Diabetesinfo-Forum

Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: die_mone1 am August 24, 2011, 13:11

Titel: Behindertenausweis
Beitrag von: die_mone1 am August 24, 2011, 13:11
Halli Hallo,

ich weiss nicht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber da ichs ja wissen will wird schon passen  ;D ;D

Meine Frage ist ob es zu den Vorteilen eines Behindertenausweises auch Nachteile gibt und wo man den wie beantragt??
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Joerg Moeller am August 24, 2011, 13:33
Ich hab es mal hierher verschoben.

Ob der Ausweis Nachteile bringt kann man nicht zu 100% sagen. Manche denken daß es dann schwerer ist eine neue Stelle zu finden, manche sagen das sei dann leichter (weil es vom Arbeitsamt u.U. besonders gefördert wird und ein potentieller Arbeitgeber so seine Behindertenquote erfüllen kann)

Beantragen kann man den beim Versorgungsamt, bzw. 'Amt für soziale Dienste' seiner Gemeinde. Ruf mal die Stadtverwaltung an, die werden dir das sagen können.

Dauert allerdings ein bißchen länger als ein Busticket zu kaufen. Bei mir waren es drei Monate von der Antragstellung bis zum Bescheid (GDB 70 ohne Merkzeichen) und dann nochmal drei Monate vom Widerspruch bis zum endgültigen Ausweis (GDB 80 plus Merkzeichen G)
Aber dafür brauche ich mir jetzt keine Bustickets mehr zu kaufen :zwinker:

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Llarian am August 24, 2011, 18:11
Nachteile: Du wirst von Firmen, die keine Behindertenquote erfüllen müssen nur selten genommen. Du wirst ihn nicht wieder los,... auch, wenn er abgelaufen ist, wird immer nachvollziehbar sein, dass Du einen hattest.

Die Sache mit dem Busticket ist ja ganz nett... wenn man dadurch allerdings keinen Job mehr bekommt, hat man meist auch nicht mehr so viel Bus zu fahren.

Zum Thema Diabetes und rEcht (GDB, Führerschein, Arbeitsrecht etc) ist Oliver Ebert seit Jahren DIE Instanz.
http://www.rek.de/diabetes-und-recht/

Grüße
Anja
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: die_mone1 am August 24, 2011, 18:17
naja bus fahre ich sogut wie nie aber diese behindertenparkplätze im freibad reizen mich schon sehr  ;D
das mit der arbeit denk ich mir eben auch... ich habe nicht vor zu kündigen in nächster zeit und ich denke auch nicht gekündigt zu werden, aber was is wenn meine firma mal pleite geht... dann steh ich da... Kann ich den bei nem vorstellungsgespräch wirklich nicht verschweigen?
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Oggy am August 24, 2011, 18:26
Kann ich den bei nem vorstellungsgespräch wirklich nicht verschweigen?
Doch - kannst Du :ja:
Aber Dein Arbeitgeber wird oder kann ja Unterlagen von Deinem vorherigen Arbeitgeber anfordern und sich über Dich erkundigen... :D Kommt immer auf die Tätigkeit an :ja:
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: unknown am August 24, 2011, 19:01
Kann ich den bei nem vorstellungsgespräch wirklich nicht verschweigen?
Doch - kannst Du :ja:
Aber Dein Arbeitgeber wird oder kann ja Unterlagen von Deinem vorherigen Arbeitgeber anfordern und sich über Dich erkundigen... :D Kommt immer auf die Tätigkeit an :ja:

Ja du kannst den Schwerbehindertenaus verschweigen. Du musst eine Beeinträchtigung im Vorstellungsgespräch offenbaren die für die Tätigkeit relevant sein könnte. Und das solltest du sehr weit sehen aus deiner Sicht. Wenn also nur ein denkbare Behinderung (nicht Schwerbehinderung) für die Tätigkeit relevant sein könnte musst du das angeben. Da spielt die Schwerbehinderung oder genauer der festgestellte Grad der Behinderung keine Rolle.

Ein Arbeitgeber kann sich bei der alten Firma erkundigen. Unterlagen wird er in Hoffentlich nicht bekommen, falls doch hat die alte Firma ein massiven Datenschutzverstoss begangen.
Und wenn du ungekündigt bist verbietet sich die Erkundigung bei dem aktuellen Arbeitgeber im Bewerbungsprozess auch.

Hinweis die Aussage von mir gilt für Deutschland.
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: unknown am August 24, 2011, 19:03
naja bus fahre ich sogut wie nie aber diese behindertenparkplätze im freibad reizen mich schon sehr  ;D

Ein Schwerbehindertenausweis ohne ein bestimmtes Merkzeichen (weis gerade nicht welches) berechtigt dich nicht auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
Da brauchst du ein Merkzeichen das du alleine wegen Diabetes nicht bekommst. Mit Diabetes bekommst du in Deutschland alleine kein Merkzeichen.
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: die_mone1 am August 24, 2011, 19:10
ok, da ich sonst nichts habe, denke ich mal dass ich so oder so kein merkzeichen(was au immer das ist) bekommen werde... was bekomm ich dann damit?? mehr urlaubstage? wieviele? steuerliche vorteile? wieviel? usw?
Ich will ich will ich will aber den Behindertenplatz im Freibad  ;D ;D
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Ralle am August 24, 2011, 19:58
Hi,
bist Du in Deinem zarten Alter schon so schlecht zu Fuß, dass Du so einen Platz brauchst?
Ich hatte mal einen Arbeitskollegen, der wollte auch immer unbedingt einen Behinderten- Parkplatz in der Firma. Alle 3 Wochen stand er in der Zeitung, dass er gerade wieder ein Tennismatch gewonnen hatte.  :kratz:

Gruß
Ralf
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Llarian am August 24, 2011, 20:05
ok, da ich sonst nichts habe, denke ich mal dass ich so oder so kein merkzeichen(was au immer das ist) bekommen werde... was bekomm ich dann damit?? mehr urlaubstage? wieviele? steuerliche vorteile? wieviel? usw?
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

Zitat
Ich will ich will ich will aber den Behindertenplatz im Freibad  ;D ;D
Wenn du so stark in Deiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt bist, dass du den Platz benötigen würdest, wirst du das Merkzeichen sicherlich bekommen.

Grüße
Anja
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Oggy am August 24, 2011, 20:08
@mone
die steuerlichen Vorteile (http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf) kannst in die Tonne kippen :ja: aber sowas von :ja:
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: die_mone1 am August 24, 2011, 20:21
ach oggy du baust mich wieder auf heut  ;D ;D ;D

@anja und ralle, sollte sich durch meine aussage jemand auf den schlips getreten fühlen, verzeihung ES WAR SPASS, ich brauche ihn definitiv nicht, aber wenn man mit 2 Taschen, Kinderwagen, Kind bei 35 Grad nen halben km laufen muss und die parkplätze vor der tür alle leer sind denkt man trotzdem wie angenehm das wäre, ihr dürft mich jetzt steinigen für die aussage!
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Andreas am August 24, 2011, 21:54
@mone
die steuerlichen Vorteile (http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf) kannst in die Tonne kippen :ja: aber sowas von :ja:

Hm, jedes Jahr über 200 Euro Steuerrückzahlung aufgrund meines GdB 50 kippe ich nicht in die Tonne, sondern freue mich drüber. - Aber jeder so, wie er mag ...
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Ralle am August 24, 2011, 22:20
Hi Mone,
ich fühle mich nicht auf den Schlips getreten, sollte nicht so ankommen. Aber zum Nachdenken anregen wollte ich Dich schon.
Alles gut.   :prost:
Ralf
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Llarian am August 24, 2011, 22:35
Kein Problem ;) Aber vielleicht kannst du ja mal beim Freibad anrufen und ganz lieb fragen, ob man nicht auch mal Parkplätze für Mütter mit Kind einrichten will... Gibts ja vielerorts auch und vielleicht nehmen die den Vorschlag auch begeistert an?
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Ludwig II am August 24, 2011, 22:43
Steuerlich ist manches machbar, ich hab bei 50% jeden Monat 48€ weniger an Steuern zu zahlen
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: unknown am August 24, 2011, 22:45
@mone
die steuerlichen Vorteile (http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf) kannst in die Tonne kippen :ja: aber sowas von :ja:

und den Kündigungsschutz gleich mit den du hast. Im Regelfall stimmt das Integrationsamt das vor der Kündigung gehört werden muss nämlich der Kündigung durch den Arbeitgeber zu.
Ausnahmen erfolgen nur wenn der Kündigungsgrund in Zusammenhand mit der Behinderung steht.
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Scrat am August 24, 2011, 22:56
Zitat
Ein Schwerbehindertenausweis ohne ein bestimmtes Merkzeichen (weiss gerade nicht welches) berechtigt dich nicht auf einem Behindertenparkplatz zu parken.
Da brauchst du ein Merkzeichen, dass du alleine wegen Diabetes nicht bekommst. Mit Diabetes bekommst du in Deutschland alleine kein Merkzeichen.
Es sei denn, du bist noch ein Kind oder Jugendlicher, dann bekommst du "H" (hilflos). Wenn man Behindertenparkplätze "ungestraft" nutzen will, muss folgendes erfüllt sein: http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html (http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html). Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus. Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Wirst also weiter zu Fuss oder mit's Rad in Schwimmbad fahren müssen (weil ja kaum ausreichend PKW-Parkplätze an Bädern sind).
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Oggy am August 25, 2011, 06:41
@mone
die steuerlichen Vorteile (http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf) kannst in die Tonne kippen :ja: aber sowas von :ja:
Hm, jedes Jahr über 200 Euro Steuerrückzahlung aufgrund meines GdB 50 kippe ich nicht in die Tonne, sondern freue mich drüber. - Aber jeder so, wie er mag ...
selbsredend :ja: Ich glaube, dass das falsch angekommen ist :D

was ich für einen Klamauk hatte, den GdB von 50 auf 70 hochzuschieben - und der daraus resultierende >enorme!< fianzielle Gewinn... :mauer: Schreibe das nächste Mal meine ganzen Gedankengänge dazu :D :tschuldigung:

Nein - klar - sollte nicht überheblich sein - bitte nicht missverstehen :D
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Andreas am August 25, 2011, 07:24
Alles klar!

Einen schönen Tag,
Andreas
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Joerg Moeller am August 25, 2011, 12:14
Wenn du so stark in Deiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt bist, dass du den Platz benötigen würdest, wirst du das Merkzeichen sicherlich bekommen.

Allerdings! Den blauen Parkausweis gibt es nämlich nur für Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert).

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Joerg Moeller am August 25, 2011, 12:27
Steuerlich ist manches machbar, ich hab bei 50% jeden Monat 48€ weniger an Steuern zu zahlen

Das ist so nicht ganz richtig. Du brauchst für diese 48€ keine Steuern zu zahlen, aber das heißt nicht daß du 48€ mehr auf dem Konto hast.

Um das tatsächliche Plus auszurechnen mach einfach mal folgendes: http://www.nettolohn.de/

Gib da deine Angaben einmal mit und einmal ohne den jährlichen Freibetrag an (bei dir sind es 570.-). Die Differenz ist dann das, was dir der Freibetrag pro Monat real einbringt.

Pauschal kann man das nicht sagen, da es z.B. von der Steuerklasse abhängt. Bei mir mit GdB 80 und Klasse 1 sind es z.B. ca. 25€ pro Monat. Ich hab es aber nicht eintragen lassen sondern mache das über die Einkommenssteuererklärung (weil ich jährlichen Bolus spannender finde als monatliche Basalrate  ;D )

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Trüffel am August 25, 2011, 23:56
...und muß man den GdB ohne Fragen des AG angeben? Oder gar überhaupt nicht oder war da was mit einer Grenze ab 50%?  :kratz:

Gruß Trüffel
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Llarian am August 26, 2011, 00:10
Man muss angeben, ob man eine für diesen Beruf relevante gesundheitliche Beeinträchtigung hat. Den GdB seit irgendeinem Europa-Recht nicht mehr. Allerdings... wenn ich den GdB nicht angebe, kann ich auch die arbeitsrechtlichen Vorteile nicht gelten machen. Woher soll der AG wissen, dass ich x Tage mehr Urlaub haben darf, wenn ichs ihm nicht sage...? Hinterher damit winken, ist IMO nicht möglich.

Grüße
Anja
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Richard Wagner am August 26, 2011, 20:25
[zitat]
Wenn Fleisch und Wurstwaren bei uns mittlerweile billiger angeboten werden als Hundefutter,
muss man sich schon fast nicht mehr wundern, dass man für den Preis auch Hundefutter bekommt.......
[/zitat]

Ich befürchte Hunde oder Katzenfutter wird strenger überwacht ( weil Kleinkinder dort herankommen können ) als Menschenfutter und (teilweise riecht das sogar bedeutend besser). :-)

Gruß Richard
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: dramaqueen am August 26, 2011, 23:47
Also ich habe nach einigem Hin-und-Her-Überlegen entschieden den Ausweis zu beantragen und habe damals einen GdB von 50 erhalten (schwer einstellbarer Typ I mit Pumpe und ohne Folgeschäden).

Die Vorteile die ich habe sind:

Nachteile habe ich bislang keine erlebt, außer dass ich es immer unangenehm finde in Vorstellungsgesprächen den passenden Zeitpunkt zu finden, zu dem ich das Thema ansprechen kann/sollte. Hat bis jetzt aber wie gesagt immer gut geklappt.
Zu dem Thema Arbeit würde ich allgemein sagen, dass es bestimmt auch maßgeblich auf die Branche in der man tätig ist ankommt, ob so ein Ausweis eher Vorteil oder Nachteil ist. Ich selber arbeite im psychosozialen Bereich und da kann ich ganz klar sagen, dass es kein Problem darstellt, sondern schon die Stellenausschreibungen in aller Regel diesen Passus "... werden bei gleicher Eignung bevorzugt" enthalten.

Ich fühle mich durch die Erkrankung die mich nun schon seit 34 Jahren begleitet durchaus im Alltag zusätzlich belastet/auch mal eingeschränkt und daher finde ich die genannten Vergünstigungen als gewissen Ausgleich angemessen und nehme sie auch gerne in Anspruch.

Achso: und es stimmt nach meinem Kenntnisstand auch, dass man im Einzelfall immer entscheiden kann, ob man den Ausweis angibt oder nicht. Lässt man es, hat man natürlich auch keine Vorteile - aber eben auch keine Nachteile.
Und wo du den beantragen kannst in deinem Wohnort würde ich mal google fragen, denn das ist in jeder Stadt ein bisschen anders soweit ich weiß.
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Joerg Moeller am August 29, 2011, 12:13
ab und an verbilligten Eintritt bei Theaterbesuchen oder ähnlichen Vergnügungen (wobei mir nicht ersichtlich ist, nach welchen Gesichtspunkten mal sowas gewährt wird oder eben nicht...

Ich denke das ist eher auf freiwilliger Basis des jeweiligen Veranstalters.

Zitat
Ich fühle mich durch die Erkrankung die mich nun schon seit 34 Jahren begleitet durchaus im Alltag zusätzlich belastet/auch mal eingeschränkt und daher finde ich die genannten Vergünstigungen als gewissen Ausgleich angemessen und nehme sie auch gerne in Anspruch.

Sehe ich auch so. Insbesondere das Merkzeichen macht sich bei mir bemerkbar ;D
Ich hab vorher für meine ÖPNV-Monatskarte 60.- € im Monat bezahlt, jetzt sind es 60.- € pro Jahr. (und deutlich weitreichender: gegenüber den zwei Tarifzonen der Monatskarte gilt der grün-orangene ab 1. September bundesweit)

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: ayuready am August 29, 2011, 20:05
Hallo,

den Kündigungsschutz bekommt man auch nicht einfach so mit. Der Kündigungsschutz ist erst wirksam bei einer Einstellung wenn das Integrationsamt zustimmt und das heisst in der Regel bekommt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur Einstellung und nur dann hat man den Kündigungsschutz.

Ich habe einen Ausweis mit GDB 100 bin Gehbehindert und Diabetiker Typ 1 und habe keinen speziellen Kündigungsschutz und keine zusätzliche Urlaubstage weil ich mit einen stinknormalen Arbeitsvertrag angestellt bin, mein Arbeitgeber kriegt auch keinen Zuschuss und ich möchte keine Sonderurlaubstage weil ich die nicht brauche.

Vorteile eines Ausweises über GdB 50 (war bei mir so):

- Führerschein bezahlt bekommen
- Auto bezahlt bekommen
- Behindertenumbau bezahlt bekommen
- Steuervergünstigung
- Blauen Parkausweis :-)

Gruss
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: dramaqueen am August 30, 2011, 17:11
Hm, also meine Informationen sind da andere und lassen sich auch ganz konkret nachlesen unter: http://www.einfach-teilhaben.de (Info-Homepage vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Da findet man auch so ziemlich alle Antworten auf Fragen zur Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Schwerbehindertenausweis.

Der Kündigungsschutz gilt genau wie der Anspruch auf Sonderurlaub automatisch - wenn man einen Ausweis mit GdB von mindestens 50 und diesen auch bei der Einstellung angegeben hat. Bekommt man den Mehrurlaub nicht unanufgefordert, muss man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber eben schriftlich geltend machen. Aber ein Recht darauf hat man defintiv.

Bezüglich Kündigungsschutz muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung zuerst beim Integrationsamt die geplante Kündigung mitteilen und die müssen dann zustimmen.
Und hierzu habe ich gerade zu meiner großen Überraschung auch noch dies entdeckt  :o:
Zitat
Unbekanntheit der Schwerbehinderung

Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten, ohne von dessen Behinderung zu wissen, gilt trotzdem der besondere Kündigungsschutz. Die Zustimmung des Integrationsamtes ist notwendig. Beschäftigte können dann im Falle der Kündigung trotzdem ihren Sonderkündigungsschutz geltend machen. Hierfür müssen sie allerdings spätestens drei Wochen nach der Kündigung den Arbeitgeber informieren.
Quelle: Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: ayuready am August 30, 2011, 18:48
Hallo dramaqueen,

meine Infos sind von Arbeitsamt und Integrationsamt telefonisch, da ich vor kurzen einen Jobwechsel hatte.

Bei meiner letzten Stelle hatte mein Arbeitgeber den Zuschuss bekommen und konnte mich nur kündigen wenn Integrationsamt zustimmt, wobei die auch nur bei mir schriftlich nachgefragt haben ob ich der Kündigung zustimme, im Grunde habe ich das entschieden. Und da ich ne neue Stelle in Aussicht hatte habe ich zugestimmt sonst hätte Ex-Chef mich nicht kündigen können.

Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Gruss


Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Joerg Moeller am August 31, 2011, 12:09
Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Das denken manche Sachbearbeiter gern, aber auch die müssen sich an bestehende Gesetze halten: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/
Ich finde diese Klausel in §90 SGB IX jedenfalls nicht, daß es nur bei bezuschussten Stellen Anwendung findet.

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Behindertenausweis
Beitrag von: Richard Wagner am September 01, 2011, 12:41
Als ich dann explizit wegen der neuen Stelle mal nachgefragt habe hats geheisen wenn ich ohne Zuschuss eingestellt werde gibts keinen Kündigungsschutz da ja keine Gelder vom Staat geflossen sind und die ja bei Bezuschussung auch erst mal wissen wollen was Sache ist.

Ob diese Infos nun tatsächlich stimmen..... entscheidet der nächste Sachbearbeiter........ :kratz:

Das denken manche Sachbearbeiter gern, aber auch die müssen sich an bestehende Gesetze halten: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/
Ich finde diese Klausel in §90 SGB IX jedenfalls nicht, daß es nur bei bezuschussten Stellen Anwendung findet.

Viele Grüße,
Jörg

Stimmt SO auch nicht. Ich war 24 Jahre "normal" Angestellt und mein Arbeitgeber musste mir auch ohne Behinderten Quote 5 Tage mehr Urlaub geben und auch bei meiner Entlassung (wegen Krankheit/ verminderte Leistungsfähigkeit) das Einverständnis dazu vom Versorgungsamt holen. Auch beim Finanzamt kann eine verminderte Steuer beantragt werden wenn man/Frau den Schein hat..Es gilt allein die Behinderten Bestellung an sich und die hat nichts mit Behinderten Quote zu schaffen.

Gruß Richard