt zur Krankenkasse hast - nur hat den nicht jeder, und zum Bezug eines Medikamentes darf es ja auch keine Rolle spielen, ob man wen bei der GKK kennt oder nicht.
Daher denk ich immer noch, es macht Sinn, dass auch Diabetiker selbst wissen, wie die Regeltexte lauten - denn dann kann man zB gezielt schon die richtigen Seiten aus dem Tagebuch kopiert mitbringen und hat eine bessere Gesprächsbasis mt dem Hausarzt.
Liebe Grüße
susanne
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Na klar, da geb ich dir auf jeden Fall recht. Ich finde die ganze Chefarztpflicht sowieso Blödsinn. Ein Arzt der mich nicht kennt und meine Krankengeschichte nicht kennt soll über mich entscheiden? :gruebeln: Find ich irgendwie komisch. Aber ich denke da kann man auch nichts ändern. Aber die Chefarztpflicht ist ja sowieso schon eine ewige Streiterei. Und wird es sicher auch weiterhin bleiben.
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Ähh. . . *Am Kopfkratz*
Irgendwie versteh ich grade nix.
Ich war im Aug. in der Klinik, dannach haben sie mich auf Levemir/Novorapid umgestellt. Ich bekam in der Klinik ein Rezept und einen Brief wo draufstand, dass aus diesen und jenen Gründen es wohl sinnvoll sei, dass ich jetzt die zwei da nehmen sollt. Dann hat man mir gesagt, ich muss dass jetzt in der TGGK genehmigen lassen, gesagt getan und seidem kann ich jeweils beim Kontrolltermin und/oder bei meinem Hausarzt sagen, ich bräuchte jetzt dies oder das, kein Thema (In der TGGK haben sie den Brief gescannt). Pro Pkg muss ich einige Euronen drauflegen und gut is.
Wo sie tanz machen sind die dummen Streifen, da muss ich jedesmal zur TGGK und dass gegenzeichnen lassen, die Nadeln und die Piekser krieg ich dann automatisch auch bei der TGGK. Letztesmal standen dann keine Nadeln und Piekser drauf, da hat sie mich angefahren und gemeint, ob ich wohl regelmässig auch die Piekser und die Nadeln wechseln würde, denn dass wäre sehr wichtig. Hat sich umgedreht und mir trotzdem Nadeln und Piekser hingelegt.
Hmmmmm. . .
Lg
Mike
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Ja es ist halt jede Kasse anders und jeder Arzt handhabt das anders. Es gibt ja jetzt in OÖ das Projekt, das sie die Chefarztpflicht abgeschaffen haben, aber genaueres weiß ich darüber auch nicht.
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Alohhä. . .
Meine Apotheke sagte, Levemir is nich, ich muss zum Schäfarzt, der sachte, ich muss nen schein vom verschreibenden arzt bringen. Der schrieb einen "Wisch" (das wars wirklich) für die Sekräterin der Station, die schrieb das ins rein und beide Zettel bekam ich, der Schäffarzt, den Wisch gescannt und ne Bestätigung für die Apo. Seit dem verschreibt mir der Hausarzt Levemir und gut is.
Was einmal ne Session und seit dem is gut.
LG aus Tirol
Mike