Diabetesinfo-Forum
Diabetesfragen => Allgemeiner Bereich => Thema gestartet von: Zuckermaus2018 am März 23, 2018, 19:35
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Guten Abend, bei einer Hochzeit und einer Namensänderung
muss man da auch wieder vom Arzt eine Bescheinigung vorlegen, oder ist es da hinfällig?
Danke im Voraus für die "Erfahrung" anderer Eheleute.
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Guten Morgen
Da Du ja nur Deinen Familiennamen änderst, benötigst Du ja kein Attest - die Ehe ändert ja grundlegend nichts an Deinem Gesundheitszustand ;D
Den Namen im Führerschein ändern zu lassen ist in Deutschland NICHT verpflichtend, da der Führerschein nicht als Ausweisdokument dient.
(Es macht aber Sinn....)
Oggy
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Guten Morgen
...die Ehe ändert ja grundlegend nichts an Deinem Gesundheitszustand ;D...
Oggy
Das schreit nach einer zweiten Meinung ;D :wech:
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Ich habe meinen Führerschein nicht umschreiben lassen auf den neuen - mittlerweile auch schon 17 Jahre alten - Namen. Im Dezember musste ich meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere sowie meinen Ausweis vorzeigen. Da wurde das nicht beanstandet.
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Nachtrag:
siehe auch https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Fuehrerschein++bei+Namensaenderung+umtauschen-914-leistung-0
Ggf. müsstest Du schauen, wie es in Deinem Bundesland gehandhabt wird. In BW gibt es keine Pflicht zum Umtausch bei Namensänderung.
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Wie bereits erwähnt ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich meine jedoch mal gelesen zu haben das ab Tag x alle alten Papierführerscheine die Gültigkeit verlieren.
Der Name sollte kein Problem darstellen, da ja im Personalausweis der aktuelle Name und der Geburtsname incl. Geburtsdatum steht.
An den Rest hat sich ja nichts geändert...
Grüße
Markus