Diabetesinfo-Forum

Allgemeine Infos => Newsflash => Thema gestartet von: ralfulrich am April 02, 2014, 23:31

Titel: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: ralfulrich am April 02, 2014, 23:31
Offizielle Bestätigung einer kassenärztlichen Vereinigung schafft Klarheit.
Rechtsanwalt Oliver Ebert (Diabetes-Journal) hat eine Anfrage an die KV Westfalen-Lippe gerichtet und von dort eine Stellungnahme erhalten.

Auf die Frage: „Gibt es eine verbindliche Verordnungshöchstmenge für Blutzuckerteststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus?“ erfolgte die klare Antwort: „nein“ ! Die Arznei- und Hilfsmittelversorgung ist bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, es gibt insoweit daher keine länderspezifischen Unterschiede. Die vorliegende Auskunft der KV Westfalen-Lippe gilt daher bundesweit: http://www.diabetes-forum.de/news/details/821

Die entsprechenden Dokumente können hier auch als PDF geöffnet und gedruckt werden.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Frau_Holle am April 03, 2014, 13:29
Genau.
Das hatten wir neulich schon mal im Thread von Päonie.
Dort hatte ich es allerdings wegen der Teststreifenverordnung im Zusammenhang mit nichtinsulinpflichtigem Diabetes verlinkt.

siehe: http://www.forum.diabetesinfo.de/forum/index.php/topic,12729.msg347476.html#msg347476
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Päonie am April 24, 2014, 23:04
Und ich habe seit Dienstag die Aussage der Diabetes-Assitentin, dass es doch eine Obergrenze gibt.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll.
Vllt. drucke ich den Kommentar aus und die beiden Briefe und nehme sie zur Schulung mit.
Erst mal nur für den Doc, damit er vorinformiert ist.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Andi am April 24, 2014, 23:24
Und ich habe seit Dienstag die Aussage der Diabetes-Assitentin, dass es doch eine Obergrenze gibt.

Hat sie das schriftlich? Wenn nein, dann interessiert's nicht.

Jetzt weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll.

Dem oben benannten Link (http://www.diabetes-forum.de/news/details/821) folgen und der Diab-Assistentin um den Hals wickeln.
Solltest Du eine Erkältung haben, ist engermaschiges Testen angesagt. Was diese Diab-Assi da erzählt, ist in meinen Augen eine Fahrlässigkeit!


Gruß Andi
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Kla_Ki am April 25, 2014, 11:45
Hallo Päonie,
in deinem Profil steht das du mit Tabletten behandelt wirst. Dann könnte für dich dieser Artikel interessant sein.
Zitat
Teststreifen für Personen mit Typ 2 Diabetes nur in Ausnahmefällen
Personen mit Typ 2 Diabetes, die kein Insulin spritzen müssen, erhalten nur in Ausnahmesituationen Blutglukose-Teststreifen.
den vollständigen Artikel findest du hier (http://www.diabetes-heute.uni-duesseldorf.de/news/index.html?TextID=3914)
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Frau_Holle am April 25, 2014, 17:13
Ja und die Ausnahmefälle können sich so häufen, dass weit mehr als die in den Köpfen umherschwirrenden 50 Teststreifen bei Typ 2 ohne Insulinbehandlung notwendig sind. Im Prinzip wird das in der Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung halt noch konkreter dargestellt.
Also: Nicht locker lassen - genügend Teststreifen müssen her.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Kla_Ki am April 25, 2014, 19:44
@Manuela
Zitat
Ja und die Ausnahmefälle können sich so häufen
Selbstverständlich, ich will ja keinem seine Bz-Teststreifen absprechen.
Aber die Frage bezog sich auf den Artikel von  Rechtsanwalt Oliver Ebert „Offizielle Bestätigung einer kassenärztlichen Vereinigung schafft Klarheit“
Und da heißt es
Zitat
Es liegt damit nun erstmals eine klare und unmissverständliche Bestätigung einer offiziellen Stelle vor, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt.
Im Profil von Päonie steht, Therapie: Tabletten, deswegen habe ich Sie auf die Verordnungseinschränkung bei Blutzuckerteststreifen hingewiesen.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Frau_Holle am April 25, 2014, 21:47
@Klaus

Tschuldigung, falls mein Beitrag falsch ankam. Ich wollte Deine Aussage lediglich ergänzen. Tut mir leid, falls es missverständlich war.

