Diabetesinfo-Forum

Allgemeine Infos => Newsflash => Thema gestartet von: Joerg Moeller am August 02, 2006, 11:33

Titel: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am August 02, 2006, 11:33
01.08.2006 - Krankenkassen werden künftig nicht mehr die Kosten für eine Diabetes-Behandlung mit Insulin-Analoga übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 25. Juli auf der Basis eines Gutachtens des Kölner Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beschlossen. Darin wurde festgestellt, dass die kurzfristig wirksamen Insulin-Analoga im Vergleich mit Humaninsulin keinen Zusatznutzen für die Patienten aufweisen, der einen höheren Preis von derzeit rund 30 Prozent rechtfertigen würde. Während Pharmafirmen und Patientenverbände den Beschluss kritisieren, steht schon die nächste Diskussion ins Haus. Ein Vorbericht des IQWiG zur Bewertung der Stammzelltransplantation bei der Behandlung von Patienten mit akuter Leukämie stellte auf der Basis bisheriger Studien keinen eindeutigen Nutzen der Therapie fest. Krebsmediziner werfen dem IQWiG jedoch „fehlenden Sachverstand“ vor.

weiter auf: http://www.chemieonline.de/bibliothek/details.php?id=2024
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Archchancellor am August 02, 2006, 12:18
Das ganze erinnert mich an die "Kosten-Nutzen-rechnung" bei Flugzeugen und deren Verbesserungen in Bezug auf die "Lebenserhaltung" beu Unfällen, etc. :mauer:

Archchancellor
Gebildet ist, wer Parallelen zu sehen vermag. Dummköpfe sehen immer wieder etwas ganz Neues.
(Sigmund Graff, dt. Schriftsteller & Aphoristiker, 1898-1979)
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am August 02, 2006, 12:27
Die fangen langsam an mir auf den Keks zu gehen mit ihren Studien. Man sollte sich schon an Studien orientieren, aber die nicht alleinbestimmend machen. Die Praxis zählt eben auch. Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: LordBritish am August 02, 2006, 17:32
Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:

Na dann bin ich ja mal gespannt wielange Du das ohne atmen aushälts und da hätten wir schon unseren ersten Studienteilnehmer...  :zwinker: :lachen:
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am August 02, 2006, 18:12
Das wäre dann in etwa so wie eine Studie 'Transplantation' v.s. 'Nicht-Transplantation'. Es sind schon Arzneimittelstudien abgebrochen worden, weil die Zwischenergebnisse so überzeugend waren daß es ethisch nicht mehr vertretbar war der Kontrollgruppe nur Plazebos zu geben...
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: pfaelzer am August 02, 2006, 19:57
Die fangen langsam an mir auf den Keks zu gehen mit ihren Studien. Man sollte sich schon an Studien orientieren, aber die nicht alleinbestimmend machen. Die Praxis zählt eben auch. Mir ist jedenfalls keine Studie bekannt, die einen Vergleich zwischen atmen und nicht-atmen angestellt hat. Soll ich deswegen jetzt das atmen einstellen? :balla:

Das Atmen sollst Du sicher nicht einstellen, aber vielleicht könnte man Dir (und uns allen) ein Meßgerät installieren, welches die Atemzüge zählt und je "Stück" 1 Cent kassiert; ähnlich wie z. B. die Mautgebühr???

Mich würde übrigens brennend eine Studie interessieren, wieviel FLASCHEN die im Bundestag sitzen, überflüssig sind. Nehme an, da käme man evtl. nahe an die 100 %.

pfaelzer
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am August 03, 2006, 00:05
...und vor allen Dingen gibt es nicht mal Pfand dafür... :teufelchen:
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Andi am August 03, 2006, 06:49
...und vor allen Dingen gibt es nicht mal Pfand dafür... :teufelchen:

... und das ist gut so ...
Pfandflaschen werden nämlich nicht weggeworfen sondern bleiben im Wirtschafts-Kreislauf ... die kommen also immer wieder :patsch:


Gruß Andi
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Angela am August 03, 2006, 11:52
Es ist heute leidergottes überall so - auch bei uns - wichtig sind das die Euros passen, alles andere ist egal. Ist bei uns in der Firma auch so. Und ich denke die Menschen die sowas beschließen haben alle keinen Diabetes. Man kann leicht was beschließen was einen selber nicht betrifft und das finde ich verdammt traurig in der heutigen Zeit. Die meisten  die was zu sagen haben, denken an sich selber und €, aber keiner denkt an den nächsten und den den das betrifft.  :nein:
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Joerg Moeller am August 03, 2006, 11:59
Ja :knatschig:

Der Witz ist ja, daß da auch "Patientenvertreter" dabei sind. Die dürfen dann zwar was sagen, aber hinterher nicht mit abstimmen. So kann man aber zumindest nach außen signalisieren "Wir hören euch ja zu"...

("...machen dann aber trotzdem was wir wollen...")
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: Angela am August 03, 2006, 12:15
Martin hat mal erzählt, bei ihm war mal ein Unfall und da mußten sie die Straße sperren weil der Chrissi (Notarzthubschrauber) landen mußte. Und die Leute haben sich furchtbar aufgeregt darüber. Dann mußte einer aus seiner Stadt vom Hubschrauber geholt werden. Der landete mitten am Hauptplatz. Und da waren dann plötzlich alle ruhig. Ich würde mir bei sowas immer wünschen das einer von den hohen Herrn davon betroffen ist, ich denke dann würden sie anders entscheiden. Ich denke mir oft, wo soll das hinführen? :gruebeln:
Titel: Re: Bundessausschuss: Scheininnovation nicht erstattungsfähig
Beitrag von: LordBritish am August 03, 2006, 13:10
Ja :knatschig:

Der Witz ist ja, daß da auch "Patientenvertreter" dabei sind. Die dürfen dann zwar was sagen, aber hinterher nicht mit abstimmen. So kann man aber zumindest nach außen signalisieren "Wir hören euch ja zu"...

("...machen dann aber trotzdem was wir wollen...")

Du sagst es, es ist egal wo hin Du guckst es zählen keine fundierten Ergebnisse usw.
Wenn die sich etwas ausgedacht haben ziehen die das durch selbst wenn es nachweislich der letzte ... ist.
Sofern es mich nicht betrifft kann ich ja auch schnell sein und unüberlegt handeln und nicht über die Konsequenz nachdenken...