Diabetesfragen > Allgemeiner Bereich
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Trüffel:
--- Zitat von: Siggi©® am Februar 24, 2010, 19:41 ---
--- Zitat von: Trüffel am Februar 24, 2010, 18:00 ---Normal braucht man bei bis zu drei Tagen keine Krankmeldung.
--- Ende Zitat ---
das ist mir neu
... wieviel Fehltage hast du auf diese Art denn gesammelt?
--- Ende Zitat ---
Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung... :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.
Trüffel:
@unknown
Danke für Deine Antworten. Ich hatte zwar das ein oder andere bereits im Netz gefunden, aber ich bin immer noch erschlagen von dem ganzen Thema.
Ich schick Dir gleich ne PN. ;)
unknown:
--- Zitat von: Trüffel am Februar 24, 2010, 22:11 ---Die Sprechstundenhilfe meines Hausarztes meinte häufiger, ich bräuchte doch eigentlich keine Krankmeldung... :kratz:
Ich kann nicht sagen, ob ich irgendwann vielleicht mal eine oder höchstens zwei Krankmeldungen unterlassen habe.
--- Ende Zitat ---
Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.
Wenn du bei mir als bösem Arbeitgeber eine oder zwei Krankmeldungen unterlassen hast hättest du für jeden der beiden Fälle eine Abmahnung bekommen je nach Abstand der beiden Vorkommnisse. (Allerdings bin kein Arbeitgeber)
Und nach der ersten oder zweiten Abmahnung hätte ich versucht auf außerordentliche Kündigung (im Volksmund fristlose Kündigung) zu machen. Ob ich damit Erfolg gehabt hätte steht auf einem anderen Blatt.
Grüßle
Norbert
unknown:
@Trüffel
Für den Fall der Lohnfortzahlung kann dir deine Krankenkasse sicher helfen. Und wird das auch kostenlos machen nach meiner Meinung nach.
Und für den Fall der Kündigung brauchst Du Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und das schnell da die Fristen für eine Kündigungsschutzklage, falls du das in Erwägung ziehst, recht kurz sind.
Grüßle
Norbert
Trüffel:
--- Zitat von: unknown am Februar 24, 2010, 22:29 ---Die Meinung der Sprechstundenhilfe ist in dem Fall nicht relevant. Das kann der Arbeitgeber wählen wie er es haben will.
--- Ende Zitat ---
Hm, die Sprechstundenhilfe war gar die Gemahlin des Doktors. Aber mei, muß scheinbar nix heissen. :knatschig:
Es sind aber wirklich zwei voneinander unabhängige Fragen, die ich eingangs gestellt hatte. Das eine steht nicht im Zusammenhang mit dem anderen. Es war nie Thema, daß ich eine Krankmeldung versäumt hätte. :nein:
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