Klar wird es trotz logischer Begründung eventuelle für Päonie schwierig, die notwendigen Teststreifen zu bekommen.

Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Kla_Ki am April 26, 2014, 08:31
@ Manuela,
ich fühlte mich von deinem Beitrag in keinster weise angegriffen. :)
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Päonie am April 27, 2014, 23:12
Ich hatte da erst mal einen kleinen Denkfehler wegen der Verornung.
Zuuu viele Informationen in den letzen Wochen.
Und Bauchgrummeln.
Es wird besser. :mahl:
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: AmeLei am April 28, 2014, 14:53
Ich bin ja auch Typ 2 Diabetikerin und wenn ich das Antwortschreiben der KV richtig deute, dann gibt es auch für nichtinsulinpflichtige Diabetiker keine Höchstgrenzen pro Quartal. Der Arzt muss es halt nur richtig "verkaufen", wenn er mehr Streifen verordnet.

Ich bin z.B. so eine Schludertante, wenn ich keine Werte sehe, dann richte ich mich auch nicht danach. Seit ich regelmäßig messe, habe ich die BZ-Werte viel besser im Griff. Aber das reicht sicherlich nicht als Begründung, fürchte ich.  :-\
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Joerg Moeller am April 28, 2014, 16:47
Und ich habe seit Dienstag die Aussage der Diabetes-Assitentin, dass es doch eine Obergrenze gibt.

Hat sie das schriftlich? Wenn nein, dann interessiert's nicht.

Sie wird das so ähnlich sehen, wenn man ihr etwas unter die Nase hält, das man sich im Internet ausgedruckt hat.  ;D

Zitat
Solltest Du eine Erkältung haben, ist engermaschiges Testen angesagt. Was diese Diab-Assi da erzählt, ist in meinen Augen eine Fahrlässigkeit!

Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

Nur nochmal zur Erinnerung: wir haben ein Recht auf ausreichende Versorgung. Leider keins auf optimalste Versorgung. (Sonst bekäme ja auch jeder der es möchte ein CGMS...)

Und nein: richtig finde ich das auch nicht. Selbst jemand der nur Basistherapie betreibt könnte von BZ-Messungen (oder einem CGMS) profitieren, weil er dann sieht, wie sich bestimmte Aktivitäten/Ernährungsweisen auf seinen BZ auswirken.

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Andi am April 29, 2014, 10:09
Hallo Jörg

Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

Ich hab inzwischen schon bemerkt, dass hier oral therapiert wird.
Somit ist mein Posting eigentlich sinnlos gewesen :-(


Gruß Andi
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Trüffel am April 29, 2014, 10:43
Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: AmeLei am April 29, 2014, 11:57
So hatte ich es auch verstanden, Trüffel.
Mein Hausarzt wollte mir heute morgen erklären, dass das anders sein und nur insulinpflichtige Diabetiker überhaupt Anspruch auf Teststreifen haben (also quasi NULL Teststreifen bei oraler Therapie).
Ich hatte aber diesen Artikel und die beiden Briefe ausgedruckt und ihm mitgenommen. Er will sich das jetzt mal in Ruhe anschauen.
Ich hoffe dann, dass er mir beim nächsten Besuch auch welche verschreibt.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Trüffel am April 29, 2014, 13:05
Das ist doch schon etwas, wenn er sich das mal anschauen will.
Hoffentlich nimmt er sich die Zeit dazu.

Viel Glück!

Viele Grüße
Petra
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: AmeLei am April 29, 2014, 14:36
Da bin ich ganz zuversichtlich. Er hat direkt gefragt, ob er das behalten darf, um das in Ruhe durchzulesen. Er ist ein wirklich gründlicher Arzt und für den Fall, dass ich mal mehrere gesundheitliche Probleme ansprechen will, hat er mir angeboten, dass ich anrufe und mir den letzten Termin geben lasse. Er meinte, dann könne er sich Zeit nehmen, die Sprechstundenhilfen könnten schon heimgehen und bei einem Kaffee könnten wir alles besprechen, was ich wissen will. Welcher Arzt macht sowas heute noch?
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Joerg Moeller am April 30, 2014, 12:18
Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel

Für mich nicht. Oder wäre ich auch verpflichtet Banken auszurauben, wenn Oliver Ebert, bzw. diese eine KV das von mir verlangen?

Viele Grüße,
Jörg
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Päonie am April 30, 2014, 12:24
Nun muss ich wohl was ergänzen.
Mein Diabetologe hat mir die Aufgabe gestellt, 2 mal in der Woche einen Tage lang den BZ-Wert zu ermitteln.
Nüchtern und 4 mal nach den Mahlzeiten.
Und aufzuschreiben, was ich an diesen Tagen gegessen und getrunken habe.
Er hat mich nach dem von mir verwendeten Gerät gefragt (kostenloses Test-Gerät aus der Apotheke, contour xt) und hat mir 2 x 50 Teststreifen verschrieben.
Die reichen also für 20 Tage BZ-Messungen, d. h. 10 Wochen, also bis Mitte Juni.
Der nächste Termin zu HbA1c-Bestimmung ist Anfang Juli.
Ich kann also messen.
Das es mir für den Anfang nicht reicht, ist meine Sache.

@AmeLei: den Arzt solltest du besonders pfleglich behandeln.
Ich habe von meiner Hausärztin Tabletten und eine Broschüre von 16 Seiten bekommen, nach deren Lesen habe ich mich nicht getraut, überhaupt etwas zu essen.   :unschuldig:
Und dann sollte ich nach 10 Wochen wiederkommen, damit sie den Langzeitzucker testen kann.
Hab ich ja schon in meiner Vorstellung beschrieben.
Aber den Anmeldebogen zum Vorsorgeprogramm durfte ich noch unterschreiben.

@Trüffel: mehr als 50 bekommen kann, wenn der Arzt einen Grund dafür hat.
So sehe ich das inzwischen.
Und so ist es wohl auch eher gemeint.
Ich habe den konkreten Text der Arzneimittel-Richtlinie noch nicht gelesen.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Kla_Ki am April 30, 2014, 14:37
Was Herr Oliver Ebert schriftlich hat oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Ob und wieviel Bz-Teststreifen verordnet werden entscheidet der behandelnde Arzt.
Und dann gibt es noch den   Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). (https://www.g-ba.de)
Und dieser G-BA hat 2011 eine Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker beschlossen. (https://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/arzneimittel/nutzenbewertung/teststreifen/) 
Zitat
Abgesehen von diesen ganzen undurchsichtigen Regelungen, wünsche ich jedem das Sie/Er die benötigten Bz-Teststreifen bekommt.
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: pfaelzer am April 30, 2014, 14:59
Ja, der Arzt entscheidet nach Gutdünken. Außerdem will er sein Budget schonen. Am Wichtigsten ist dem Arzt sein eigener Geldbeutel. Der Arzt ist zuallererst ein Geschäftsmann. (Ausnahmen, wenn es welche gibt, bestätigen die Regel.)

pfaelzer
Titel: Re: Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes
Beitrag von: Joerg Moeller am Mai 02, 2014, 13:33
Der Arzt ist zuallererst ein Geschäftsmann.

Das hoff' ich doch. Wenn nicht ist er nämlich bald pleite und ein paar weitere Menschen sind arbeitslos (und ohne ärztliche Versorgung).

Viele Grüße,
Jörg