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Allgemeine Infos => Newsflash => Thema gestartet von: Joerg Moeller am Oktober 05, 2006, 20:12

Titel: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am Oktober 05, 2006, 20:12
Bad Homburg (ots) - Als erster Hersteller hat die Lilly
Deutschland GmbH mit gesetzlichen Krankenkassen Direktverträge zu
kurzwirksamen Analoginsulinen geschlossen. Durch diese Verträge kann
den Versicherten beider Kassen, Humalog (Wirkstoff: Insulin
lispro) auch weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden.

Seit Wochen tobt der Streit um die Erstattungsfähigkeit
kurzwirksamer Analoginsuline für Menschen mit Typ 2-Diabetes.
Ausgelöst wurde er durch einen Bericht des Instituts für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach dem der
Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline gegenüber kurzwirksamen
Humaninsulin nicht belegt sei. Patienten, Ärzte und Hersteller halten
dagegen, dass die zur Beurteilung herangezogenen Studien weder die
Meinung und Erfahrung nationaler und internationaler
Fachgesellschaften noch die individuellen Patientenbedürfnisse
einbeziehen und maßgebliche Studien nicht berücksichtigt wurden.

weiter auf: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=882555

Wolfsburg (ots) - Diabetiker, die bei der Deutschen BKK versichert
sind, können aufatmen. Obwohl laut Arzneimittelrichtlinien
kurzwirksame Analoginsuline für Typ 2-Diabetiker nicht mehr
erstattungsfähig sind, können Versicherte der Deutschen BKK
Insulinanaloga des Herstellers Lilly weiterhin auf Versichertenkarte
beziehen. Möglich wurde dies durch einen Direktvertrag der größten
Betriebskrankenkasse mit Lilly, Marktführer bei Insulinanaloga.

weiter auf http://www.presseportal.de/story.htx?nr=882429
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Adrian am Oktober 05, 2006, 22:59
Vielen Dank lieber Jörg  :super:

... und natürlich der BKK...
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: maulwurfinchen am Oktober 05, 2006, 23:33
hoffentlich ziehen die anderen nach... auch was typ 1 betrifft.
bisher hab ich naemlich mit der barmer keine probleme.
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: vreni am Oktober 06, 2006, 08:22
Kann man in Deutschland (wie in der CH) jederzeit die Krankenkasse wechseln? Dann wäre dies doch eine Lösung, wenn die anderen nicht mitziehen  :kratz:
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Alf am Oktober 06, 2006, 08:35
Hey, das zeigt aber jedenfalls, dass Bewegung in die Sache kommt! :banane:

Ist sicher noch keine Entwarnung aber ein gutes Zeichen! :super:
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: erich49 am Oktober 06, 2006, 08:48
Meine KK die GEK hat bisher auch noch nichts verlauten lassen wie sie sich verhalten (hatte vorige Woche einen Termin dort). Es wäre aber vielleicht in
unserem Sinne, im Sinne der Verbraucher, interessant zu wissen, welche Krankenkassen im interesse seiner diabetischen Mitglieder wirksam werden. Dann könnte man ja eventuell doch mal über einen Wechsel der KK nachdenken. :kratz:
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Archchancellor am Oktober 06, 2006, 09:39
Kann man in Deutschland (wie in der CH) jederzeit die Krankenkasse wechseln? Dann wäre dies doch eine Lösung, wenn die anderen nicht mitziehen  :kratz:
Jederzeit nicht:
soviel ich weiß nur
Arbeitgeberwechsel
Beitragswechsel (Erhöhung)
Und zum Jahresende hin?

Änlich wie bei der KFZ-Versicherung

Archchancellor
Eine Frau, die sich öffentlich auszieht, gleicht einem Thriller-Regisseur, der im Vorspann die Lösung bekanntgibt.
(Alfred Hitchcock, Regisseur u. Filmproduzent, 1899-1980)
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Llarian am Oktober 06, 2006, 09:42
Ich habe gerade mal mit meiner KK (Barmer) telefoniert. Ob es da nun auch Verträge geben wird, konnte mir die Dame nicht sagen, allerdings sagte sie sehr klar, daß keine auf Analogon eingestellten zur Umstellung genötigt werden würden und man nict in die Behandlungshoheit des Arztes eingreifen werde. Der Arzt könne sicherlich eine  Umstellung in Erwägung ziehen, man werde aber niemanden zwingen... Soweit so gut. ABER: Eine Änderung des Status' in "nicht erstattungsfähig" ist zwar kein Verordnungsverbot und der Arzt kann es weiterhin verordnen, aber durch wirtschaftlichen druck hätte es ind er Praxis denselben Effekt. Insofern ist die Aussage zwar korrekt, aber eben nicht sonderlich hilfreich.

Grüße
Anja
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am Oktober 06, 2006, 12:09
Ich bin ja auch bei der Barmer; dann lassen wir uns mal überraschen. Wir 1er sind davon ja noch nicht betroffen, aber das ist auch nur eine Frage der Zeit.

Aber wie Alf schon sagte: das zeigt, daß sich da was tut und ich denke letztendlich werden 'die da oben' genau das erreichen was sie wollten: Das der Preis für Analoga denen der HM angepasst wird.
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: vreni am Oktober 06, 2006, 12:33
[Jederzeit nicht:
soviel ich weiß nur
Arbeitgeberwechsel
Beitragswechsel (Erhöhung)
Und zum Jahresende hin?

Änlich wie bei der KFZ-Versicherung

Danke Dir für die Antwort, bei uns sind Versicherungen Arbeitgeberunabhängig, Privatsache, darum frei wählbar. Deswegen kämen die Krankenkassen arg unter Druck, wenn reihenweise Mitglieder aussteigen würden und würden unbedingt mitziehen müssen.
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: LordBritish am Oktober 06, 2006, 14:00
Kann man in Deutschland (wie in der CH) jederzeit die Krankenkasse wechseln? Dann wäre dies doch eine Lösung, wenn die anderen nicht mitziehen  :kratz:
Jederzeit nicht:
soviel ich weiß nur
Arbeitgeberwechsel
Beitragswechsel (Erhöhung)
Und zum Jahresende hin?

Änlich wie bei der KFZ-Versicherung

Das geht unter bestimmten Rahmenbedingungen zu jkeder Zeit mit 2 Monaten kündigungsfrist schau mal z.B. hier
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/20/0,1872,2080308,00.html
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: chippy_2001 am Oktober 24, 2006, 07:56
Hallo,

war gestern bei einer Schulung und meine Diabetologin meinte, dass das Ganze zwar prima klinge, im Detail aber noch viele Fallstricke aufweist. So soll die Regelung wohl nur für Typ 2er gelten, die bereits mit Analoga behandelt werden. Außerdem sei noch völlig unklar, wie die KV reagiert. Der Arzt schreibt das Rezept z.B. für Humalog und man geht damit zur Apotheke. Die rechnet dann mit der KK ggf. den Rabattpreis ab. Das Rezept läuft aber über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) und es besteht - so anscheinend der aktuelle Stand - das Risiko, dass diese entweder vom Rabatt nichts weiß oder diesen aus welchem Grund auch immer nicht berücksichtigt. Dem Arzt drohen dann Regressforderungen.

Das Ganze steht sicher erst am Anfang, aber es zeigt sich mal wieder, dass in Deutschland grundsätzlich nach dem Motto "Warum einfach, wenn es auch umständlich geht" verfahren wird. Schade.

chippy
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am Oktober 24, 2006, 13:10

Das Rezept läuft aber über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) und es besteht - so anscheinend der aktuelle Stand - das Risiko, dass diese entweder vom Rabatt nichts weiß oder diesen aus welchem Grund auch immer nicht berücksichtigt.


Das halte ich - mit Verlaub gesagt - für Schmarrn. Jeder, der auch nur halbwegs mit dem Thema Diabetes involviert ist weiß mittlerweile von den Rabattvereinbarungen und sollte den Text der Regelung kennen.
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: Llarian am Oktober 24, 2006, 13:26


Das Rezept läuft aber über die KV (Kassenärztliche Vereinigung) und es besteht - so anscheinend der aktuelle Stand - das Risiko, dass diese entweder vom Rabatt nichts weiß oder diesen aus welchem Grund auch immer nicht berücksichtigt.


Das halte ich - mit Verlaub gesagt - für Schmarrn. Jeder, der auch nur halbwegs mit dem Thema Diabetes involviert ist weiß mittlerweile von den Rabattvereinbarungen und sollte den Text der Regelung kennen.

Sollte... ein frommer Wunsch.

Ich habe mal wieder eine Odyssee an der Uni hinter mir, war bei Uni-Kanzlerin, Lehrkoordinatorin des Studiendekanats, Institutsleiter. Als nächster hätte der Studiendekann auf der Liste gestanden. Und warumm? Weil irgendein Held vergessen hat, eine kurze Mitteilung weiterzuleiten. Das ganze hat jetzt 3 Monate und 1 Woche gebraucht, bis den Verantwortlichen klar geworden sit, daß da wohl irgendwas schief gelaufen ist. In der freien Wirtschaft würde man (erfolgreich) auf Schadensersatz klagen. Hier darf ich mich höflich für die Mühe bedanken.
Fazit: Gehe NIE von Selbstverständlichkeiten aus. Nimm das dämlichste Dir vorstellbare Szenario und rechne damit, von der Realität^W^Wden Verantwortlichen noch unterboten zu werden. Notier Dir die Namen jedes Gesprächspartners am Telefon und laß Dir ggf. Aussagen schriftlich geben. Wann immer Du glaubst, dämlicher gehts nicht, sei sicher, daß man Dich eines besseren belehren wird.
Und sollte der Text bekannt sein, aber kein rosa Passierschein A38 vorliegen, hast Du sowieso verloren, weil dann niemand Handlungsbedarf sieht und dem Sachbearbeiter schließlich niemand gesagt hat, daß er etwas zu tun hat.

Grüße
Anja
Titel: Re: Humalog bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig
Beitrag von: ralfulrich am Oktober 24, 2006, 20:54

Ich bin ja auch bei der Barmer; dann lassen wir uns mal überraschen. Wir 1er sind davon ja noch nicht betroffen, aber das ist auch nur eine Frage der Zeit.

Aber wie Alf schon sagte: das zeigt, daß sich da was tut und ich denke letztendlich werden 'die da oben' genau das erreichen was sie wollten: Das der Preis für Analoga denen der HM angepasst wird.


Genau das wird eintreffen. Die Pharmas wollen doch nicht auf dem Analogon sitzenbleiben wollen. Die werden bei den KV´s bitten und betteln, um ihr Zeugs loszuwerden. Nur nennt sich das Ganze jetzt nicht Preisangleichung sondern "Rabattvereinbarung"... :lachen: